Das Finanzministerium hat den Wählern in den Provinzen An Giang und Tien Giang gerade zu dem Vorschlag Stellung genommen, die Mehrwertsteuer auf einige lebenswichtige Güter wie landwirtschaftliche Erzeugnisse, Strom und Brauchwasser zu senken, um die finanzielle Belastung der Bevölkerung zu verringern und die landwirtschaftliche Produktion zu unterstützen.
Die Wähler in den Provinzen An Giang und Tien Giang sind der Ansicht, dass in der gegenwärtigen Situation die Erhebung einer Mehrwertsteuer (MwSt.) von 8 % auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Benzin, Strom und Brauchwasser höher sei als das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung.
Daher schlagen die Wähler vor, dass das Finanzministerium die Mehrwertsteuer für diese Artikel weiterhin separat anpasst und senkt. Gleichzeitig schlugen die Wähler vor, den Entwurf eines Mehrwertsteuergesetzes (geändert) zu prüfen und der Nationalversammlung bei der Verabschiedung vorzulegen, um die Mehrwertsteuer auf Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs auf unter 10 % zu senken und die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Strom und Brauchwasser in Erwägung zu ziehen.
Als Reaktion auf die Meinung der Wähler erklärte ein Vertreter des Finanzministeriums, dass die Mehrwertsteuersätze für mehrwertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen im Mehrwertsteuergesetz (unter der Autorität der Nationalversammlung) speziell geregelt seien. Die Mehrwertsteuer wird auf Waren und Dienstleistungen erhoben, unabhängig vom Zweck oder den Nutzern der Waren und Dienstleistungen.
Das Mehrwertsteuergesetz enthält keine Regelungen zur Mehrwertsteuerbefreiung oder -ermäßigung und sieht lediglich drei Steuersätze vor: 0 %, 5 % und 10 %. Für exportierte Waren und Dienstleistungen gilt ein Steuersatz von 0 % (gemäß internationaler Praxis). Der Steuersatz von 5 % gilt für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen sowie für Güter und Dienstleistungen, die als Input für die landwirtschaftliche Produktion dienen. Für andere gängige Waren und Dienstleistungen gilt der Steuersatz von 10 %.
In Bezug auf Strom und Brauchwasser unterliegt Strom gemäß dem aktuellen Mehrwertsteuergesetz einem Mehrwertsteuersatz von 10 % und sauberes Wasser für Produktion und Alltag einem Mehrwertsteuersatz von 5 % (ein Vorzugssteuersatz im Vergleich zum normalen Steuersatz von 10 %).
Für landwirtschaftliche Materialien und Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs habe das Mehrwertsteuergesetz hohe Anreize geschaffen, sagte der Vertreter des Finanzministeriums.
Darüber hinaus unterliegen Waren, die hauptsächlich als Betriebsmittel verwendet werden oder im Zusammenhang mit Dienstleistungen für die landwirtschaftliche Produktion stehen, ebenfalls nicht der Steuer (Pflanzen- und Tierarten, Ausbaggerung von Binnenkanälen, Düngemittel, Spezialmaschinen und -ausrüstung für die landwirtschaftliche Produktion, Hochseefischereifahrzeuge, Tierfutter, Geflügel und anderes Tierfutter) bzw. einem Vorzugssteuersatz von 5 % (Erz für die Düngemittelproduktion, Pestizide und Wachstumsstimulanzien für Vieh und Pflanzen).
Für Exportgüter, einschließlich landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und Fischereiprodukte, deren Ausfuhr gestattet ist, gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Exportierenden Produktions- und Gewerbebetrieben wird die Vorsteuer erstattet, wenn sie die im Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Laut Finanzministerium müssen Unternehmen und Genossenschaften, die unverarbeitete oder nur normal vorverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Viehzucht und Aquakultur kaufen und an andere Unternehmen und Genossenschaften verkaufen, keine Mehrwertsteuer erklären oder zahlen, dürfen aber die Vorsteuer abziehen. Beim Verkauf an Haushalte, Geschäftsleute und andere Organisationen und Einzelpersonen ist es notwendig, eine Mehrwertsteuer von 5 % bzw. 1 % auf den Erlös zu erklären und zu zahlen.
(Quelle: Finanzministerium)
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Quelle: https://vietnamnet.vn/bo-tai-chinh-phan-hoi-de-xuat-giam-thue-gtgt-voi-vat-tu-nong-nghiep-dien-nuoc-2334647.html
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