(CLO) Vor Kurzem hat die Ha Do Group Joint Stock Company Klage gegen den Vorstand des Ha Do Park View Apartment Building, Dich Vong Ward, Cau Giay District, Hanoi, wegen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Keller des Gebäudes eingereicht.
Investor verklagt Vorstand
Der Streit um die Eigentumsverhältnisse am Parkplatz im Untergeschoss des Apartmentgebäudes „Ha Do Park View“ zwischen dem Investor (Ha Do Group) und der Verwaltung des Gebäudes dauert schon viele Jahre an. Insbesondere im Jahr 2024 verwandelte der Streit zwischen den beiden Seiten dieses Wohnhaus in einen „Hotspot“, der das Leben der Bewohner erheblich beeinträchtigte und möglicherweise die soziale Ordnung und Sicherheit in der Gegend störte.
Nach zahlreichen Arbeitstreffen mit dem Volkskomitee des Bezirks Dich Vong und dem Volkskomitee des Bezirks Cau Giay konnten die beteiligten Parteien noch immer keine gemeinsame Stimme finden. Daher hat die Ha Do Group offiziell Klage eingereicht, um ihre Rechte zu wahren.
In der Klage beantragte die Ha Do Group, dass das Gericht den Parkplatz im Keller des Wohnhauses als Privateigentum des Unternehmens anerkennen möge.
Die Ha Do Group fordert den Vorstand des Apartmentgebäudes Ha Do Park View auf, sämtliche Verstöße gegen die Eigentumsrechte, die gesetzlichen Nutzungsrechte sowie die Rechte zur Verwertung und Nutzung der wirtschaftlichen Werte dieses Unternehmens im Parkbereich des Gebäudes zu unterlassen.
Die Ha Do Group fordert die Hausverwaltung auf, sämtliche von Bewohnern und Servicenutzern eingezogenen Servicegebühren für den Parkplatz im Keller des Gebäudes zurückzuerstatten. Fordern Sie den Vorstand gleichzeitig auf, die aus dem ohne Rechtsgrundlage besessenen und verwendeten Geldbetrag erzielten Gewinne zurückzuzahlen. Der geschätzte Gesamtbetrag der Rückerstattung beträgt etwa 62,2 Millionen VND.
In dieser Angelegenheit gab das Volksgericht des Bezirks Cau Giay am 15. Januar bekannt, dass es den Fall annehmen würde. Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung muss die benachrichtigte Person (Building Management Board) dem Gericht ihre Stellungnahme zum Antrag des Klägers (Ha Do Group) sowie die dazugehörigen Beweise, Gegenansprüche und unabhängigen Anträge vorlegen.
Wenn die benachrichtigte Person (Hausverwaltung) dem Gericht innerhalb dieser Frist ihre Stellungnahme zu dem Klageantrag nicht vorlegt, wird das Gericht den Fall auf Grundlage der in der Akte enthaltenen Dokumente und Beweise gemäß dem Gesetz entscheiden.
Was ist die Ursache?
Es ist bekannt, dass der „Krieg“ bei Ha Do Park View immer noch auf der Frage beruht, ob Gemeinschaftseigentum und Privateigentum im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Keller des Wohnhauses bestehen.
Herr Le Phi Phung, Vorstandsvorsitzender des Apartmentgebäudes Ha Do Park View, sagte: „Im Kaufvertrag für die Wohnungen zwischen den Bewohnern und dem Investor in den Jahren 2012 – 2013 ist in Artikel 9.2 das gemeinsame Eigentum klar festgelegt.“ Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Stellplätzen im Untergeschoss um Gemeinschaftseigentum handelt.
Der Investor, die Ha Do Group Joint Stock Company (Ha Do Group), hat jedoch mehrfach bestätigt, dass sich nur ein Teil im gemeinsamen Besitz befindet. Der PKW-Abstellplatz ist Privateigentum des Investors.
