Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade den Vorschlag für den Entwurf eines Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation kommentiert, der dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie vorgelegt wurde.
Institutionalisierung von Strategien zur Entwicklung von Wissenschaft und Technologie
In Antwort auf die Anfrage des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie im Amtsblatt Nr. 5111/BKHCN-PC vom 19. Dezember 2024 bezüglich der Abgabe von Kommentaren zum Vorschlag zur Ausarbeitung eines Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation hat das Ministerium für Industrie und Handel nach Prüfung des Entwurfs und der Begleitdokumente folgende Anmerkungen: Der Entwurf des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation zielt darauf ab, die Politik und Ausrichtung von Partei und Staat hinsichtlich der Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Innovation zu institutionalisieren; Lösung von Schwierigkeiten und Problemen, die bei der Umsetzung des Wissenschafts- und Technologiegesetzes von 2013 auftreten.
Wissenschaftliche und technologische Forschungsaktivitäten – Illustrationsfoto |
Gleichzeitig sollen neue Inhalte einbezogen werden, die den Entwicklungstrends von Wissenschaft, Technologie und Innovation weltweit sowie den praktischen Anforderungen in Vietnam entsprechen. Das Ministerium für Industrie und Handel stimmt den meisten Regelungen des Entwurfs grundsätzlich zu.
Um die Durchführbarkeit nach Verkündung des Gesetzes sicherzustellen, fordert das Ministerium für Industrie und Handel die Redaktion auf, die folgenden spezifischen Inhalte weiter zu erforschen und zu ergänzen: Vorschlag, rasch Vorschriften zu erforschen und zu ergänzen, um die in der Resolution Nr. 57-NQ/TW des Politbüros vom 22. Dezember 2024 über Durchbrüche in der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung, Innovation und nationalen digitalen Transformation festgelegten Richtlinien, Ausrichtungen, Ziele und Aufgaben zu institutionalisieren.
Das Ministerium für Industrie und Handel nannte konkret die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Gesetzesentwurfs und erklärte, dass es im Hinblick auf die Auslegung der Begriffe in Artikel 3 empfehle, die im Gesetz enthaltenen Begriffe weiter zu erforschen und zu überprüfen, um Klarheit zu gewährleisten und in der Praxis bei der Umsetzung der damit verbundenen Regelungen klar unterscheiden zu können: angewandte Forschung, Technologieentwicklung und experimentelle Umsetzung.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, Absatz 4 Artikel 3 von „ 4. Grundlagenforschung ist experimentelle oder theoretische Arbeit, die in erster Linie dem Ziel dient, neue Erkenntnisse über die Natur beobachtbarer Phänomene und Ereignisse zu gewinnen, ohne dass eine unmittelbare Anwendung oder ein konkreter Nutzen beabsichtigt ist “ in „ 4. Grundlagenforschung ist experimentelle oder theoretische Arbeit, die in erster Linie dem Ziel dient, neue Erkenntnisse über die Natur beobachtbarer Phänomene und Ereignisse zu gewinnen, ohne dass eine unmittelbare Anwendung oder ein konkreter Nutzen beabsichtigt ist “.
Es empfiehlt sich, die beiden Begriffe „experimentelle Produktion“ und „Innovation“ noch einmal zu überprüfen. In der gegenwärtigen Fassung gibt es erhebliche Überschneidungen zwischen diesen beiden Tätigkeitsarten. Der Begriff „Forschung und Entwicklung“ bedarf der Ergänzung und Präzisierung, um als Grundlage für verwandte Konzepte wie „wissenschaftliche und technologische Organisationen sowie Organisationen, die Forschungs- und Entwicklungsfunktionen ausüben“ dienen zu können.
Es wird empfohlen, die Bestimmungen in Abschnitt 13 zu überprüfen, in dem die Verwendung von zwei Fächern (einschließlich Universitäten und Forschungsinstituten) nicht alle in diesem Gesetz vorgeschriebenen Forschungsfächer darstellt.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, eine Definition des Begriffs „Organisation zur Innovationsförderung“ hinzuzufügen, um Klarheit für den Begriff „Innovationssystem“ zu schaffen. Es wird vorgeschlagen, den Inhalt des Entwurfs zu überprüfen, um in Artikel 3 Definitionen für verwandte Begriffe hinzuzufügen, wie etwa „offene Wissenschaft“ und das Konzept des „führenden Wissenschaftlers“, um eine Grundlage für die Anwendung des Konzepts des „führenden Wissenschaftlers“ in diesem Gesetz zu haben.
In Artikel 4: Vorschlag einer Überprüfung, um Übereinstimmung und Konsistenz mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Verkündung von Rechtsdokumenten sicherzustellen; Zu Artikel 6: Es wird vorgeschlagen, klar festzulegen, welche Behörde für die Ausgabe der in Absatz 1 genannten „verbotenen Produkte“ zuständig ist bzw. welche Verordnungen als Grundlage für die Anwendung herangezogen werden.
In Artikel 7 wird vorgeschlagen, Vorschriften zu den detaillierten Vorschriften der Regierung in Bezug auf diesen Inhalt hinzuzufügen, in denen die Zuständigkeit, die Bewertungskriterien und die Methoden zur Bestimmung von Fragen wie diesen klargestellt werden müssen: Objektive Ursachen, Vorschriften zur wissenschaftlichen Forschung; Schlagen Sie vor, die Erklärung des Begriffs „wissenschaftliche Forschung“ zu ergänzen. In Artikel 3 hingegen sind nur noch Begriffe wie Grundlagenforschung, angewandte Forschung usw. erwähnt.
