Ausgabe von Kennzeichen aufgrund eines vorübergehenden oder ständigen Wohnsitzes?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế29/09/2023

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Darf ich fragen, ob das Kennzeichen aufgrund eines vorübergehenden oder ständigen Wohnsitzes ausgestellt wird? - Leser Duy Cuong
Cấp biển số định danh theo nơi tạm trú hay thường trú?

1. Wird das Kennzeichen aufgrund eines vorübergehenden oder ständigen Wohnsitzes vergeben?

Insbesondere ist in Abschnitt 2, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA festgelegt, dass Fahrzeughalter, bei denen es sich um Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort handelt, ihre Fahrzeuge bei der Fahrzeugzulassungsstelle dieses Ortes anmelden müssen.

Außer in dem Fall, dass die Organisation oder Einzelperson, die die Auktion des Autokennzeichens gewonnen hat, ausgewählt wird, das versteigerte Kennzeichen bei der Verkehrspolizeibehörde, der Straßen- und Eisenbahnverkehrspolizeibehörde, der Straßenverkehrspolizeibehörde der öffentlichen Sicherheit der Provinz oder zentral verwalteten Stadt (nachfolgend Verkehrspolizeibehörde genannt), in der der Autobesitzer seinen Hauptsitz oder Wohnsitz hat, oder bei der Verkehrspolizeibehörde, die das versteigerte Kennzeichen verwaltet, zu registrieren und auszugeben.

Somit besteht bei der Zulassung eines Fahrzeugs die Wahl zwischen der Ausstellung eines Kennzeichens am Ort des ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes, außer im Falle des Gewinns einer Versteigerung eines Autokennzeichens; in diesem Fall besteht die Wahl zwischen der Zulassung des Kennzeichens, das bei der Versteigerung gemäß den Vorschriften den Zuschlag erhalten hat.

2. Verfahren für die erstmalige Kennzeichenvergabe

Gemäß Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gelten für die Erstzulassung von Fahrzeugen folgende Verfahren:

– Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge registrieren, müssen die Bestimmungen von Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA einhalten; Bringen Sie das Fahrzeug zur Kfz-Zulassungsstelle und legen Sie die in Artikel 10 und Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente vor.

- Nachdem der Kfz-Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft hat und feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, wird das Kennzeichen nach folgenden Bestimmungen vergeben:

+ Ausstellung eines neuen Kennzeichens für den Fall, dass dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet;

+ Neuvergabe gemäß Identifikationsnummer im Falle des Widerrufs der Identifikationsnummer.

Sollten das Fahrzeug oder die Fahrzeugpapiere nicht den Vorschriften entsprechen, ergänzen und vervollständigen Sie die Papiere gemäß den Anweisungen des Kfz-Zulassungsbeamten auf dem Dokumentenanweisungsformular.

- Terminpapier zur Ergebniserfassung erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr bezahlen und Nummernschild erhalten (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgegeben wurde); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der zuständigen Postdienststelle registrieren.

- Erhalten Sie den Fahrzeugschein und das Nummernschild (im Falle der Nummernschildausgabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.

3. Verfahren für die Ausgabe, Änderung und Neuausgabe von Kennzeichen

Gemäß Artikel 18 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind die Verfahren für die Ausstellung, den Umtausch und die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern wie folgt:

- Bereitstellung umfassender Online-Dienste für die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern (ausgenommen Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern)

+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA und fügen eine gescannte Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer bei, wie auf dem öffentlichen Serviceportal vorgeschrieben;

+ Nachdem die Fahrzeugunterlagen überprüft wurden, um sicherzustellen, dass sie gültig sind, sendet die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter eine Zahlungsaufforderung zur Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr und der öffentlichen Postdienstgebühr über das öffentliche Dienstleistungsportal, um die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften zurückzusenden;

+ Fahrzeughalter erhalten den Fahrzeugschein bzw. das Kfz-Kennzeichen nach Vorschrift bei der öffentlichen Post.

- Durchführung öffentlicher Dienstleistungen teilweise online (mit Ausnahme der in Absatz 1, Artikel 18, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fälle)

+ Fahrzeugbesitzer erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, reichen einen Antrag auf Erneuerung oder Neuausstellung gemäß Artikel 17 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und zahlen die Gebühren gemäß den Vorschriften; Fahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung vorführen (ausgenommen modifizierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit veränderter Lackfarbe);

+ Nach Prüfung der Fahrzeugunterlagen auf Gültigkeit werden die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen vorschriftsmäßig von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt, neu ausgestellt oder geändert; Fahrzeughalter erhalten das Ergebnis der Fahrzeug-Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle oder bei der öffentlichen Post.

Bei der Ausstellung bzw. Neuausstellung eines Fahrzeugscheins bleibt das Kennzeichen des Fahrzeugs unverändert; Für Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligem Kennzeichen zugelassen sind, wird vorschriftsmäßig ein neues Identifikationskennzeichen vergeben (Fahrzeugschein und 3- bzw. 4-stelliges Kennzeichen beachten).

Bei einer Kennzeichenänderung von weißem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf gelben Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen oder von gelbem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen wird ein neues Identifikationskennzeichen ausgegeben (falls kein Identifikationskennzeichen vorhanden ist) bzw. das Identifikationskennzeichen neu ausgegeben (falls bereits ein Identifikationskennzeichen vorhanden ist).


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