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Ab dem 15. September wird die Verkehrspolizei damit beauftragt, das Kamerasystem rund um die Uhr zu überwachen.

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế11/09/2023

Darf ich fragen, ob die Verkehrspolizei das Kamerasystem rund um die Uhr überwachen muss? Wie gehe ich mit Verstößen um, die während der Überwachung festgestellt werden? - Leser Gia Bao
Từ ngày 15/9, bố trí CSGT trực hệ thống camera giám sát 24/24

Ab dem 15. September wird die Verkehrspolizei damit beauftragt, das Kamerasystem rund um die Uhr zu überwachen.

Gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Kontrolle durch das Überwachungssystem und zum Umgang mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit wie folgt:

– Das System zur Überwachung und Behandlung von Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr (im Folgenden als „Überwachungssystem“ bezeichnet) wird gemäß den Bestimmungen des Dekrets 135/2021/ND-CP ausgestattet, installiert, verwaltet, betrieben und verwendet, das die Liste, Verwaltung und Verwendung professioneller technischer Mittel und Ausrüstungen und den Prozess der Erfassung und Verwendung von Daten regelt, die aus von Einzelpersonen und Organisationen bereitgestellten Mitteln und technischen Geräten gewonnen werden, um Verwaltungsverstöße aufzudecken, sowie gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu Standards, Vorschriften, Verwaltung, Betrieb, Verwendung und Schutz des Überwachungssystems.

- Die mit der Verwaltung des Überwachungssystems beauftragte Verkehrspolizeieinheit muss dafür sorgen, dass rund um die Uhr Personal in der Einsatzzentrale im Dienst ist, um das System kontinuierlich und reibungslos zu betreiben, die Verkehrsordnung und -sicherheit sowie die öffentliche Ordnung auf der Strecke zu überwachen und Verkehrsverstöße und andere Gesetzesverstöße festzustellen.

- Die Erkennung und Behandlung von Verstößen durch das Überwachungssystem erfolgt gemäß den Bestimmungen der Artikel 19 und 28 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA.

Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch Monitoringsysteme

Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung wie folgt:

- Verkehrspolizisten nutzen professionelle technische Ausrüstung und Mittel, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufzudecken und zu ahnden. Fahrer von am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen sind verpflichtet, bei Anfragen von Verkehrspolizisten zur Inspektion und Kontrolle mit den Mitteln und der technischen Ausrüstung mitzuwirken.

- Die mit professionellen technischen Geräten und Mitteln erfassten Ergebnisse sind Fotos, Bilder, gedruckte Formulare, Messindizes und im Speicher professioneller technischer Geräte und Mittel abgelegte Daten.

Um Statistiken zu erstellen, erstellen Sie eine Liste, drucken Sie ein Foto oder einen Bericht über den Verstoß aus und bewahren Sie ihn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Aktenführungsbestimmungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in der Akte über Verwaltungsverstöße auf.

- Wenn technische Geräte und Fahrzeuge illegale Handlungen von Personen und Fahrzeugen am Straßenverkehr erkennen und Informationen und Bilder davon sammeln, muss die für die Verhängung von Sanktionen zuständige Person Folgendes tun:

- Organisieren Sie Einsatzkräfte zum Anhalten von Fahrzeugen, um Verstöße gemäß den Vorschriften zu kontrollieren und zu ahnden. Falls der Verkehrssünder die Einsichtnahme in Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse zu seinem Verstoß verlangt, gewährt ihm das Verkehrspolizeiteam diese Einsicht am Kontrollpunkt. Wenn am Kontrollpunkt keine Informationen, Bilder oder Ergebnisse vorliegen, weisen Sie den Verstoßtäter an, sich diese anzusehen, wenn er zur Bearbeitung des Verstoßes in die Zentrale der Einheit kommt.

- Falls das Verstoßfahrzeug nicht zur Kontrolle und Behandlung des Verstoßes angehalten werden kann, befolgen Sie die Bestimmungen von Abschnitt 3.

Reihenfolge der durch das Überwachungssystem gesammelten Verarbeitungsergebnisse

Die Reihenfolge der Verarbeitung der durch das Überwachungssystem gesammelten Ergebnisse ist wie folgt festgelegt:

(i) Innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung des Verstoßes muss die zuständige Person der Behörde für öffentliche Sicherheit, bei der der Verwaltungsverstoß entdeckt wurde, Folgendes tun:

- Ermittlung von Informationen zu Fahrzeugen, Fahrzeughaltern, Organisationen und Einzelpersonen im Zusammenhang mit Verwaltungsverstößen über Fahrzeugzulassungsbehörden, die nationale Bevölkerungsdatenbank und andere einschlägige Behörden und Organisationen;

- Falls der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, nicht in dem Bezirk wohnt oder ihren Hauptsitz hat, in dem die Polizeibehörde den Verwaltungsverstoß entdeckt hat, und festgestellt wird, dass der Verwaltungsverstoß in die Sanktionsbefugnis des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt, werden die mit professioneller technischer Ausrüstung und Mitteln gesammelten Ergebnisse an die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei übermittelt, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoß zu lösen und zu bearbeiten (sofern diese über ein Netzwerksystem verfügt, das elektronisch gesendet werden kann).

Falls die Verwaltungsübertretung nicht in die Sanktionsgewalt des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt oder falls die Verwaltungsübertretung nicht in die Sanktionsgewalt des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt, die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei jedoch nicht mit einem Netzwerkverbindungssystem ausgestattet ist, werden die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten erfassten Ergebnisse an die Bezirkspolizei weitergeleitet, in deren Bezirk der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Einzelperson, die an der Verwaltungsübertretung beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoßfall zu lösen und zu bearbeiten.