Es muss der Umfang der Studien geklärt werden, die von der Ethikkommission genehmigt werden müssen.
Das Ministerium für Industrie und Handel erklärte in Artikel 8 Absatz 1, dass der Umfang der Forschung, die vom Ethikrat genehmigt werden muss, klargestellt werden müsse, da die Anwendung von Technologien (beispielsweise Biotechnologie) sehr breit gefächert sei. Darüber hinaus besteht die Forschung aus mehreren Phasen, die den gesetzlich vorgeschriebenen Ergebnissen entsprechen. Wenn die aktuellen Vorschriften eingehalten werden, kann dies die Entwicklung der Forschung am Menschen behindern, während die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf den Menschen bei der praktischen Anwendung und Umsetzung kontrolliert werden muss.
Wissenschaftliche und technologische Forschung in Unternehmen - Foto: Quynh Nga |
Darüber hinaus ist eine Überarbeitung von Absatz 2, Artikel 8 von „ 2. Bei der Forschung und Entwicklung automatisierter Systeme, die den Menschen in einigen Tätigkeiten ersetzen können, muss sichergestellt werden, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und die Kontrolle des Menschen liegt “ in „ 2. Bei der Forschung und Entwicklung automatisierter Systeme und künstlicher Intelligenz, die den Menschen in einigen Tätigkeiten ersetzen können, muss sichergestellt werden, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und die Kontrolle des Menschen liegt “.
In Absatz 2 ist der Begriff „menschenzentriert“ kaum als Bewertungskriterium geeignet und hat keinen rechtsnormativen Charakter. In Abschnitt 3 wird vorgeschlagen, allgemeine Vorschriften zur Integrität wissenschaftlicher, technologischer und innovativer Aktivitäten und zur Einhaltung dieser Vorschriften für Organisationen und Einzelpersonen, die sich mit diesen Aktivitäten befassen, zu erlassen, anstatt Organisationen zu verpflichten, Vorschriften zu erlassen.
In Artikel 9 schlug das Ministerium für Industrie und Handel vor, die Erläuterung der Begriffe „Open Science“, „Open Research“ und „Open Science-Modell“ zu ergänzen. Absatz 2: Bei den Ergebnissen aus wissenschaftlichen, technologischen und innovativen Aktivitäten, bei denen Staatshaushalte verwendet werden, müssen die Bestimmungen in Bezug auf Datenaustausch, Standardformate, Infrastruktur sowie Zugänglichkeit und Wiederverwendung speziell durch das Gesetz geregelt werden, um eine praktische Umsetzung sicherzustellen, statt der „fördernden“ Bestimmungen wie im Entwurf.
In Artikel 10 erklärte das Ministerium für Industrie und Handel, dass die Bestimmungen dieses Artikels möglicherweise nicht im Einklang mit anderen Gesetzen stünden. Daher ist es notwendig, in Artikel 4 Bestimmungen zur Anwendung des Gesetzes auf denselben im Gesetz über Wissenschaft, Technologie und Innovation festgelegten Sachverhalt hinzuzufügen, die nicht durch andere, vor oder nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassene Gesetze geregelt sind.
Schlagen Sie vor, die Regierungsvorschriften um eine detaillierte Darstellung dieses Inhalts zu ergänzen. Dabei handelt es sich um ein neues und kompliziertes Thema, das spezifische Regelungen zu Befugnissen, Verfahren und Verantwortlichkeiten der betreffenden Parteien erfordert, um die Durchführbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz dieser Regelung sicherzustellen.
Andererseits schlug das Ministerium für Industrie und Handel in Artikel 11 vor, Absatz 1 zu überarbeiten, um eine Duplizierung von Ideen und Inhalten zu vermeiden. In Abschnitt 3 wird vorgeschlagen, dass die Regierung allgemeine Vorschriften zu diesem Inhalt erlässt, um eine einheitliche Anwendung auf Wissenschafts- und Technologieverträge auf verschiedenen Ebenen und für verschiedene Verwaltungseinheiten zu gewährleisten.
In Artikel 15: Es wird vorgeschlagen, der Regierung Bestimmungen hinzuzufügen, in denen dieser Inhalt detailliert beschrieben wird, da für einige neue Inhalte besondere Regelungen zur Anleitung der Anwendung erforderlich sind, um die Durchführbarkeit nach Verkündung des Gesetzes sicherzustellen. Beispiele: Regelungen über die Mitwirkung einzelner an der Unternehmensführung, über die „Priorisierung“ bei wissenschaftlich-technischen Aufgaben, bei Innovationsaufgaben usw. Bitte klären Sie, welche Informationen und Daten zum Inhalt der „Erfassung geschäftlicher Anforderungen“ gehören. Dieser Begriff garantiert keine Klarheit bei der Anwendung. Überprüfen Sie die Bestimmungen in Abschnitt 1 und Abschnitt 6, um sicherzustellen, dass Doppelungen vermieden werden. |
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-gop-y-ve-luat-khoa-hoc-cong-nghe-va-doi-moi-sang-tao-372066.html
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