Investitionsprojekte im soziokulturellen Sektor unter Verwendung von vergesellschaftetem Kapital in den beiden Städten Cat Ba und Cat Hai (Bezirk Cat Hai) sind für die gesamte Dauer der Projektumsetzung von der Grundpacht befreit...

Sozialisierte Projekte im Bereich der Soziokultur in der Stadt Cat Ba sind für die gesamte Dauer der Projektumsetzung von der Grundpacht befreit.
Quelle: Stadtvolkskomitee. Hai Phong sagte, die Stadt habe gerade eine Entscheidung erlassen, wonach die Grundrente für Projekte in den Bereichen Bildung – Berufsausbildung, Gesundheitswesen, Kultur – Sport und Umwelt in den städtischen Gebieten von Hai Phong vom verstaatlichten Kapital befreit wird. Demnach sind Investitionsprojekte in den beiden Städten Cat Hai und Cat Ba (Bezirk Cat Hai) für die gesamte Dauer der Projektumsetzung von der Grundrente befreit.
Nach Angaben des Volkskomitees der Stadt. Hai Phong, die Befreiung von und die Reduzierung der Grundrente für Investitionsprojekte aus sozialisierten Kapitalquellen in diesen Bereichen stellt die Umsetzung der Regierungspolitik zur Förderung der Sozialisierung von Aktivitäten in den Bereichen Bildung – Berufsausbildung, Gesundheit, Kultur – Sport und Umwelt dar.
Die Höhe der Grundrentenbefreiung und -ermäßigung für Investitionsvorhaben aus sozialisierten Kapitalquellen in den Bereichen Bildung – Berufsbildung, Gesundheitswesen, Kultur – Sport und Umwelt richtet sich nach dem Stadtgebiet, in dem das Vorhaben umgesetzt wird. Dementsprechend ist das Stadtgebiet von Hai Phong in drei Gebiete unterteilt, von denen Gebiet 1 die Bezirke Ngo Quyen, Le Chan und Hong Bang sowie 6 Bezirke des Bezirks Hai An (Dang Lam, Dang Hai, Dong Hai 1, Dong Hai 2, Cat Bi, Thanh To) umfasst.
Das Stadtgebiet 2 umfasst die Bezirke Kien An, Do Son und Duong Kinh, zwei Bezirke (Nam Hai, Trang Cat) des Bezirks Hai An, die Städte Vinh Bao, Tien Lang, An Lao und Kien Thuy sowie die Bezirke und Städte An Duong und Thuy Nguyen (derzeit wird die Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene und Städten unter der Stadt umgesetzt).
Das Stadtgebiet 3 umfasst die Städte Cat Ba und Cat Hai (Bezirk Cat Hai). Investitionsprojekte in den Bereichen Bildung – Berufsausbildung, Gesundheitswesen, Kultur – Sport und Umwelt, die hier mit sozialisiertem Kapital investiert werden, sind während der gesamten Projektumsetzungsdauer von allen Grundrenten befreit.
Konkret werden Investitionsprojekte in Kindergärten, Gymnasien, Mehrstufenschulen, Mittelschulen und Hochschulen im Stadtgebiet 1 in den ersten drei Jahren der Projektumsetzung von der Grundmiete befreit und erhalten für die verbleibende Projektdauer eine Ermäßigung der Grundmiete um 50 %. Diese Projekte im Stadtgebiet 2 sind für drei Jahre von der Grundpacht befreit und unterliegen für die verbleibende Projektdauer einer Ermäßigung der Grundpacht von 70 %. Projekte von Kindergärten, Mehrstufenschulen und weiterführenden Schulen im Stadtgebiet 3 sind während der gesamten Projektumsetzungsdauer von der Grundpacht befreit.
Auch Universitäts-, College- und Junior College-Projekte mit jährlich 70 % eingeschriebenen Studierenden in den Fachbereichen Logistik, Industrieelektronik, Industrieelektrik, Schweißen, Kfz-Technik, Informationstechnik, Hotelmanagement und Krankenpflege sind für die gesamte Projektdauer von der Grundpacht befreit.
Allgemeine Krankenhäuser im Stadtgebiet 3 sowie Fachkrankenhäuser für Rehabilitation, psychische Gesundheit, Onkologie und traditionelle Medizin in den Stadtgebieten 1 und 2 sind für die gesamte Dauer der Projektumsetzung von der Grundpacht befreit. Krankenhäuser für Kardiologie, Gefäßmedizin, Dermatologie und Endokrinologie, die im Stadtgebiet 1 investieren, erhalten für die gesamte Dauer der Projektumsetzung eine Ermäßigung der Grundstückspacht um 30 % und im Stadtgebiet 2 eine Ermäßigung der Grundstückspacht um 60 %.
Beratungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen für HIV/AIDS-Infizierte, Einrichtungen zur Altenpflege, Behindertenpflege, Sozialschutzeinrichtungen zur Betreuung und Rehabilitation psychisch Kranker und Geisteskranker, Einrichtungen zur Kinderbetreuung, Sozialarbeit und Einrichtungen zur Drogenrehabilitation, in die aus sozialen Kapitalquellen investiert wird, sind für die gesamte Dauer der Projektumsetzung ebenfalls von der Grundrente befreit.
Investitionsprojekte unter Verwendung sozialisierten Kapitals in den Bereichen Museumsbau, Fotomuseen, nicht öffentliche Kunstmuseen, Einrichtungen für Volksaufführungen und Aufführungen, professionelle Fußballclubs, Einrichtungen für die Sammlung und Beförderung von festem Müll sowie Hausmüll, die in städtischen Gebieten getätigt werden, sind von der Grundrente befreit.
Investitionsprojekte in diesen Bereichen, die über Auktionen von Landnutzungsrechten umgesetzt werden, sowie Projekte, deren Pachtlaufzeit verlängert wurde und die auslaufen, haben keinen Anspruch auf Befreiung oder Reduzierung der Pachtgebühr. Ausländische Investitionsprojekte in diesem sozialen Bereich sowie Anreize für die Befreiung von der Grundrente und deren Reduzierung unterliegen der Zuständigkeit des Premierministers.
Nam Khanh
Quelle
Kommentar (0)