- Senden Sie eine Mitteilung (gemäß Formular Nr. 02, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), mit der Sie den Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, auffordern, sich zur Zentrale der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, oder zur Zentrale der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Distriktebene, in der die Person wohnt oder ihren Hauptsitz hat, um den Verwaltungsverstoß zu beheben, wenn die Reise schwierig ist und keine Voraussetzungen dafür bestehen, sich direkt zur Zentrale der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, wie in Abschnitt 2, Artikel 15 des Dekrets 135/2021/ND-CP vorgeschrieben.

Die Meldung von Verstößen erfolgt schriftlich oder elektronisch (bei Erfüllung der infrastrukturellen, technischen und informationellen Voraussetzungen).

(ii) Wenn sich der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Einzelperson, die an einem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, zur Polizeibehörde begibt, um den Verstoß zu klären, soll die Person mit der Befugnis zur Behandlung von Verwaltungsverstößen der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, oder der Leiter der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Leiter der Bezirkspolizei den Verstoß gemäß den Bestimmungen von Punkt c und Punkt d, Klausel 1, Artikel 15 des Dekrets 135/2021/ND-CP klären und behandeln.

(iii) Falls der Verstoß von der Gemeinde-, Stadt- oder Bezirkspolizei aufgeklärt und behandelt wird, müssen die Ergebnisse der Aufklärung und Behandlung des Falls unverzüglich der Polizeidienststelle gemeldet werden, bei der der Verstoß festgestellt wurde (über das Datenbanksystem zur Behandlung von Verwaltungsverstößen).

Aktualisieren Sie gleichzeitig den gelösten Status, bearbeiten Sie den Fall auf der Website der Verkehrspolizeibehörde und senden Sie unverzüglich eine Benachrichtigung über die Aufhebung der Verwarnung für gegen die Vorschriften verstoßende Fahrzeuge an die Zulassungsbehörde. Entfernen Sie den Status der Übermittlung einer Verwarnungsbenachrichtigung an die Zulassungsbehörde aus dem Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen (sofern Verwarnungsinformationen der Polizeibehörde vorliegen, bei der der Verstoß für den in Abschnitt (v) genannten Fall festgestellt wurde).

(iv) Wird der Verstoß von der Polizeibehörde, bei der er entdeckt wurde, aufgeklärt und bearbeitet, so müssen die Ergebnisse der Falllösung (über das Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen) unverzüglich der Gemeinde-, Stadt- oder Bezirkspolizei gemeldet werden, die die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten erfassten Ergebnisse erhalten hat.

Aktualisieren Sie gleichzeitig den gelösten Status und bearbeiten Sie den Fall auf der Website der Verkehrspolizeibehörde, senden Sie unverzüglich eine Benachrichtigung über die Beendigung der Verwarnung des gegen die Vorschriften verstoßenden Fahrzeugs an die Zulassungsstelle und entfernen Sie den Status der Übermittlung einer Verwarnungsbenachrichtigung an die Zulassungsstelle aus dem Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen für den in Abschnitt (v) genannten Fall.

(v) Wenn 20 Tage nach dem Datum der Versendung der Mitteilung über den Verstoß der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt war, nicht zur Zentrale der Polizeibehörde kommt, bei der der Verstoß entdeckt wurde, um den Fall zu klären, oder wenn die Polizeibehörde, bei der der Verstoß entdeckt wurde, keine Mitteilung über das Ergebnis der Beilegung und Bearbeitung des Falls von der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei erhalten hat, oder wenn die Bezirkspolizei die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten gesammelten Ergebnisse erhalten hat, muss die Person mit der Befugnis zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen der Polizeibehörde, bei der der Verstoß entdeckt wurde, Folgendes tun:

- Aktualisieren Sie die Informationen zum Fahrzeug, das den Verstoß begangen hat (Fahrzeugtyp, Nummernschild, Nummernschildfarbe, Zeit, Ort des Verstoßes, Verstoß; Einheit, die den Verstoß festgestellt hat; Einheit, die den Fall bearbeitet, Kontakttelefonnummer) auf der Website der Verkehrspolizeibehörde, damit Fahrzeugbesitzer, Organisationen und Einzelpersonen, die mit dem Verwaltungsverstoß in Verbindung stehen, Bescheid wissen und Kontakt aufnehmen können, um den Verstoß gemäß den Vorschriften zu lösen.

- eine Abmahnung an die Kfz-Zulassungsstelle zu senden (bei prüfpflichtigen Fahrzeugen);

Aktualisieren Sie den Status der an die Registrierungsbehörde gesendeten Warnmitteilung im Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen. Bei Motorrädern, Motorrollern und Elektromotorrädern senden Sie weiterhin Mitteilungen an die Polizei der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an der Verwaltungsübertretung beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA).

Die Polizei der Gemeinden, Bezirke und Städte ist dafür verantwortlich, Fahrzeugbesitzern, Organisationen und Einzelpersonen Mitteilungen über Verwaltungsverstöße zu senden und sie aufzufordern, den Mitteilungen über die Verstöße Folge zu leisten. Arbeitsergebnisse, benachrichtigen Sie die Polizeibehörde, die den Verstoßbescheid ausgestellt hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA).

(vi) Die Übermittlung der mit technischen Mitteln und Geräten erfassten Ergebnisse und die Benachrichtigung über die Ergebnisse der Behandlung von Verstößen erfolgen auf elektronischem Wege.

(Artikel 28 Rundschreiben 32/2023/TT-BCA)


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