Am 22. Januar erließ der Ständige Ausschuss des Provinzparteikomitees von Hai Duong Vorschriften zu Funktionen, Aufgaben, Befugnissen und Organisationsstruktur der Beratungs- und Unterstützungsagenturen des Provinzparteikomitees.
Gemäß den Vorschriften haben die Beratungs- und Unterstützungsagenturen des Provinzparteikomitees nicht mehr als drei stellvertretende Leiter. Über Sonderfälle entscheidet der Ständige Ausschuss des Provinzparteikomitees. Dabei gilt jedoch grundsätzlich, dass die Gesamtzahl der stellvertretenden Leiter der Beratungs- und Unterstützungsagenturen des Provinzparteikomitees 18 Personen nicht übersteigt. Allein das Organisationskomitee der Provinzparteikomitees hat vier stellvertretende Leiter, von denen einer gleichzeitig Direktor des Innenministeriums ist.
Die Organisationsabteilung des Provinzparteikomitees hat vier Abteilungen: Personalorganisation; Parteiorganisation, Parteimitglieder; Interner politischer Schutz; Büro.
Die Propagandaabteilung des Provinzparteikomitees hat vier Abteilungen: Politische Theorie, Parteigeschichte; Propaganda, Presse - Verlagswesen; Wissenschaft, Kultur - Kunst; Informationen - Zusammenfassung.
Das Massenmobilisierungskomitee des Provinzparteikomitees hat drei Abteilungen: Massenorganisationen und -verbände; Mobilisierung staatlicher Stellen, ethnischer Gruppen und Religionen; Büro.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Provinzparteikomitees hat vier Abteilungen: Überwachung der inneren Angelegenheiten und der Justizreform; Überwachen Sie die Arbeit zur Korruptionsbekämpfung und zur Bekämpfung von Negativität. Überwachung der Bearbeitung von Petitionen, Briefen und des Bürgerempfangs; Büro.
Die Inspektionskommission der Provinzparteikomitees hat vier Abteilungen: Fachabteilung I; Wirtschaft II; Wirtschaft III; Büro.
Das Provinzparteikomiteebüro hat fünf Abteilungen: Allgemein; Verwaltung; Parteifinanzierung; Kryptographie - Informationstechnologie; Verwaltung, Archive und 1 öffentliche Serviceeinheit (Bach Dang Guest House).
Der Ständige Ausschuss der Provinzpartei legt fest, dass eine Kontaktstelle aus mindestens fünf Personen bestehen muss. Bei Personalmangel müssen mindestens 4 Personen eingerichtet werden. Abteilungen mit weniger als 10 Personen werden ein Abteilungsleiter und höchstens zwei stellvertretende Abteilungsleiter zugeordnet; Ab 10 Personen werden maximal 3 stellvertretende Abteilungsleiter zugeteilt. Die personelle Besetzung der Einheiten wird jährlich vom Ständigen Provinzausschuss der Partei überprüft und entschieden.
HOANG BIENQuelle
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