Am 16. Oktober erließ das Finanzministerium das Rundschreiben 63/2023/TT-BTC, mit dem eine Reihe von Artikeln von Rundschreiben zur Regelung von Gebühren und Abgaben geändert und ergänzt wurden, um die Nutzung öffentlicher Online-Dienste zu fördern.
Dieses Rundschreiben tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.
Dementsprechend wird vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 die Gebühr für die Ausstellung, Neuausstellung und den Umtausch von Führerscheinen (national und international) bei Online-Anträgen auf 115.000 VND pro Mal reduziert (statt wie bisher 135.000 VND pro Mal).
Ab dem 1. Januar 2026 gilt der alte Gebührensatz gemäß den Bestimmungen des mit Rundschreiben Nr. 37/2023/TT-BTC herausgegebenen Gebühren- und Kostensatzverzeichnisses.
Dieses Rundschreiben sieht außerdem eine Reduzierung der Gebühren für die Passausstellung bei der Einreichung von Anträgen über das Online-Portal für öffentliche Dienste vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 vor, wobei ein Gebührensatz angewendet wird, der 90 % des aktuellen Gebührensatzes im Rundschreiben Nr. 25/2021/TT-BTC entspricht.
Dementsprechend beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses (einschließlich Reisepässe mit und ohne elektronischen Chip): Bei einer Neuausstellung beträgt sie 180.000 VND/Ausstellung (derzeit 200.000 VND/Ausstellung); Die Neuausstellung aufgrund von Beschädigung/Verlust beträgt 360.000 VND/Ausstellung (derzeit 400.000 VND/Ausstellung); Die Ausstellung einer Personalbestätigung kostet 90.000 VND/Ausstellung (derzeit 100.000 VND/Ausstellung).
Das neue Rundschreiben reduziert außerdem die Erhebungssätze und Gebühren für die Erteilung von Baugenehmigungen, die Ausstellung von Architektenzertifikaten, die Gebühren für die Überprüfung von Bürgerinformationen usw.
Insbesondere gilt für den Fall, dass eine Organisation online einen Antrag auf eine Lizenz zur Verwendung von Industriesprengstoffen einreicht: Vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 beträgt der Gebührensatz 90 % des im Rundschreiben Nr. 148/2016/TT-BTC festgelegten Gebührensatzes.
Falls eine öffentliche Dienstleistungseinheit oder ein Unternehmen online einen Antrag auf Verlängerung der Berechtigungsbescheinigung für technische Inspektionstätigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit stellt, beträgt die Gebühr 90 % der in Punkt a, Abschnitt 1 der mit Rundschreiben Nr. 245/2016/TT-BTC herausgegebenen Gebührenordnung angegebenen Gebühr.
Falls eine Organisation oder Einzelperson einen Antrag oder ein Dossier einreicht und die Durchführung von Arbeiten oder Dienstleistungen im Bereich des Schutzes gewerblichen Eigentums anfordert (einschließlich der Einreichung eines Antrags auf Schutz gewerblichen Eigentums, der Erteilung eines Schutzzertifikats, der Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierung eines Vertrags zur Übertragung gewerblichen Eigentums, der Aufrechterhaltung, Verlängerung, Beendigung oder Aufhebung der Gültigkeit eines Zertifikats zum Schutz gewerblichen Eigentums, der Erteilung einer Berufsbescheinigung für Dienstleistungen im Bereich der Vertretung gewerblichen Eigentums, der Veröffentlichung oder Registrierung der Vertretung gewerblichen Eigentums), beträgt der Gebührensatz 50 % des Gebührensatzes, der in Abschnitt A des Verzeichnisses der Gebühren und Kosten für gewerbliches Eigentum angegeben ist, das zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 263/2016/TT-BTC herausgegeben wurde.
Wenn Organisationen und Einzelpersonen online Anträge auf eine Lizenz zur Durchführung von Strahlungsarbeiten, eine Registrierungsbescheinigung für unterstützende Dienste im Bereich der Atomenergieanwendung oder die Genehmigung eines Plans zur Reaktion auf Strahlungsvorfälle oder nukleare Vorfälle auf Provinz- oder Basisebene einreichen (ausgenommen Verwaltungsverfahren im Rahmen der nationalen Single-Window- und ASEAN-Single-Window-Mechanismen), beträgt der Gebührensatz 90 % des im Rundschreiben Nr. 287/2016/TT-BTC festgelegten Gebührensatzes.
Falls eine Organisation einen Antrag auf eine Bescheinigung über die Bautätigkeitsfähigkeit einreicht, eine Einzelperson einen Antrag auf eine Bescheinigung über die Baupraxis einreicht oder ein ausländischer Bauunternehmer online einen Antrag auf eine Bautätigkeitslizenz einreicht, beträgt der Gebührensatz 80 % des im Rundschreiben Nr. 38/2022/TT-BTC festgelegten Gebührensatzes.
Die Gebühr für die Überprüfung von Bürgerinformationen und die Nutzung der Informationsergebnisse beträgt 50 % der Gebühr, die in Abschnitt I des Anhangs zu Gebühren für die Nutzung und Verwendung von Informationen in der mit Rundschreiben Nr. 48/2022/TT-BTC herausgegebenen Nationalen Bevölkerungsdatenbank angegeben ist.
Weisheit
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