Die namentlich nicht genannte Frau verklagt den deutschen Impfstoffhersteller auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro wegen Körperverletzung sowie nicht näher bezifferten Sachschaden, wie das Landgericht Hamburg und die die Klägerin vertretende Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich mitteilten.
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Die Klägerin gab an, dass sie infolge der Impfung unter Schmerzen in der Körperhälfte, Schwellungen in den Extremitäten, Müdigkeit und Schlafstörungen leide. Die erste Anhörung findet heute statt.
Nach deutschem Arzneimittelrecht haften Hersteller von Arzneimitteln oder Impfstoffen nur dann für Schäden bei Nebenwirkungen, wenn die „medizinische Wissenschaft“ belegt, dass ihre Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen oder wenn die Angaben auf dem Etikett falsch sind.
BioNTech, das für die Vermarktung des Impfstoffs in Deutschland lizenzierte Unternehmen, erklärte nach sorgfältiger Prüfung, dass die Klage unbegründet sei. Weltweit seien rund 1,5 Milliarden Menschen geimpft, davon mehr als 64 Millionen in Deutschland, verzeichnet das Unternehmen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erklärt, dass BioNTech Comirnaty, der im Westen am weitesten verbreitete COVID-19-Impfstoff, sicher in der Anwendung ist.
In einer Pressekonferenz letzte Woche bekräftigte die EMA den Nutzen aller von ihr zugelassenen COVID-Impfstoffe, einschließlich des Impfstoffs von BioNTech, und sagte, dass die Impfstoffe allein im ersten Jahr der Pandemie dazu beigetragen hätten, weltweit fast 20 Millionen Menschenleben zu retten.
Wissenschaftler gehen davon aus, dass nach einer Impfung mit BioNTech Comirnaty ein sehr geringes Risiko für Myokarditis und Perikarditis besteht.
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst, wurden fast 768 Millionen Dosen des COVID-Impfstoffs von BioNTech verabreicht.
Davon verzeichnete die EMA im Mai knapp 1,7 Millionen Meldungen über vermutete Nebenwirkungen, das entspricht etwa 0,2 Prozent. Die häufigsten vorübergehenden Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Muskelschmerzen.
Wie in vielen anderen Ländern gibt es auch in Deutschland ein Programm zur finanziellen Unterstützung von Menschen, die durch Impfungen bleibende Schäden erleiden. Das sogenannte No-Fault-Compensation-Programm hindert die Teilnehmer allerdings nicht daran, die Hersteller zu verklagen.
Die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich gibt an, dass ihr etwa 250 Klagen vorliegen, in denen ihre Mandanten Schadensersatz wegen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe fordern. Eine weitere Anwaltskanzlei, Caesar-Preller, teilte mit, dass sie 100 Fälle vertrete, die Mehrheit davon in Deutschland.
In Italien wurden einige ähnliche Fälle eingereicht. Die USA haben den Herstellern von COVID-Impfstoffen Immunität von der Haftung gewährt.
Trung Kien (laut Reuters)
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