Investor klagt!

Công LuậnCông Luận22/01/2025

(CLO) Vor Kurzem hat die Ha Do Group Joint Stock Company Klage gegen den Vorstand des Ha Do Park View Apartment Building, Dich Vong Ward, Cau Giay District, Hanoi, eingereicht, und zwar wegen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Keller dieses Gebäudes.


Investor verklagt Vorstand

Der Streit um das Eigentum an der Parkfläche im Untergeschoss des Apartmentgebäudes Ha Do Park View zwischen dem Investor (Ha Do Group) und der Verwaltung des Gebäudes dauert schon viele Jahre an. Insbesondere im Jahr 2024 verwandelte der Streit zwischen den beiden Seiten dieses Wohnhaus in einen „Hotspot“, der das Leben der Bewohner erheblich beeinträchtigte und möglicherweise die soziale Ordnung und Sicherheit in der Gegend störte.

Parkplatzkrieg im Ha Do Park. Investor-Bau-Bild 1 ansehen.

Apartmentgebäude Ha Do Park View im Bezirk Dich Vong, Distrikt Cau Giay. (Foto: DT)

Nach zahlreichen Arbeitstreffen mit dem Volkskomitee des Bezirks Dich Vong und dem Volkskomitee des Bezirks Cau Giay konnten die beteiligten Parteien noch immer keine gemeinsame Stimme finden. Daher hat die Ha Do Group offiziell Klage eingereicht, um ihre Rechte zu wahren.

In der Klage beantragte die Ha Do Group, dass das Gericht den Parkplatz im Keller des Wohnhauses als Privateigentum des Unternehmens anerkenne.

Die Ha Do Group fordert den Vorstand des Apartmentgebäudes Ha Do Park View auf, sämtliche Verstöße gegen die Eigentumsrechte, die gesetzlichen Nutzungsrechte sowie die Rechte zur Verwertung und Nutzung der wirtschaftlichen Werte dieses Unternehmens im Bereich des Parkplatzes des Gebäudes zu unterlassen.

Die Ha Do Group fordert die Hausverwaltung auf, sämtliche von den Bewohnern und Servicenutzern erhobenen Servicegebühren für den Parkplatz im Keller des Gebäudes zurückzuerstatten. Fordern Sie gleichzeitig den Vorstand auf, die aus dem ohne Rechtsgrundlage besessenen und verwendeten Geldbetrag erzielten Gewinne zurückzuzahlen. Der geschätzte Gesamtbetrag der Rückerstattung beträgt ca. 62,2 Millionen VND.

In dieser Angelegenheit gab das Volksgericht des Bezirks Cau Giay am 15. Januar bekannt, dass es den Fall annehmen würde. Innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung muss die benachrichtigte Person (Building Management Board) dem Gericht ihre Stellungnahme zum Antrag des Klägers (Ha Do Group) sowie die dazugehörigen Beweise, die Gegenklage und den unabhängigen Antrag vorlegen.

Wenn die benachrichtigte Person (Hausverwaltung) dem Gericht innerhalb dieser Frist ihre Stellungnahme zum Klageantrag nicht vorlegt, wird das Gericht den Fall auf Grundlage der in der Akte enthaltenen Beweise gemäß dem Gesetz entscheiden.

Was ist die Ursache?

Es ist bekannt, dass der „Krieg“ bei Ha Do Park View immer noch auf die Bestimmung des Gemeinschaftseigentums und des Privateigentums im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Keller des Wohnhauses zurückzuführen ist.

Herr Le Phi Phung, Vorstandsvorsitzender des Apartmentgebäudes Ha Do Park View, sagte: „Im Kaufvertrag für die Wohnung zwischen den Bewohnern und dem Investor in den Jahren 2012 – 2013 ist in Artikel 9.2 das gemeinsame Eigentum klar festgelegt.“ Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Stellplatz im Untergeschoss Gemeinschaftseigentum ist.

Der Investor, die Ha Do Group Joint Stock Company (Ha Do Group), hat jedoch mehrfach bestätigt, dass sich nur ein Teil im gemeinsamen Besitz befindet. Der PKW-Stellplatz ist Privateigentum des Investors.

