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Ministerium für öffentliche Sicherheit schlägt Fälle der Beschlagnahmung von Motorrädern und Autos vor

Việt NamViệt Nam05/08/2024

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Bei mehrmaligem oder wiederholtem Verstoß gegen die Regel des „Wheeliefahrens mit dem Motorrad“ wird das Fahrzeug eingezogen.

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit bittet um Kommentare zu einem Verordnungsentwurf über Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass einige Verstöße neben Geldbußen auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Fälle von Motorradbeschlagnahmung

Dem Entwurf zufolge sollen Motorradfahrer bei wiederholten oder wiederholten Verstößen gegen folgende Gesetze mit der Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs rechnen müssen:

Halten Sie während der Fahrt beide Hände vom Lenkrad fern, fahren Sie mit den Füßen, sitzen Sie während der Fahrt seitlich oder liegen Sie auf dem Sitz, wechseln Sie während der Fahrt den Fahrer, drehen Sie sich zum Fahren um oder fahren Sie mit verbundenen Augen.

Unregelmäßiges Fahren oder Zickzackfahren auf Stadt- und Vorstadtstraßen. Bei einem Zweirad fährt man auf einem Rad, bei einem Dreirad fährt man auf zwei Rädern. Fahren in Gruppen von 2 oder mehr Fahrzeugen unter Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Werden die oben genannten Taten ohne Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder mit einer nicht von einer zuständigen Behörde ausgestellten Fahrzeugzulassungsbescheinigung, mit falscher Fahrgestellnummer oder Motornummer oder mit einer gelöschten Bescheinigung ohne Nachweis der Herkunft des Fahrzeugs begangen, so wird das Fahrzeug gemäß dem Entwurf ebenfalls beschlagnahmt.

Darüber hinaus werden Radfahrern, Motorradfahrern und Fahrern anderer einfacher Fahrzeuge die Fahrzeuge entzogen, wenn sie die folgenden Verhaltensweisen rückfällig oder wiederholt verletzen: Zickzackfahren, Schlingern oder gegenseitiges Verfolgen auf der Straße; Fahren Sie auf einem Rad mit dem Fahrrad oder Motorrad, fahren Sie auf zwei Rädern mit dem Cyclo.

Fall der Autobeschlagnahmung

Der Entwurf sieht Fälle vor, in denen Personenkraftwagen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) und ähnliche Fahrzeuge, Personenkraftwagen und vierrädrige Lastkraftwagen beschlagnahmt werden, wenn:

Fahrer, die Fahrzeuge (einschließlich Anhänger und Sattelauflieger) fahren, deren Altersgrenze für die Teilnahme am Straßenverkehr überschritten ist. Fahren von Fahrzeugen, die unter Verstoß gegen die Vorschriften hergestellt oder montiert wurden (einschließlich landwirtschaftlicher Fahrzeuge, die vom Verkehr ausgeschlossen sind, sowie gezogener Anhänger und Sattelanhänger).

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Das Fahren ohne die vorgeschriebene Zulassungsbescheinigung führt zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs (Symbolfoto)

Diese Handlungen führen zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs (ausgenommen sind Fahrzeuge mit 10 oder mehr Sitzplätzen, die für die Personenbeförderung genutzt werden und deren Nutzungsdauer die Bestimmungen zu den Geschäftsbedingungen der eingetragenen Gewerbeform überschreitet, jedoch nicht mehr als 20 Jahre ab dem Herstellungsjahr beträgt; Fahrzeuge mit weniger als 10 Sitzplätzen, die für die Personenbeförderung genutzt werden). Fahren ohne den vorgeschriebenen Fahrzeugschein oder mit einem abgelaufenen Fahrzeugschein (auch Anhänger und Sattelanhänger).

Darüber hinaus wird das Fahrzeug auch dann beschlagnahmt, wenn die oben genannten Handlungen ohne Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder mit einer Fahrzeugzulassungsbescheinigung vorgenommen werden, die nicht von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde, mit falscher Fahrgestellnummer oder Motornummer des Fahrzeugs oder mit gelöschten Informationen (einschließlich Anhänger und Sattelanhänger) und ohne dass die Herkunft des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann (ohne Dokumente, Bescheinigungen über die Übertragung des Fahrzeugbesitzes oder Dokumente, Bescheinigungen über die legale Herkunft des Fahrzeugs).

Außerdem sollen laut Verordnungsentwurf Fahrzeuge beschlagnahmt werden, die illegal an Rennen auf der Straße teilnehmen (ausgenommen gezogene oder gerittene Tiere) …

TH (laut Vietnamnet)

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Quelle: https://baohaiduong.vn/bo-cong-an-de-xuat-cac-truong-hop-bi-tich-thu-xe-may-o-to-389382.html

Etikett: Beschlagnahme

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