
In naher Zukunft können die Menschen ihre Fahrzeuge in der VNeID-Anwendung registrieren.
Das Rundschreiben 28/2024/TT-BCA ändert und ergänzt eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Widerruf von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
Insbesondere wurde in dem oben genannten Rundschreiben hinzugefügt, dass die Fahrzeugzulassungserklärung über das nationale öffentliche Serviceportal, das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (zusammenfassend als „öffentliches Serviceportal“ bezeichnet) oder über die nationale Identifikationsanwendung (im Falle einer erstmaligen Fahrzeugzulassung unter Nutzung des vollständigen öffentlichen Online-Dienstes für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge) erfolgt.
Daher dürfen vietnamesische Bürger ihre Fahrzeuge erstmals über den vollständigen Online-Dienst der öffentlichen Hand für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge anmelden. In diesem Fall erklärt der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassung auf dem öffentlichen Serviceportal oder in der Nationalen Identifikationsanwendung.
Konkret muss der Fahrzeughalter eine Erklärung abgeben, Dokumente einreichen und Fotos des Fahrzeugs (aufgenommen von der Fahrzeugfront im 45-Grad-Winkel, sodass das Fahrzeugdesign deutlich erkennbar ist) über das Bürgerserviceportal oder die Nationale Identifikationsanwendung einreichen und nach Erhalt der Ergebnisse das Werksqualitätsprüfzertifikat mit einer Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs (vom Fahrzeughersteller bereitgestellt und am Rand eingestanzt) an die Fahrzeugzulassungsbehörde senden.
Fahrzeugzulassungserklärung auf dem öffentlichen Serviceportal oder in der nationalen Identifikationsanwendung: Falls vietnamesische Staatsbürger ihre Fahrzeuge zum ersten Mal über den vollständigen öffentlichen Online-Dienst für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge anmelden, meldet sich der Fahrzeughalter auf dem öffentlichen Serviceportal oder in der nationalen Identifikationsanwendung an und gibt die im Formular zur Fahrzeugzulassungserklärung angegebenen Inhalte genau, vollständig und wahrheitsgemäß an.
Fahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug nicht zur Zulassungsstelle bringen; Registrieren Sie sich, um die öffentlichen Postdienste zum Erhalt der Fahrzeugzulassungsbescheinigung und des Nummernschilds zu nutzen. Nach Erhalt der Fahrzeugzulassungsbescheinigung und des Nummernschilds muss der Fahrzeughalter das Formular zur Fabrikqualitätsprüfung (mit einer Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie dem Siegel des Herstellers) per Post an die Fahrzeugzulassungsbehörde senden.
Falls der Fahrzeughalter das Werksqualitätsprüfzertifikat (mit einer vom Hersteller abgestempelten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs) nicht vorlegt oder die Angaben auf der vorgelegten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer nicht mit den angegebenen Angaben übereinstimmen, muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug zur Fahrzeugzulassungsstelle bringen, um die Motornummer und die Fahrgestellnummer abschleifen zu lassen und das Fahrzeugzulassungsergebnis zu erhalten.

Behörden kontrollieren Fahrzeuge.
Wie drückt man das Nummernschild ?
In Bezug auf die Nummernschildabstempelung muss der Fahrzeughalter gemäß Rundschreiben 28/2024/TT-BCA das Nummernschild auf dem öffentlichen Serviceportal oder auf dem nationalen Identifikationsantrag abstempeln.
Das öffentliche Serviceportal und die nationale Identifikationsanwendung teilen das ausgegebene Fahrzeugkennzeichen mit und leiten die Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühren per SMS oder E-Mail-Adresse an oder benachrichtigen die nationale Identifikationsanwendung, sodass der Fahrzeughalter über das im öffentlichen Serviceportal und in der nationalen Identifikationsanwendung integrierte Zahlungsdienstprogramm bezahlen kann.
Nach erfolgreicher Bezahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr wird dem Fahrzeughalter über das Bürgerserviceportal und die Personalausweis-App eine Benachrichtigung über den Abschluss der Gebührenzahlung angezeigt.
Erstmals erhalten, prüfen und korrigieren die Kfz-Zulassungsbeamten die Fahrzeugzulassungsdaten online aus dem Bürgerserviceportal und der Nationalen Identifikationsanwendung in das Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem.
Gleichzeitig ist es gemäß den Vorschriften zur Fahrzeugzulassung nicht erforderlich, eine physische Inspektion des Fahrzeugs durchzuführen, die Motornummer oder Fahrgestellnummer des Fahrzeugs abzureiben oder Fotos des Fahrzeugs zu machen. Fahrzeugschein ausdrucken, Fahrzeugzulassungsbescheinigung; Fahrzeugunterlagen, Fahrzeugzulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein und zugehörige Dokumente zur Genehmigung bei der zuständigen Behörde einreichen, unterschreiben; Fahrzeugzulassungsstempel; Unterschreiben Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung, um die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften an das öffentliche Serviceportal und die nationale Identifikationsanwendung zurückzusenden. Senden Sie den Fahrzeugschein und das Kennzeichen per Post an den Fahrzeughalter zurück.
Der Fahrzeugzulassungsbeamte erhält das Werksqualitätsprüfzertifikat (mit einer Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie einem Stempel der Produktionsstätte), um es mit den Daten im Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem zu prüfen und abzugleichen. Er bestätigt die Prüfung und den Abgleich mit seiner Unterschrift auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs, um sie in der Fahrzeugzulassungsdatei zu speichern. Scannen Sie die Motornummer und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs (Motornummer und Fahrgestellnummer sind auf dem Werkszertifikat für die Qualitätsprüfung abgedruckt) und laden Sie sie in das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem hoch.
Die Registrierung und Kennzeichenerfassung auf dem Nationalen öffentlichen Dienstleistungsportal, dem öffentlichen Dienstleistungsportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit oder auf der nationalen Identifikationsanwendung VNeID wird ab dem 1. August umgesetzt.
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