Vorschlag zur Anwendung eines 0%-Steuersatzes für die Gruppe der digitalen Inhaltsdienste

Báo Đô thịBáo Đô thị04/11/2024

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Das Dokument des VDCA schlägt einen Steuersatz von 0 % für digitale Inhalte und digitale Unterhaltungsdienste vor.

Insbesondere der Entwurf des Mehrwertsteuergesetzes (in geänderter Fassung) für digitale Inhaltsdienste ist laut VDCA ein wichtiger Schritt zur Vervollkommnung des Rechtsrahmens, um den Entwicklungsanforderungen der digitalen Wirtschaft und der internationalen Integration gerecht zu werden.

Vorschlag, auf Gruppen digitaler Inhaltsdienste eine Steuer von 0 % anzuwenden.
Vorschlag, auf Gruppen digitaler Inhaltsdienste eine Steuer von 0 % anzuwenden.

Im Zuge des Überprüfungsprozesses müssen jedoch einige Inhalte des Entwurfs angepasst werden, da sie möglicherweise Nachteile für Unternehmen mit sich bringen, die in den Bereichen digitale Inhaltsproduktion und Filmproduktion tätig sind, insbesondere was die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des vietnamesischen Marktes für Investoren betrifft.

Der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 9 Buchstabe a, Satz 1 vor, auf Produkte und Dienstleistungen auf digitalen Plattformen einen Steuersatz von 10 % anzuwenden, ohne zwischen Export und Inlandsverbrauch zu unterscheiden. Mit diesem neuen Entwurf unterliegen exportierte digitale Inhaltsdienste nicht mehr dem aktuellen Steuersatz von 0 %.

Weil es den Steuerbehörden schwerfällt, zwischen Einnahmen aus exportierten Dienstleistungen und dem Inlandsverbrauch zu unterscheiden, kommt es zu Unzulänglichkeiten im Steuermanagement. Allerdings ist die VDCA der Ansicht, dass die Anwendung eines Steuersatzes von 10 % negative Auswirkungen auf Unternehmen im Bereich digitaler Inhalte haben würde, insbesondere auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des vietnamesischen Marktes.

Der Vorsitzende des VDCA, Nguyen Minh Hong, sagte: „Die Zahlung eines Steuersatzes von 10 % beim grenzüberschreitenden Export digitaler Plattformdienste kann die Wettbewerbsfähigkeit vietnamesischer Anbieter im Vergleich zu anderen Ländern verringern – in denen auf exportierte Dienste zusätzlich zur Vorsteuer ein Steuersatz von 0 % erhoben wird, was den Unternehmen hilft, Kosten zu senken.“

Darüber hinaus handelt es sich bei der Mehrwertsteuer grundsätzlich um eine indirekte Steuer, bei der der Steuerzahler der Endverbraucher sein muss. Bei digitalen Produkten sind die Verbraucher jedoch Zuschauer, sodass Unternehmen keine Mehrwertsteuer erheben. Die Besteuerung von Produkten wirkt sich unmittelbar auf die Unternehmenseinnahmen aus. Dies setzt die Unternehmen einem enormen finanziellen Druck aus.

Laut Herrn Nguyen Minh Hong ist die Mehrwertsteuer derzeit nicht mit dem Bestimmungslandprinzip vereinbar, d. h. die Steuer wird dort erhoben, wo der Verbrauch stattfindet. Der Steuersatz von 0 % ist so festgelegt, dass das Recht zur Erhebung der Mehrwertsteuer dem Land überlassen bleibt, in dem die Dienstleistung konsumiert wird. Dies ist internationale Praxis, der alle Länder folgen. Durch die 10% Steuer wird unsere Dienstleistung doppelt besteuert.

Darüber hinaus unterliegen Dienstleistungen, die auf digitalen Plattformen erbracht werden, tatsächlich der Doppelbesteuerung. Denn bei Inhaltserstellern außerhalb der USA wird für Aufrufe aus den USA eine Einkommensteuer von 24 - 30 % einbehalten, bevor die Zahlung erfolgt. Bei der Rückkehr nach Vietnam müssen Sie zusätzlich 7 – 30 % Steuern einschließlich Mehrwertsteuer und Einkommensteuer zahlen. Daher verringert die Einführung eines Steuersatzes von 10 % den Anreiz zur Entwicklung der Kulturindustrie.

Daher schlägt die VDCA vor: Zu den Fällen, in denen der Steuersatz von 0 % nicht angewendet wird, gehören:

Daher hat die VDCA dem Finanzministerium vorgeschlagen, die Regelung zu prüfen: Zu den Fällen, die nicht dem 0 %-Steuersatz unterliegen, gehören: Produkte mit digitalem Inhalt aus dem Unterhaltungssektor, elektronische Spiele, digitale Filme, digitale Fotos, digitale Musik und digitale Werbung auf digitalen Plattformen, für die das Unternehmen keine Dokumente vorlegen kann, die den Verbrauch außerhalb Vietnams oder in zollfreien Zonen gemäß den von der Regierung vorgeschriebenen Vorschriften belegen.

Darüber hinaus schlug die VDCA vor, den Steuersatz von 5 % für kulturelle, Ausstellungs-, Sport- und Leibeserziehungs- und Sportaktivitäten beizubehalten. darstellende Künste; Filmproduktion, um eine nachhaltige Entwicklung und öffentliche Rezeption dieser öffentlich-rechtlichen Produkte sicherzustellen.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/de-xuat-ap-thue-0-cho-nhom-dich-vu-noi-dung-so.html

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