Einzelpersonen mit Steuerschulden von 50 Millionen VND oder mehr wird die Ausreise vorübergehend verweigert.

Việt NamViệt Nam01/03/2025

Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 49/2025/ND-CP vom 28. Februar 2025 erlassen, das vorsieht, dass Personen mit Steuerschulden von 50 Millionen VND oder mehr vorübergehend die Ausreise aus dem Land untersagt wird.

Berufliche Tätigkeiten von Beamten der Steuerbehörde der Provinz Hoa Binh. (Foto: Pham Hau/VNA)

Die Regierung hat am 28. Februar 2025 das Dekret Nr. 49/2025/ND-CP erlassen, das die Schwelle für eine vorübergehende Aussetzung der Ausreise regelt.

Dieses Dekret regelt die Anwendung von Steuerschuldschwellen und Schuldzeiträumen in Fällen einer vorübergehenden Aussetzung des Wegzugs. über die Mitteilung über den Antrag auf vorübergehende Ausreisesperre und die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre.

Gegenstand des Antrags sind natürliche Personen, Unternehmer, Eigentümer von Haushaltsgegenständen von Unternehmen sowie natürliche Personen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen im Bereich der Steuerverwaltung unterliegen; Einzelpersonen, die als Unternehmer tätig sind, Personen, die als gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden fungieren, die am Firmensitz nicht mehr tätig sind; Vietnamesen, die das Land verlassen, um sich im Ausland niederzulassen, Vietnamesen, die sich im Ausland niederlassen, Ausländer, die vor ihrer Ausreise aus Vietnam Steuerschulden und andere von den Steuerbehörden eingezogene Einnahmen aus dem Staatshaushalt hatten; Steuerbehörden, staatliche Stellen und andere Organisationen, die an der Umsetzung dieses Dekrets beteiligt sind.

Anwendung von Steuerschuldschwellen und Schuldzeiträumen bei vorübergehender Aussetzung des Wegzugs

Das Dekret legt die Anwendung von Steuerschuldschwellen und Schuldfristen in Fällen einer vorübergehenden Aussetzung der Geschäftsaufgabe wie folgt fest: Geschäftsleute und Eigentümer gewerblicher Haushalte, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung unterliegen, haben Steuerschulden von 50 Millionen VND oder mehr und die Steuerschuld ist wie vorgeschrieben mehr als 120 Tage überfällig.

Eine Person, die gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens, einer Genossenschaft oder eines Genossenschaftsverbandes ist, gegen das die Zwangsvollstreckung eines Verwaltungsbescheids zur Steuerverwaltung läuft, mit einer Steuerschuld von 500 Millionen VND oder mehr, und die Steuerschuld ist wie vorgeschrieben mehr als 120 Tage überfällig.

Einzelpersonen, die als Geschäftsleute auftreten, Privatpersonen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, die an ihrem eingetragenen Firmensitz nicht mehr tätig sind und deren Steuerschulden die vorgeschriebene Zahlungsfrist überschritten haben, und die ihren Steuerzahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum nachgekommen sind, an dem die Steuerbehörde sie über die Anwendung vorübergehender Maßnahmen zur Aussetzung der Ausreise informiert hat.

Vietnamesen, die das Land verlassen, um sich im Ausland niederzulassen, Vietnamesen, die sich im Ausland niederlassen, Ausländer, deren Steuerschulden die gesetzliche Zahlungsfrist überschritten haben und die ihren Steuerzahlungsverpflichtungen vor ihrer Ausreise aus Vietnam noch nicht nachgekommen sind.

Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise und Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise

In der Verordnung 49/2025/ND-CP ist festgelegt, dass, wenn ein Steuerzahler der Zwangsvollstreckung einer Verwaltungsentscheidung zur Steuerverwaltung gemäß Artikel 124 des Steuerverwaltungsgesetzes unterliegt, die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, die in Absatz 1 und Absatz 2 oben genannte Person unverzüglich darüber informiert, dass sie die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise auf elektronischem Wege über das elektronische Steuertransaktionskonto des Steuerzahlers anwenden wird.

Falls die Mitteilung nicht elektronisch übermittelt werden kann, benachrichtigt die Steuerbehörde die Steuerbehörde auf ihrer Internetseite.

Die Mitarbeiter der Steuerbehörde der Provinz Tay Ninh überprüften und standardisierten die Steuerregistrierungsinformationen von Geschäftsinhabern und einzelnen Unternehmen. (Foto: Minh Phu/VNA)

Bei Steuerzahlern, die in Absatz 3 oben genannt sind, gibt die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, auf der Website der Steuerbehörde bekannt, dass sie die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise unmittelbar nach der Zustellung der Mitteilung über die Nichttätigkeit des Steuerzahlers an der registrierten Adresse anwenden wird.

Bei Steuerzahlern gemäß Absatz 4 oben sendet die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, dem Steuerzahler auf elektronischem Weg über das elektronische Steuertransaktionskonto des Steuerzahlers eine Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise, sobald ihr Informationen über einen Vietnamesen vorliegen, der seine Ausreise aus dem Land plant, um sich im Ausland niederzulassen, einen Vietnamesen, der sich im Ausland niederlässt, oder einen Ausländer, der seine Ausreise aus dem Land plant.

Falls die Mitteilung nicht elektronisch übermittelt werden kann, benachrichtigt die Steuerbehörde die Steuerbehörde auf ihrer Internetseite.

30 Tage nach der Übermittlung der in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Mitteilung an den Steuerzahler über die Anwendung von Maßnahmen zur vorübergehenden Ausreisesperre auf elektronischem Wege oder per Benachrichtigung auf der elektronischen Informationsseite der Steuerbehörde stellt die den Steuerzahler direkt verwaltende Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde ein Dokument über die vorübergehende Ausreisesperre zur Umsetzung der vorübergehenden Ausreisesperre aus, wenn der Steuerzahler seiner Steuerzahlungspflicht nicht nachgekommen ist.

Ist der Steuerpflichtige seiner Steuerzahlungspflicht nachgekommen, stellt die Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde unverzüglich einen Bescheid über die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre zu.

Die Einwanderungsbehörde hebt die vorübergehende Ausreisesperre innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung der Steuerbehörde auf.

Die Mitteilung über die vorübergehende Ausreisesperre und die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre wird den Einwanderungsbehörden durch die Übermittlung digitaler Daten zwischen dem IT-Anwendungssystem der Steuerbehörde und der Einwanderungsbehörde übermittelt.

Falls dies nicht elektronisch erfolgen kann, sendet die Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde eine schriftliche Mitteilung über die vorübergehende Ausreisesperre oder die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre. Das Dekret tritt am 28. Februar in Kraft.


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