Lassen Sie sich am selben Tag in derselben Einrichtung erneut von Ihrer Krankenversicherung untersuchen
Vor kurzem erhielt das Gesundheitsministerium Stellungnahmen von Wählern, denen zufolge zweimal täglich von der Krankenversicherung bezahlte medizinische Untersuchungen und Behandlungen ohne Anwendung des Krankenversicherungssystems unangemessen seien. Die Wähler schlagen deshalb vor, dass es für bestimmte Fälle und Krankheiten Regelungen gibt, die die Zahl der Kassenuntersuchungen und Behandlungen pro Tag nicht begrenzen.
Beschränkung der Anmeldung zur Erstuntersuchung und Behandlung in spezialisierten Einrichtungen
FOTO: DINH HUY
Das Gesundheitsministerium bekräftigte daraufhin, dass die derzeitige Krankenversicherungsgesetzgebung die Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen der Krankenkassen pro Tag nicht beschränke.
Wenn ein Patient in eine medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung kommt, untersucht und mit Medikamenten behandelt wurde, dann aber auffällige Symptome zeigt und am selben Tag zur Untersuchung in dieselbe Einrichtung zurückkehrt und dort weiter untersucht wird, gilt diese Untersuchung gemäß den geltenden Vorschriften als die zweite oder darauffolgende Untersuchung des Tages. Notfälle zählen als ein neuer Besuch.
Die Erstattung der Kosten für eine ärztliche Untersuchung erfolgt mit einer maximalen Erstattung von höchstens dem Zweifachen des Preises einer ärztlichen Untersuchung. Ziel dieser Regelung ist die Sicherung der gesetzlichen Rechte der Krankenversicherten, der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten sowie der Zahlungsfähigkeit der Krankenkassen.
Beschränkung der Registrierung für die Erstuntersuchung und Behandlung auf Facharztniveau
In Bezug auf das Recht auf Krankenversicherungsuntersuchung und -behandlung bei einem Wohnortwechsel erklärte das Gesundheitsministerium, dass die geltenden Vorschriften zu Wohnsitzfällen und Verfahren für die Krankenversicherungsuntersuchung und -behandlung bei einem Wohnortwechsel oder einem vorübergehenden Aufenthalt das Recht sicherstellen, wenn der Wohnort nicht im Gebiet der Erstuntersuchung und Behandlungsregistrierung liegt.
Dadurch werden die Rechte der Studierenden während der Sommerferien sichergestellt. Arbeitnehmer im Familienurlaub.
Demnach haben Krankenversicherte Anspruch auf 100 % der Leistungen bei Untersuchungen und Behandlungen in Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der primären und grundlegenden Krankenversicherung, die sich vom Ort der Erstanmeldung zur Untersuchung und Behandlung durch die Krankenversicherung unterscheiden, unabhängig von den Verwaltungsgrenzen.
Allerdings erfolgt die Erstuntersuchung und Behandlungsregistrierung bei der Krankenversicherung derzeit hauptsächlich auf der Ebene der Erstuntersuchung und -behandlung, teilweise auf der Grundstufe und beschränkt sich auf die Fortgeschrittenenstufe, um zur Verbesserung der Krankenversicherungsuntersuchung und -behandlung auf der medizinischen Basisebene beizutragen.
Ist ein Folgetermin erforderlich, sind Inhalt und Ablauf des Folgetermins durch die medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung im Folgeterminformular (Papierform oder elektronische Kopie) festzuhalten. Jeder Termingutschein ist nur einmal einlösbar.
Es liegt in der Verantwortung des Patienten, zu der auf dem Folgeterminschein angegebenen Zeit in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung einzutreffen. Kann der Patient den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sollte er sich mit dem behandelnden Arzt oder der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung in Verbindung setzen, um einen anderen geeigneten Termin zu vereinbaren.
Quelle: https://thanhnien.vn/khong-gioi-han-so-lan-kham-thanh-toan-bao-hiem-trong-ngay-185250326183450524.htm
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