Derzeit beträgt die Erstzulassungsgebühr für Pkw, Anhänger oder Sattelanhänger, die von Pkw gezogen werden, sowie Pkw-ähnliche Fahrzeuge gemäß Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP wie folgt:
Pkw, Pkw-Anhänger oder Sattelanhänger, Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Die Sammelquote beträgt 2 %.
* Privat:
- Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups): Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 10 %.
Falls es notwendig ist, einen höheren Sammelsatz anzuwenden, um den tatsächlichen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt eine Erhöhung, jedoch nicht um mehr als 50 % des in Punkt a, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP festgelegten allgemeinen Sammelsatzes.
- Für Pick-up-Trucks mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 950 kg und 5 oder weniger Sitzplätzen sowie für VAN-Trucks mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 950 kg beträgt die Erstzulassungsgebühr 60 % der Erstzulassungsgebühr für Pkw mit 9 oder weniger Sitzplätzen.
- Batteriebetriebene Elektroautos:
+ Innerhalb von 3 Jahren ab dem 1. März 2022: Zahlen Sie die erste Registrierungsgebühr zu einem Satz von 0 %.
+ Innerhalb der nächsten 2 Jahre: Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleicher Sitzplatzanzahl.
- Für die in Punkt a, Punkt b, Punkt c, Klausel 5, Artikel 8, Dekret 10/2022/ND-CP genannten Fahrzeugtypen fällt ab dem zweiten Mal eine Zulassungsgebühr in Höhe von 2 % an, die landesweit einheitlich gilt.
Basierend auf dem Fahrzeugtyp, der im vom vietnamesischen Register ausgestellten Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutz angegeben ist, legt die Steuerbehörde die Zulassungsgebühr für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelauflieger sowie personenkraftwagenähnliche Fahrzeuge gemäß Abschnitt 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP fest.
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