Neben der üblichen Schreibweise (Herstellungsdatum – Verfallsdatum) finden sich auf vielen Produktetiketten auch die Begriffe „Verwenden bis…“ und „Mindestens haltbar bis…“.
Es ist notwendig, die auf der Produktverpackung aufgedruckten Anweisungen des Herstellers zu befolgen.
Dabei handelt es sich bei dem Begriff „Mindestens haltbar bis …“ um eine Information zur Lebensmittelsicherheit. Er bedeutet, dass das Lebensmittel bis zum angegebenen Datum verwendet werden kann und sicher ist, nicht danach. Dieser Begriff wird häufig für Lebensmittel verwendet, die nur eine kurze Haltbarkeit haben und nach Ablauf des Verbrauchsdatums verderben, wie zum Beispiel Fleischprodukte oder verzehrfertige Salate.
Andererseits ist der Begriff „mindestens haltbar bis…“ ein Verfallsdatum für die beste Qualität des Produkts, nicht für die Sicherheit. Auch nach diesem Datum können Lebensmittel noch genießbar sein, sind aber möglicherweise nicht mehr optimal. Geschmack und Konsistenz sind möglicherweise nicht mehr so gut wie zuvor. Dieser Ausdruck wird häufig für Tiefkühl-, Trocken- und Konservennahrung verwendet. Verbraucher sollten jedoch den Verzehr verdorbener Lebensmittel vermeiden und diese innerhalb des auf der Lebensmittelverpackung aufgedruckten Verfallsdatums verbrauchen.
Die Abteilung Lebensmittelsicherheit vermerkt außerdem die Verwendung von Lebensmitteln nach dem Öffnen der Verpackung. Dementsprechend müssen Sie nach dem Kauf von Lebensmitteln die Gebrauchsanweisungen des Herstellers befolgen; Dazu gehört auch, die Anweisungen des Herstellers zu den Lagerzeiten und -bedingungen für Lebensmittel nach dem Öffnen der Lebensmittelverpackung zu befolgen, zum Beispiel: „Nach dem Öffnen im Kühlschrank bei einer Temperatur von 4 Grad Celsius oder weniger lagern und innerhalb von 7 Tagen verbrauchen.“
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