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Anleitung zur Rechnungserstellung zur Reduzierung der 2% Mehrwertsteuer im Jahr 2022

Người Đưa TinNgười Đưa Tin02/06/2023

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Spezifischer Rechnungszeitpunkt

Am 23. März 2022 veröffentlichte das Finanzministerium die offizielle Mitteilung Nr. 2688/BTC-TCT, die den Steuerbehörden der Provinzen und Städte Leitlinien zur Mehrwertsteuer im Dekret Nr. 15/2022/ND-CP enthält und auch Anweisungen zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung enthält.

Am 22. September 2022 erließ die Generaldirektion für Steuern als Antwort auf die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt das offizielle Schreiben Nr. 3522/TCT-CS und sandte es an die Steuerbehörden der Provinzen und Städte, einschließlich Anweisungen zur Mehrwertsteuersenkung für Fälle, in denen der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung besonders ist.

„Die Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte werden gebeten, den Inhalt zu prüfen und die Einheiten bei der Umsetzung gemäß den oben genannten Richtlinien des Finanzministeriums und der Generaldirektion für Steuern anzuleiten“, heißt es in der offiziellen Mitteilung 2121/TCT-CS.

Rechnungsstellung in einigen Fällen

Auch im offiziellen Schreiben 2121/TCT-CS hat die Generaldirektion Steuern in einigen Fällen Hinweise zur Rechnungsstellung gegeben.

Falls Waren und Dienstleistungen gemäß Dekret 15/2022/ND-CP einer Mehrwertsteuerermäßigung unterliegen, muss nach dem 31. Dezember 2022 bei der Entdeckung von Fehlern eine Korrektur- oder Ersatzrechnung ausgestellt werden, ohne dass sich dies auf den Warenpreis und die zu zahlende Mehrwertsteuer auswirkt oder den steuerpflichtigen Preis anpasst. Auf die Korrektur- oder Ersatzrechnung wird ein Mehrwertsteuersatz von 8 % angewendet.

Im Falle von Fehlern bei der Warenmenge, die zu Fehlern beim Warenpreis und der Mehrwertsteuer führen, wird auf die korrigierte oder ersetzte Rechnung der Mehrwertsteuersatz angewendet, der zum Zeitpunkt der Erstellung der korrigierten oder ersetzten Rechnung gilt.

Falls die Waren vor dem 1. Januar 2023 mit einem Mehrwertsteuersatz von 8 % gekauft wurden und der Käufer die Waren nach dem 31. Dezember 2022 aufgrund falscher Spezifikationen oder Qualität zurückgibt, stellt der Verkäufer eine Rücksenderechnung aus, um die mit einem Mehrwertsteuersatz von 8 % ausgestellte Rechnung zu korrigieren oder zu ersetzen. Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer muss eine Vereinbarung getroffen werden, in der die zurückgegebenen Waren klar aufgeführt sind.

Falls ein Unternehmen seinen Kunden einen Handelsrabatt gewährt und auf Waren mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8 % im Jahr 2022 einen Handelsrabatt gewährt, aber ab dem 1. Januar 2023 Rechnungen mit dem Handelsrabattinhalt ausstellt:

Falls der Rabattbetrag beim letzten Einkauf oder im darauffolgenden Zeitraum nach dem 31. Dezember 2022 festgelegt wird, wird der Rabattbetrag der verkauften Waren im Inhalt des steuerpflichtigen Preises und des Steuersatzes gemäß der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden Gesetzgebung angepasst.

Falls der Rabattbetrag nach dem Ende des Rabattprogramms (Zeitraums) nach dem 31. Dezember 2022 festgelegt wird, stellt der Verkäufer eine Anpassungsrechnung aus und wendet den Mehrwertsteuersatz von 8 % zum Zeitpunkt des Verkaufs an.

Falls ein Unternehmen Waren verkauft und Dienstleistungen erbringt (die gemäß Dekret 15/2022/ND-CP einer Mehrwertsteuerermäßigung unterliegen), das Unternehmen aber nach dem 31. Dezember 2022 Rechnungen für Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen ausstellt, die zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022 angefallen sind, und für Bau- und Installationstätigkeiten eine Zeit für die Abnahme und Übergabe von Arbeiten, Arbeitsgegenständen und abgeschlossenem Bau- und Installationsvolumen gilt, unabhängig davon, ob das Geld eingezogen wurde oder nicht, die zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022 festgelegt ist, das Unternehmen aber nach dem 31. Dezember 2022 Rechnungen für Einnahmen aus Bau- und Installationsarbeiten ausstellt, die abgenommen und übergeben wurden, handelt es sich um Rechnungsstellung zum falschen Zeitpunkt und eine Mehrwertsteuerermäßigung gemäß Dekret 15/2022/ND-CP wird geahndet. Bearbeitung von Verwaltungsverstößen bei der Ausstellung von Rechnungen zum falschen Zeitpunkt.

Weisheit


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Quelle

Etikett: Umsatzsteuer

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