Laut Herrn Phung ist das Ha Do Park View-Gebäude seit 10 Jahren in Betrieb und hat drei verschiedene Amtszeiten des Vorstands durchlaufen. Während seiner ersten beiden Amtszeiten wurde Herr Phung zum Stellvertreter des Verwaltungsrats gewählt und erwähnte wiederholt die klare Trennung von Gemeinschafts- und Privateigentum in der Parkgarage des Gebäudes, eine Lösung hierfür wurde jedoch nicht gefunden. Bis April 2024, wenn es einen neuen Vorstand gibt, ist Herr Phung entschlossen, dies noch einmal deutlich zu machen.
Unterdessen wurde laut einem Vertreter der Ha Do Group, dem Investor des Ha Do Park View-Projekts, im Kaufvertrag festgelegt, dass „der Parkplatz im Untergeschoss gemeinschaftliches Eigentum ist“.
Ein Vertreter von Ha Do bekräftigte jedoch: „Es ist unzumutbar, wenn die Verwaltung und einige Anwohner auf Grundlage dieser Angaben behaupten, dass die gesamte Parkfläche in den Untergeschossen, einschließlich der Pkw-Abstellflächen, Gemeinschaftseigentum sei.“
Denn gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Wohnungsbaugesetz 2005 und der Verordnung Nr. 71 aus dem Jahr 2010, ist unter einem „Parkplatz“ ein Ort zum Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und Behindertenfahrzeugen zu verstehen, ausgenommen Pkw-Parkplätze. Daher bestätigt Ha Do, dass der Parkplatz das Privateigentum des Investors ist.
Gleichzeitig rechnet Ha Do die Investitionskosten für die Tiefgarage nicht in den Wohnungsverkaufspreis ein. Stattdessen belässt Ha Do Vermögenswerte für das Geschäft und die Nutzung, die in den geprüften Jahresabschlüssen und den offengelegten Informationen gemäß den Vorschriften für börsennotierte Unternehmen klar ausgewiesen werden.
Ha Do erklärte, es habe seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Was den Parkplatz für Motorräder, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge betrifft, so läuft der Betrieb noch ganz normal. Ha Do greift nicht ein, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Da es sich bei dem Parkplatz jedoch um Privatbesitz handelt, bekräftigt Ha Do, dass es das Recht hat, über das „Schicksal“ dieses Grundstücks zu entscheiden.
„Ha Do bekräftigt, dass der PKW-Parkbereich des Gebäudes Privateigentum des Investors ist und nicht zum Gemeinschaftseigentum des Gebäudes gehört“, sagte ein Vertreter von Ha Do.
Darüber hinaus bestätigte die Ha Do Group, dass sie dem Vorstand zahlreiche Dokumente gesandt habe, um ihr Privateigentum an dem Parkplatz im Keller des Wohnhauses zu bestätigen.
Um die Aufrechterhaltung des normalen Betriebs insbesondere im Keller und im Ha Do Park View Apartment im Allgemeinen zu gewährleisten, Konflikte zu minimieren und den Bewohnern während der Tet-Zeit Ruhe zu verschaffen, hat die Ha Do Group vorübergehend die Erhebung von Parkgebühren für die Autos der Bewohner im Keller eingestellt.
„Während wir auf die offizielle Entscheidung des Volksgerichts des Bezirks Cau Giay bezüglich der Eigentumsverhältnisse im Keller des Ha Do Park View-Gebäudes warten, haben wir vorübergehend die Erhebung von Parkgebühren im Keller eingestellt, damit die Bewohner das Tet-Fest in vollen Zügen genießen können. Unser Ziel ist es immer, eine sichere und friedliche Wohnumgebung für die Bewohner zu schaffen“, sagte ein Vertreter dieses Unternehmens.
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Quelle: https://www.congluan.vn/cuoc-chien-ham-de-xe-tai-ha-do-park-view-chu-dau-tu-khoi-kien-post331402.html
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