Am Nachmittag des 19. Juli gab das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Mindestpunktzahl bekannt, die auf der Grundlage der Abiturnoten zur Sicherstellung der Eingangsqualität für die Zulassung von Studenten zu Gesundheitsstudiengängen ermittelt werden muss, die ein Praxiszertifikat auf Universitätsniveau verleihen.
Dementsprechend liegt der Schwellenwert zur Sicherstellung der Eingabequalität aus den Abiturprüfungsergebnissen für die Zulassung zu Hauptfächern im Gesundheitssektor mit Praxiszertifikaten auf Universitätsniveau im Jahr 2024 für Kandidaten in Region 3 bei der folgenden Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern:
Die höchste Mindestpunktzahl von 22,5 Punkten wird in den Fächern Medizin und Zahnmedizin erreicht.
Es folgen die beiden Hauptfächer Traditionelle Medizin und Pharmazie mit einer Mindestpunktzahl von 21 Punkten.
Für die Studiengänge Krankenpflege, Präventivmedizin, Hebammenwesen, Zahnprothetik, Medizinisch-technische Laboratoriumslehre, Medizinische Bildgebungstechnik und Rehabilitationstechnik ist jeweils eine Mindestpunktzahl von 19 Punkten erforderlich.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verlangt von Universitäten, Akademien und Hochschulen, die in gesundheitsbezogenen Bereichen ausbilden und über Praxiszertifikate auf Universitätsniveau verfügen, dass sie die Zulassung von Kandidaten mit Abiturprüfungsergebnissen gemäß den geltenden Bestimmungen für die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulbildung und anderen relevanten Leitlinien organisieren.
Im Vergleich zum Jahr 2023 bleibt die Mindestpunktzahl für den Gesundheitsbereich mit Praxiszertifikat auf Universitätsniveau im Jahr 2024 wie im Vorjahr stabil.
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Quelle: https://daidoanket.vn/diem-san-nganh-suc-khoe-co-chung-chi-hanh-nghe-nam-2024-tu-19-den-22-5-diem-10286036.html
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