Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade den Vorschlag für den Entwurf eines Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation kommentiert, der dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie vorgelegt wurde.
Institutionalisierung von Strategien zur Entwicklung von Wissenschaft und Technologie
In Beantwortung der Anfrage des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie im Amtsblatt Nr. 5111/BKHCN-PC vom 19. Dezember 2024 bezüglich der Stellungnahme zum Vorschlag zur Entwicklung des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation, nach Prüfung des Entwurfs und der Begleitdokumente, Das Ministerium für Industrie und Handel äußert sich wie folgt: „Der Entwurf des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation zielt darauf ab, die Politik und Ausrichtung von Partei und Staat in Bezug auf die Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Innovation zu institutionalisieren. Lösung von Schwierigkeiten und Problemen, die bei der Umsetzung des Wissenschafts- und Technologiegesetzes von 2013 auftreten.
Wissenschaftliche und technologische Forschungsaktivitäten – Illustrationsfoto |
Gleichzeitig sollen neue Inhalte einbezogen werden, die den Entwicklungstrends von Wissenschaft, Technologie und Innovation weltweit sowie den praktischen Anforderungen in Vietnam entsprechen. Das Ministerium für Industrie und Handel stimmt den meisten Regelungen des Entwurfs grundsätzlich zu.
Um die Durchführbarkeit nach der Verkündung des Gesetzes sicherzustellen, fordert das Ministerium für Industrie und Handel die Redaktion auf, die folgenden spezifischen Inhalte weiter zu erforschen und zu ergänzen: Aufforderung zur schnellen Recherche und Ergänzung Ergänzende Vorschriften zur Institutionalisierung der Richtlinien, Orientierungen, Ziele und Aufgaben dargelegt in der Resolution Nr. 57-NQ/TW des Politbüros vom 22. Dezember 2024 zu Durchbrüchen in der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung, Technologie, Innovation und nationaler digitaler Transformation.
Das Ministerium für Industrie und Handel erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Gesetzesentwurfs und erklärte, dass hinsichtlich der Auslegung der Begriffe in Artikel 3 empfohlen wird, die Begriffe im Gesetz weiter zu untersuchen und zu überprüfen, um Klarheit zu gewährleisten. Bedeutung und Fähigkeit, klar In der Praxis unterscheidet man zwischen angewandter Forschung, Technologieentwicklung und experimenteller Umsetzung.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, Absatz 4, Artikel 3 wie folgt zu überarbeiten: „ 4. Grundlagenforschung ist experimentelle oder theoretische Arbeit, die in erster Linie durchgeführt wird, um neues Wissen über die Natur von Phänomenen und Ereignissen zu gewinnen. beobachtbar, ohne dass eine unmittelbare Anwendung oder ein unmittelbarer Nutzen beabsichtigt ist „“ bis „ 4. Grundlagenforschung ist experimentelle oder theoretische Arbeit, die in erster Linie mit dem Ziel durchgeführt wird, neue Erkenntnisse über die Natur der Dinge, die Natur von Phänomenen und Ereignissen zu gewinnen, ohne eine vorgefasste Meinung über eine unmittelbare Anwendung oder einen unmittelbaren Nutzen .“
Es empfiehlt sich, die beiden Begriffe „experimentelle Produktion“ und „Innovation“ noch einmal zu überprüfen. In der gegenwärtigen Fassung gibt es erhebliche Überschneidungen zwischen diesen beiden Tätigkeitsarten. Der Begriff „Forschung und Entwicklung“ bedarf der Ergänzung und Präzisierung, um als Grundlage für verwandte Konzepte wie „wissenschaftliche und technologische Organisationen sowie Organisationen, die Forschungs- und Entwicklungsfunktionen ausüben“ dienen zu können.
Es wird empfohlen, die Bestimmungen in Abschnitt 13 zu überprüfen, in dem die Verwendung von zwei Fächern (einschließlich Universitäten und Forschungsinstituten) nicht alle in diesem Gesetz vorgeschriebenen Forschungsfächer darstellt.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, eine Definition für den Begriff „Organisation zur Innovationsförderung“ hinzuzufügen, um Klarheit für den Begriff „Innovationssystem“ zu schaffen; es wird vorgeschlagen, den Inhalt des Entwurfs zu überprüfen, um Artikel 3 mit Definitionen für relevante Begriffe zu ergänzen, wie wie: offene Wissenschaft und das Konzept des „führenden Wissenschaftlers“, um eine Grundlage für die Anwendung des Konzepts des „führenden Wissenschaftlers“ im Gesetz zu haben. Dies.
In Artikel 4: Vorschlag einer Überprüfung, um Übereinstimmung und Konsistenz mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Verkündung von Rechtsdokumenten sicherzustellen; Zu Artikel 6: Es wird vorgeschlagen, klar festzulegen, welche Behörde für die Ausgabe der in Absatz 1 genannten „verbotenen Produkte“ zuständig ist bzw. welche Verordnungen als Grundlage für die Anwendung herangezogen werden.
In Artikel 7 wird vorgeschlagen, Vorschriften zu den detaillierten Vorschriften der Regierung in Bezug auf diesen Inhalt hinzuzufügen, in denen die Zuständigkeit, die Bewertungskriterien und die Methoden zur Bestimmung von Fragen wie den folgenden klargestellt werden müssen: Ursachen, Zielsetzung, Regulierungsprozess der wissenschaftlichen Forschung; Schlagen Sie vor, die Erklärung des Begriffs „wissenschaftliche Forschung“ zu ergänzen. In Artikel 3 hingegen sind nur noch Begriffe wie Grundlagenforschung, angewandte Forschung usw. erwähnt.
