Vor dem 1. Juli 2024 ausgestellte CCCD sind bis zum auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig. |
Am Morgen des 27. November verabschiedete die Nationalversammlung den Entwurf eines Identifizierungsgesetzes, das ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten wird. Mit der Namensänderung vom Bürgeridentifikationsgesetz (CCCD) zum Identifikationsgesetz erhält auch die CCCD-Karte einen neuen Namen: Identifikationskarte.
Artikel 46 des Gesetzes zur Identifizierung regelt den Übergang eindeutig: CCCD-Karten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Juli 2024) ausgestellt wurden, sind bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Bürgern wird bei Bedarf ein Personalausweis ausgestellt.
Sofern der Personalausweis noch gültig ist, ist dieser bis zum 31.12.2024 nutzbar.
Rechtsdokumente, die unter Verwendung von Informationen aus Personalausweisen und CCCDs ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit; Staatliche Behörden dürfen Bürger nicht auffordern, Angaben zu ihren Personalausweisen oder CCCDs in ausgestellten Dokumenten zu ändern oder anzupassen.
CCCD- und ID-Karten, deren Gültigkeit zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 endet, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2024.
Die Bestimmungen zur Verwendung von CCCD und CMND in Rechtsdokumenten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, gelten analog zu den Bestimmungen dieses Gesetzes für Personalausweise, die nach diesem Gesetz ausgestellt wurden.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)