Parkplatzkrieg im Ha Do Park. Investor-Bau-Bild 2 ansehen.

Der „Krieg“ bei Ha Do Park View dreht sich immer noch um die Bestimmung des Gemeinschaftseigentums und des Privateigentums im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Keller des Wohnhauses. (Foto: DT)

Laut Herrn Phung ist das Ha Do Park View-Gebäude seit 10 Jahren in Betrieb und hat drei verschiedene Amtszeiten des Vorstands durchlaufen. Während seiner ersten beiden Amtszeiten wurde Herr Phung zum Stellvertreter des Verwaltungsrats gewählt und erwähnte wiederholt die klare Trennung von Gemeinschafts- und Privateigentum in der Tiefgarage des Gebäudes, dieses Problem wurde jedoch nicht gelöst. Bis April 2024, wenn es einen neuen Vorstand gibt, ist Herr Phung entschlossen, dies noch einmal klarzustellen.

Unterdessen heißt es laut einem Vertreter der Ha Do Group, dem Investor des Ha Do Park View-Projekts, im Kaufvertrag, dass „der Parkplatz im Untergeschoss im gemeinsamen Besitz ist“.

Der Vertreter von Ha Do bekräftigte jedoch: „Es ist unzumutbar, dass die Verwaltung und einige Anwohner auf Grundlage dieser Inhalte behaupten, dass die gesamte Parkfläche in den Untergeschossen, einschließlich der Pkw-Stellplätze, Gemeinschaftseigentum sei.“

Denn gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Wohnungsbaugesetz 2005 und der Verordnung 71 von 2010, wird unter „Parkplatz“ ein Ort zum Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und Fahrzeugen für Behinderte verstanden, ausgenommen Pkw-Parkplätze. Daher bestätigt Ha Do, dass der Parkplatz das Privateigentum des Investors ist.

Gleichzeitig rechnet Ha Do die Investitionskosten für die Tiefgarage nicht in den Verkaufspreis der Wohnung ein. Stattdessen belässt Ha Do Vermögenswerte für Geschäfts- und Betriebszwecke, die in den geprüften Jahresabschlüssen und den gemäß den Vorschriften für börsennotierte Unternehmen offengelegten Informationen klar ausgewiesen sind.

Ha Do erklärte, es habe seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt. Was den Parkplatz für Motorräder, Fahrräder und Fahrzeuge für Behinderte betrifft, so funktioniert dieser weiterhin wie gewohnt. Ha Do greift nicht ein, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Da es sich bei dem Parkplatz jedoch um Privateigentum handelt, bekräftigt Ha Do, dass es das Recht hat, über das „Schicksal“ dieses Grundstücks zu entscheiden.

„Ha Do bekräftigt, dass der Parkplatz des Gebäudes Privateigentum des Investors ist und nicht zum Gemeinschaftseigentum des Gebäudes gehört“, sagte ein Vertreter von Ha Do.

Darüber hinaus bestätigte die Ha Do Group, dass sie dem Vorstand zahlreiche Dokumente übermittelt habe, um ihr Privateigentum an dem Parkplatz im Keller des Wohnhauses zu bestätigen.

Um die Aufrechterhaltung des normalen Betriebs insbesondere im Keller und im Ha Do Park View Apartment im Allgemeinen sicherzustellen, Konflikte zu minimieren und den Bewohnern während der Tet-Zeit Ruhe zu gewährleisten, hat die Ha Do Group vorübergehend die Erhebung von Parkgebühren für die Autos der Bewohner im Keller eingestellt.

„Während wir auf die offizielle Entscheidung des Volksgerichts des Bezirks Cau Giay über die Eigentumsverhältnisse im Keller des Ha Do Park View-Gebäudes warten, haben wir vorübergehend die Erhebung von Parkgebühren im Keller eingestellt, damit die Bewohner das Tet-Fest in vollen Zügen genießen können. Unser Ziel ist es stets, den Bewohnern eine sichere und friedliche Wohnumgebung zu bieten“, sagte ein Vertreter des Unternehmens.


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Quelle: https://www.congluan.vn/cuoc-chien-ham-de-xe-tai-ha-do-park-view-chu-dau-tu-khoi-kien-post331402.html

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