Es muss der Umfang der Studien geklärt werden, die von der Ethikkommission genehmigt werden müssen.
Das Ministerium für Industrie und Handel erklärte in Artikel 8 Absatz 1, dass der Umfang der Forschung, die vom Ethikrat genehmigt werden muss, klargestellt werden müsse, da die Anwendung von Technologien (beispielsweise Biotechnologie) sehr breit gefächert sei. Darüber hinaus hat die Forschung viele Phasen, die den im Gesetz vorgeschriebenen Ergebnissen entsprechen. Wenn sie gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt wird, kann dies zu einer Behinderung der Entwicklung der Forschung am Menschen führen, wenn das zu kontrollierende Problem das Potenzial für negativer menschlicher Einfluss auf die Ergebnisse bei der Umsetzung.
Wissenschaftliche und technologische Forschung in Unternehmen - Foto: Quynh Nga |
Erwägen Sie außerdem eine Überarbeitung von Absatz 2, Artikel 8 von „ 2. Forschung und Entwicklung automatisierter Systeme, die Menschen in einigen Jobs ersetzen können, müssen sicherstellen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und unter menschlicher Kontrolle steht “ in „ 2. Forschung und Entwicklung von Automatische Systeme und künstliche Intelligenz, die den Menschen in manchen Jobs ersetzen können, müssen dafür sorgen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und unter menschliche Kontrolle gestellt wird .“
In Absatz 2 ist der Begriff „menschenzentriert“ kaum als Bewertungskriterium geeignet und hat keinen rechtsnormativen Charakter. In Abschnitt 3 wird vorgeschlagen, allgemeine Vorschriften zur Integrität wissenschaftlicher, technologischer und innovativer Aktivitäten und zur Einhaltung dieser Vorschriften für Organisationen und Einzelpersonen, die diese Aktivitäten durchführen, zu erlassen, anstatt Organisationen durch erlassene Vorschriften zu regulieren.
In Artikel 9 schlug das Ministerium für Industrie und Handel vor, die Erläuterung der Begriffe „Open Science“, „Open Research“ und „Open Science-Modell“ zu ergänzen. Klausel 2: Für Ergebnisse aus wissenschaftlichen, technologischen und innovativen Aktivitäten, die aus dem Staatshaushalt stammen, müssen Regelungen in Bezug auf Datenaustausch, Standardformate, Infrastruktur und Zugänglichkeit geschaffen werden. Zugang und Wiederverwendung müssen durch das Gesetz ausdrücklich geregelt werden, um eine praktische Umsetzung zu gewährleisten, anstatt Regelungen zu „fördern“. wie im Entwurf.
In Artikel 10 erklärte das Ministerium für Industrie und Handel, dass die Bestimmungen dieses Artikels möglicherweise nicht im Einklang mit anderen Gesetzen stünden. Daher ist es notwendig, in Artikel 4 eine Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf dieselbe Frage hinzuzufügen, die im Gesetz über Wissenschaft, Technologie und Innovation festgelegt ist und die nicht durch andere Gesetze geregelt ist, die vor oder nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen wurden. Wirkung.
Schlagen Sie vor, die Regierungsvorschriften um eine detaillierte Darstellung dieses Inhalts zu ergänzen. Dabei handelt es sich um ein neues und kompliziertes Thema, das spezifische Regelungen zu Befugnissen, Verfahren und Verantwortlichkeiten der betroffenen Parteien erfordert, um die Durchführbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz dieser Regelung sicherzustellen.
Andererseits schlug das Ministerium für Industrie und Handel in Artikel 11 vor, Absatz 1 zu überarbeiten, um eine Duplizierung von Ideen und Inhalten zu vermeiden. In Abschnitt 3 wird vorgeschlagen, dass die Regierung allgemeine Vorschriften zu diesem Inhalt erlässt, um eine einheitliche Anwendung auf Wissenschafts- und Technologieverträge auf verschiedenen Ebenen und für verschiedene Verwaltungseinheiten zu gewährleisten.
In Artikel 15: Es wird vorgeschlagen, der Regierung Bestimmungen hinzuzufügen, in denen dieser Inhalt detailliert beschrieben wird, da für einige neue Inhalte besondere Regelungen zur Anleitung der Anwendung erforderlich sind, um die Durchführbarkeit nach Verkündung des Gesetzes sicherzustellen. Beispiele hierfür sind Regelungen über die Mitwirkung einzelner Personen bei der Unternehmensführung, über die „Priorisierung“ bei wissenschaftlich-technischen Aufgaben, bei Innovationsaufgaben usw. Bitte klären Sie, welche Informationen und Daten zum Inhalt der „Erfassung geschäftlicher Anforderungen“ gehören. Dieser Begriff garantiert keine Klarheit bei der Anwendung. Überprüfen Sie die Bestimmungen in Abschnitt 1 und Abschnitt 6, um sicherzustellen, dass Doppelungen vermieden werden. |
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-gop-y-ve-luat-khoa-hoc-cong-nghe-va-doi-moi-sang-tao-372066.html
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