Im gesamten Bildungsgesetz von 2019 findet sich keine Formulierung, die Lehr- und Bildungstätigkeiten als Geschäft betrachtet. In Artikel 99 des Bildungsgesetzes wird die Formulierung „Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen“ verwendet. In Artikel 5 des Rundschreibenentwurfs zur Regelung des zusätzlichen Lehr- und Lernangebots heißt es: „Organisationen oder Einzelpersonen, die im Bereich des zusätzlichen Lehr- und Lernangebots außerhalb der Schule geschäftlich tätig sind...“, ist dies angemessen? Wenn wir außerschulische Lehr- und Lernaktivitäten außerhalb der Schule als Geschäftsaktivitäten betrachten, sind dann außerschulische Lehr- und Lernaktivitäten in der Schule auch Geschäftsaktivitäten?
Wird der Rundschreibenentwurf zur Regelung des zusätzlichen Lehrens und Lernens eine „Explosion“ des zusätzlichen Lehrens und Lernens auslösen?
Müssen die Schüler zusätzliche Kurse besuchen?
Der Rundschreibenentwurf untersagt es Lehrern nicht, Schülern Nachhilfe zu geben, die direkt an der Schule unterrichten. Wenn also ein Lehrer in der Schule Zusatzunterricht mit Schülern gibt, die er direkt unterrichtet, darf er dann diese Schüler unterrichten, wenn er außerhalb der Schule Zusatzunterricht gibt? Wenn der Rundschreibenentwurf keine Klarheit schafft, können die Studierenden in eine Zwickmühle geraten. Tatsächlich nehmen die Schüler sowohl in der Schule als auch zu Hause an Zusatzkursen beim selben „Eigentümer“ teil.
Freiwillige Nachhilfe abschaffen, ohne Studiengebühren zu erheben?
Gemäß dem Rundschreibenentwurf handelt es sich bei zusätzlichem Lehr- und Lernstoff außerdem um Aktivitäten, bei denen die Inhalte des Fachprogramms vermittelt werden, d. h. Bildungsaktivitäten, die jedoch außerhalb der vorgeschriebenen Programmdauer stattfinden, und für die zusätzliche Studiengebühren erhoben werden. Wie also bezeichnet man die freiwillige Lehrtätigkeit außerhalb der Studiendauer, bei der keine Studiengebühren erhoben werden? Schwache Schüler zu unterrichten und gute Schüler zu fördern ist eine Verantwortung und eine pädagogische Tätigkeit, die von Natur aus das Engagement und die Leidenschaft des Lehrers für die Schüler zeigt. Welchen Platz wird das in der Schule einnehmen? Wird daraus zusätzlicher Unterricht und zusätzliches Lernen, um Studiengebühren einzutreiben?
Studiengebühren
Im Rundschreiben 32/2020/TT-BGDDT zur Bekanntmachung der Charta der Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Schulen mit mehreren Stufen heißt es in Abschnitt 1, Artikel 19: „Bildungsaktivitäten werden gemäß dem Bildungsplan der Schule durchgeführt und während und nach dem Unterricht innerhalb und außerhalb des Schulgeländes organisiert, um den Lehrplan der Fächer und Bildungsaktivitäten des allgemeinbildenden Programms umzusetzen ...“. Ist dieser Inhalt kostenlos?
Mit dem Rundschreibenentwurf zur Regelung der außeruniversitären Lehre werden Lehr- und Bildungstätigkeiten außerhalb der vorgeschriebenen Studiendauer geregelt. Doch in Wirklichkeit ist die Grenze zwischen Showtime und außerhalb sehr dünn. Wird eine pädagogische Aktivität, die den Schülern eigentlich Spaß machen sollte, nun in … Zusatzunterricht umgewandelt? Schulgeld und Studiengebühren, wie können arme Kinder das ertragen?
Mit dem Rundschreibenentwurf zur Regelung der außeruniversitären Lehre werden Lehr- und Bildungstätigkeiten außerhalb der vorgeschriebenen Studiendauer geregelt. Wird eine pädagogische Aktivität, die den Schülern eigentlich Spaß machen sollte, nun in … Zusatzunterricht umgewandelt?
Besorgnis über Regelung „Schulleiter dürfen Zusatzunterricht geben“
Laut dem Entwurf eines Rundschreibens zur Regelung von zusätzlichem Lehr- und Lernstoff ist es Schulleitern gestattet, zusätzlichen Unterricht zu erteilen. Als ehemaliger Schulleiter mache ich mir darüber Sorgen. In der Position des Schulleiters ist der Schulleiter im Rahmen pädagogischer Innovation mit der Schularbeit beschäftigt und widmet seine gesamte Energie und Zeit der Verwaltung und dem Unterrichten der obligatorischen zwei Unterrichtsstunden pro Woche für Oberstufenschüler, nun ist es ihm jedoch gestattet, zusätzlichen Unterricht zu erteilen.
Das ist weit von der Realität entfernt, sehr paradox. Der Schulleiter bezieht ein hohes Gehalt und „Gehalt“, wie kann er also zusätzlichen Unterricht geben?
Der Staat reformiert schrittweise die Gehälter und es ist vorgesehen, dass die Lehrergehälter in der Gehaltsskala der Verwaltungslaufbahn an die oberste Stelle rücken. Vor kurzem forderte das Politbüro die Umsetzung einer Politik höchster Lehrergehälter. Dieses Anliegen erfordert vom Bildungssektor, dass sich jeder Lehrer für seine Schüler engagiert.
Als Lehrer habe ich durch die Lektüre und das Studium des Rundschreibenentwurfs zur Regelung des zusätzlichen Lehrens und Lernens sowie durch die praktische Arbeit dieses wertvolle Gefühl noch nicht wirklich verspürt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/day-them-hoc-them-trong-nha-truong-co-phai-la-kinh-doanh-185240824220807944.htm
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