Ab dem 15. August 2023 vergibt und verwaltet die Polizeibehörde Kennzeichen anhand der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters. Wie lässt sich nun das Kennzeichen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs ermitteln? Wird es vom alten oder neuen Besitzer identifiziert?
Wie werden nicht zugelassene Fahrzeuge identifiziert?
Gemäß Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 ein 5-stelliges Nummernschild registriert haben, bei denen das Widerrufsverfahren jedoch nicht abgeschlossen wurde, dieses Nummernschild als Identifikationsnummer des Fahrzeughalters bestimmt. Bei Fahrzeugen, die mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden und deren Rückrufverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen ist, werden die Kennzeichen zur vorschriftsmäßigen Ausgabe an das Kennzeichenlager übertragen.
Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Kennzeichen werden hingegen nicht identifiziert und können vom Halter weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
Daher wird die Identifizierung von Fahrzeugen, die sich nicht im Besitz des Eigentümers befinden, wie folgt erfolgen:
- Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Halters zugelassen sind, haben ein 5-stelliges Kennzeichen: Das Kennzeichen gilt als Identifikationsschild der Person, deren Name im Fahrzeugschein steht.
Einfach ausgedrückt: Wenn ein Fahrzeug mit einem 5-stelligen Nummernschild zugelassen ist, das nicht auf den Namen des Eigentümers läuft, wird das Nummernschild gemäß dem Identifikationscode des alten Eigentümers und nicht des aktuellen Benutzers (neuen Eigentümers) verwaltet.
- Fahrzeuge, die nicht auf den eigenen Namen zugelassen sind, haben ein 3-stelliges oder 4-stelliges Kennzeichen: Das Kennzeichen kann nicht identifiziert werden.
Der Fahrzeughalter kann das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr nutzen. Bei der Übertragung des Eigentums müssen der alte und der neue Eigentümer des Fahrzeugs jedoch die Verfahren zur Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften strikt einhalten, um eine Geldstrafe zu vermeiden, weil das Fahrzeug nicht auf ihren Namen zugelassen ist.
Die Verkehrspolizei von Da Nang ändert die Nummernschilder der Bürger. (Foto: Xuan Tien)
Verfahren zur Übertragung des Eigentums an Fahrzeugen, die nicht Ihr Eigentümer sind
Die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen, die nicht Eigentümer sind, erfolgt ab dem 15. August 2023 in folgenden Schritten:
Schritt 1: Der bisherige Fahrzeughalter führt das Verfahren zur Abmeldung des Fahrzeugs und des Kennzeichens durch. Fahrzeughalter geben die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerserviceportal ab; Fahrzeugregistrierdateicode online bereitstellen; den Antrag auf Austritt einreichen.
Bei Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern kann der Fahrzeugnutzer diesen Vorgang selbst durchführen.
Schritt 2: Der neue Eigentümer schließt die Verfahren zur Übertragung der Fahrzeugzulassung ab.
Der neue Eigentümer meldet das Fahrzeug online an und reicht die Unterlagen zur Antragstellung und Fahrzeugummeldung ein, darunter:
- Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (wenn das Fahrzeug mehrere Besitzer hatte, geben Sie den Kauf- und Verkaufsvorgang klar an und verpflichten Sie sich, die Verantwortung für die legale Herkunft des Fahrzeugs zu übernehmen).
- Fahrzeugpapiere.
- Fahrzeugummeldungsunterlagen (falls das Fahrzeug mehrere Halter hatte, legen Sie ggf. die Fahrzeugummeldungsunterlagen des Fahrzeughalters und die Fahrzeugummeldungsunterlagen des letzten Verkäufers vor).
- Bescheinigung über die Anmeldegebühr.
- Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenentzug.
Legen Sie gültige Unterlagen vor, die Kfz-Zulassungsstelle stellt Ihnen vorschriftsmäßig Kennschilder aus.
CHAU THU
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