ANTD.VN – Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Resolutionsentwurf der Nationalversammlung zur Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer bis zum 31. Dezember 2030.
Derzeit wird die Steuerpolitik für die landwirtschaftliche Flächennutzung seit mehr als 30 Jahren umgesetzt und ist gemäß den Resolutionen Nr. 55/2010/QH12, Nr. 28/2016/QH14 und Nr. 107/2020/QH14 der Nationalversammlung bis zum 31. Dezember 2025 steuerfrei, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Flächen, die der Staat Organisationen zur Bewirtschaftung zuweist, die Flächen jedoch nicht direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzt, sondern sie anderen Organisationen und Einzelpersonen zuweist, um Verträge für die landwirtschaftliche Produktion zu erhalten.
Finanzministerium schlägt vor, die landwirtschaftliche Flächennutzungssteuer bis Ende 2030 weiterhin zu befreien |
Eine Auswertung der Agrarlandsteuerpolitik nach über 30 Jahren ihrer Umsetzung zeigt, dass es Regelungen gibt, die den aktuellen sozioökonomischen Bedingungen nicht mehr gerecht werden, wie z. B. veraltete Methoden zur Steuerermittlung, niedriger Erhebungswert (die Steuer wird in Reis berechnet und in bar erhoben) und dass die meisten Inhalte aufgrund der Umsetzung der Politik zur Befreiung von der Agrarlandsteuer für das gesamte Gebiet bis zum 31. Dezember 2025 in der Praxis nicht mehr angewendet werden.
Obwohl die Politik zur landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer bereits 1993 eingeführt wurde, hat sie sich seit 2001 bis heute in Wirklichkeit nur hinsichtlich der Steueranreize (Steuerbefreiung, Steuerermäßigung) geändert, um die Politik von Partei und Staat zur Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft, der Landwirte und der ländlichen Gebiete umzusetzen. Alle Kommunen sind der Ansicht, dass die Befreiung von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer in der derzeit geltenden Form auch für die nächste Periode notwendig sei.
Daher fordert das Finanzministerium die Regierung auf, der Nationalversammlung eine Resolution der Nationalversammlung vorzulegen, um die Umsetzungsdauer der Steuerbefreiung für die landwirtschaftliche Landnutzung gemäß Resolution Nr. 55/2010/QH12, Resolution Nr. 28/2016/QH14 und Resolution Nr. 107/2020/QH15 bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.
Die Ausweitung dieser Politik zielt darauf ab, die bei der Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer erzielten Ergebnisse im Einklang mit der Ausrichtung der Partei und des Staates auf Landwirtschaft, Landwirte und ländliche Gebiete weiter umzusetzen. Organisationen, Haushalte und Einzelpersonen weiterhin zu Investitionen in die Landwirtschaft und ländliche Gebiete ermutigen; Förderung der Agrarwirtschaft; Beitrag zur Umstrukturierung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete im Hinblick auf Industrialisierung und Modernisierung;
Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Markt im Rahmen der internationalen Wirtschaftsintegration; die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum weiterhin zu unterstützen, das Einkommen und den Lebensstandard der Landwirte zu verbessern, zur Bebauung des ländlichen Raums beizutragen und gleichzeitig die Einhaltung internationaler Praktiken sicherzustellen.
Im Falle einer Annahme tritt die Resolution am 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Finanzministerium kam zu dem Schluss, dass die weitere Befreiung von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer bis Ende 2030 keine Einnahmeminderung mit sich bringen werde, da es sich um eine in der Praxis umgesetzte Politik handele. Mit dem Vorschlag, die Befreiungsfrist für die landwirtschaftliche Grundsteuer in ihrer derzeit geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern, beträgt der Betrag der befreiten landwirtschaftlichen Grundsteuer etwa 7.500 Milliarden VND/Jahr.
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/de-xuat-keo-dai-mien-thue-su-dung-dat-nong-nghiep-den-het-nam-2030-post598962.antd
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