Fehlende Leitverordnung, keine Möglichkeit zur Steuerabzug für E-Commerce-Unternehmenshaushalte - Illustrationsfoto
Am 24. März schickte die Vietnam E-Commerce Association (VECOM) den Behörden ein Dokument mit dem Vorschlag, den Stichtag für die Verpflichtung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen, Steuern im Namen von Geschäftshaushalten und Einzelpersonen, die auf der Plattform Geschäfte tätigen, ab dem 1. April 2025 zu verschieben.
Dementsprechend erließ die Nationalversammlung am 29. November 2024 das Gesetz Nr. 56/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung von neun Gesetzen, darunter das Steuerverwaltungsgesetz von 2019 (Gesetz Nr. 56). Gesetz Nr. 56 legt fest, dass der 1. April 2025 als Datum des Inkrafttretens von Artikel 6.5.b zur Verantwortung von E-Commerce-Floor-Managern bei der Einbehaltung und Zahlung von Steuern im Namen von Geschäftshaushalten und Einzelpersonen, die auf dem Floor Geschäfte tätigen, gilt.
In einem an die Behörden gesandten Dokument erklärte der Vorsitzende von VECOM, Nguyen Ngoc Dung, dass das Dekret zur Umsetzung noch nicht erlassen worden sei, obwohl bis zum Inkrafttreten der Regelung nur noch wenige Tage verbleiben. Dies führt zu Verwirrung sowohl bei der Geschäftswelt, die E-Commerce-Plattformen verwaltet, als auch bei den Verkäufern auf in- und ausländischen E-Commerce-Plattformen.
Nach zwei offiziellen Arbeitstreffen mit der Steuerbehörde am 16. Januar 2025 und 7. März 2025 stellte VECOM fest, dass es noch viele unklare Fragen gibt, die in direktem Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten und Steuerpflichten von Geschäftshaushalten und Einzelpersonen stehen, insbesondere mit dem Inhalt der Steuererklärung und -rückerstattung.
E-Commerce-Plattformen hätten viele Fragen zur Umsetzung dieser Regelung erhalten, könnten diese aber nicht klar beantworten, da es kein offizielles Leitfadendokument gebe und das Verständnis und die Reaktionen der Steuerbehörden auf zentraler und lokaler Ebene unterschiedlich seien, so der Vorsitzende von VECOM, Nguyen Ngoc Dung.
Darüber hinaus sieht das Mehrwertsteuergesetz von 2024 vor, dass E-Commerce-Plattformen mit Wirkung vom 1. Juli 2025 im Namen von Geschäftshaushalten und Einzelunternehmen Steuern abziehen und abführen.
Daher schlägt VECOM der zuständigen Behörde vor, eine Verschiebung des Inkrafttretens von Artikel 6.5.b zu gestatten. Das Gesetz Nr. 56 soll bis zum 1. Juli 2025 in Kraft treten, um dem Mehrwertsteuergesetz zu entsprechen und gleichzeitig Verwaltungsbehörden und Unternehmen genügend Zeit zu geben, sich auf die Umsetzung vorzubereiten sowie Fragen zu spezifischen Verpflichtungen und Umsetzungsmethoden für Verkäufer, bei denen es sich um Geschäftshaushalte und Geschäftsleute handelt, zu verbreiten und zu beantworten.
Quelle: https://baochinhphu.vn/hiep-hoi-de-xuat-lui-thoi-diem-co-hieu-luc-khau-tru-thue-thay-ho-kinh-doanh-tmdt-102250325114820825.htm
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