Um Kunden dabei zu unterstützen, während der Neujahrsfeiertage 2024 Transaktionen proaktiv abzuwickeln und Bankdienstleistungen zu nutzen, haben die Banken den Zeitplan für die Bereitstellung von Bankdienstleistungen während dieser Zeit bekannt gegeben.

Der Feiertag ist demnach Montag, der 1. Januar 2024; Der Handel wird am Dienstag, den 2. Januar 2024, wieder aufgenommen.

Während der Feiertage sind Dienste und Funktionen vorübergehend unterbrochen, darunter: Dienste in Filialen und an Transaktionsschaltern; Regelmäßige Interbankenüberweisungen (durchgeführt über die Website und App-Versionen des Internet-Bankings); Beantragen Sie online einen Kredit oder eröffnen Sie einen Dispokredit (über die Website und die App-Version).

Aufgrund des Neujahrsfeiertags am Montag kommt es zu den oben genannten Betriebsunterbrechungen auch am Samstag (30. Dezember) und Sonntag (31. Dezember) vorübergehend zu Unterbrechungen. Die Ausfallzeit richtet sich nach den regulären Samstagsöffnungszeiten der Banken.

Einige Banken oder Bankfilialen schließen ihre Filialen und Transaktionsschalter jeden Samstagmorgen, viele Banken halten jedoch weiterhin die Öffnungszeiten ihrer Filialen und Transaktionsschalter an jedem Samstagmorgen ein.

Daher hängt der Zeitpunkt der Bereitstellung/Aussetzung des Dienstes von den Geschäftszeiten der jeweiligen Bank am Samstagmorgen ab.

So erklärte beispielsweise die VPBank, dass ihre Filialen und Transaktionsschalter am Samstagvormittag (30. Dezember) weiterhin geöffnet sein werden, ab 12:00 Uhr desselben Tages der Zahlungsverkehr vorübergehend eingestellt und der Betrieb erst am 2. Januar 2024 wieder aufgenommen wird.

Allerdings werden auch reguläre Interbanküberweisungen ab Freitag, 29. Dezember 2023, 16:00 Uhr, ausgesetzt. Diese Transaktionen werden ab dem 01.02.24 wieder aufgenommen.

Die Online-Kreditregistrierung oder der Überziehungskreditdienst werden ab Freitag, 29. Dezember 2023, 17:00 Uhr, vorübergehend keine Registrierungen/Auszahlungen mehr annehmen und die Auszahlungen werden am nächsten Werktag, dem 2. Januar 2024, erfolgen.

Zu den von den Banken während der Feiertage weiterhin angebotenen Dienstleistungen gehören jedoch: Schnellüberweisungsfunktion rund um die Uhr per Internet-Banking, Geldautomat/CDM und interne Überweisung.

Darüber hinaus können Kunden weiterhin Transaktionen über E-Banking-Anwendungen durchführen, wie beispielsweise: Registrierung zur Eröffnung einer Kreditkarte, Aktivieren/Entsperren/Sperren einer Kreditkarte; Kreditkartensaldo begleichen; Melden Sie sich für das Lastschriftverfahren an; Rechnungen bezahlen, Dienste aufladen; …

Wie berechnen Banken den Sparzins an Feiertagen?

Laut der Ankündigung der VPBank werden die Zinsen für Online-Festgeldgeschäfte von der Bank wie folgt berechnet:

Für neue Sparkonten, die ab dem 30. Dezember 2023 um 23:00 Uhr eröffnet werden, werden die Zinsen ab dem 31. Dezember 2023 berechnet.

Für neue Sparkonten, die ab 19:00 Uhr am 31. Dezember 2023 eröffnet werden, werden die Zinsen ab dem 1. Januar 2024 berechnet;

Für neue Sparkonten, die ab dem 1. Januar 2024, 17:00 Uhr eröffnet werden, werden die Zinsen ab dem 2. Januar 2024 berechnet.

Online- und Schalterspareinlagen mit automatischen Verlängerungsfristen, die auf Feiertage (31. Dezember 2023 – 1. Januar 2024) fallen, werden vom System weiterhin normal verlängert.

Online- und Schalterspareinlagen, die nicht automatisch verlängert werden und deren Fälligkeitsdatum auf einen Feiertag fällt, werden automatisch wie folgt verrechnet:

Spareinlagen mit Fälligkeit am 31.12.2023 werden am 31.12.2023 um 02:00 Uhr automatisch abgerechnet;

Spareinlagen mit Fälligkeit am 1. Januar 2024 werden am 31. Dezember 2023 um 22:00 Uhr automatisch abgerechnet;

Spareinlagen mit Fälligkeit am 2. Januar 2024 werden automatisch am 1. Januar 2024 um 20:00 Uhr abgerechnet.

Die Zinslaufzeit wird auf Basis der tatsächlichen Laufzeit der Einlage berechnet.

Spareinlagen mit planmäßigen Einzahlungen vom 30.12.2023 bis 02.01.2024 werden automatisch nach folgendem Schema abgebucht:

Fällt der Termin auf den 30.12.2023, so erfolgt die automatische Abbuchung am 30.12.2023 um 20:00 Uhr; Fällt der Termin auf den 31.12.2023, so erfolgt die automatische Abbuchung am 31.12.2023 um 16:00 Uhr; Fällt der Termin auf den 1. Januar 2024, so wird der Abzug automatisch am 1. Januar 2024 um 14:00 Uhr vorgenommen; Fällt der Termin auf den 02.01.2024, erfolgt die automatische Abbuchung am 02.01.2024 um 18:00 Uhr.

Für die darauffolgenden Unterrichtsstunden gilt weiterhin der zuvor festgelegte Zeitplan.

Dies ist auch die bei den meisten Banken übliche Zinsberechnungsmethode.

Die Bank wies außerdem darauf hin, dass bei durch Sparbücher besicherten Krediten, deren Fälligkeitsdatum mit dem Fälligkeitsdatum der Spareinlage übereinstimmt und deren endgültiger Abrechnungstermin mit dem 31. Dezember 2023 – 1. Januar 2024 übereinstimmt, der Kredit auf den 2. Januar 2024 verschoben wird; Das Sparbuch verlängert sich automatisch um die nächste Laufzeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024.