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Finanzministerium schlägt zwei Optionen zur Befreiung und Reduzierung der Zulassungsgebühren für Elektroautos vor

Tạp chí Doanh NghiệpTạp chí Doanh Nghiệp10/02/2025

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Das Finanzministerium bittet die zuständigen Ministerien und Zweigstellen um Stellungnahmen zu einem Entwurf einer Mitteilung an den Premierminister über Pläne zur Befreiung bzw. Reduzierung der Zulassungsgebühren für Elektroautos, um die grüne Transformation zu fördern.

Bildunterschrift

Vor Kurzem hat die Vinfast Manufacturing and Trading Joint Stock Company der Regierung einen Vorschlag unterbreitet, die Zulassungsgebühren für Elektroautos für weitere drei Jahre vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2028 zu befreien und für die nächsten drei Jahre vom 1. März 2028 bis zum 28. Februar 2031 um 50 % zu senken.

Zur Umsetzung der Anweisung des Premierministers zu diesem Vorschlag schlägt das Finanzministerium zwei Optionen vor. Konkret besteht Option 1 darin, die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 über Zulassungsgebühren weiterhin um 50 % zu senken. Das Finanzministerium hat recht klare Vorgaben für die Zulassungsgebühren von Elektroautos gemacht.

Regelungen zu ermäßigten Zulassungsgebühren für 5 Jahre, einschließlich Befreiung für die ersten 3 Jahre (vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2025), 50 % Ermäßigung für die nächsten 2 Jahre (vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2027) für batteriebetriebene Elektroautos, festgelegt in Dekret 10 (nach einer Bewertung der Auswirkungen der Politik der Befreiung und Ermäßigung der Zulassungsgebühren; unter Bezugnahme auf internationale Erfahrungen mit Zulassungsgebühren sowie durch zahlreiche Treffen zur Diskussion und Einigung zwischen Regierungschefs und relevanten Ministerien und Zweigstellen).

Das Finanzministerium erklärte, dass die Umsetzung dieses Plans die politische Stabilität gewährleiste und die Einnahmen des Staatshaushalts, insbesondere der lokalen Haushalte, nicht beeinträchtige.

Option 2: Um umweltfreundliche Fahrzeuge gemäß der Anweisung des stellvertretenden Premierministers Tran Hong Ha in der Mitteilung Nr. 08/TB-VPCP des Regierungsbüros vom 8. Januar 2025 weiter zu fördern, kann eine Befreiung von 100 % der Zulassungsgebühren für die verbleibenden zwei Jahre (vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027) in Betracht gezogen werden, anstatt sie wie in Dekret 10 vorgeschrieben um 50 % zu senken.

6 Monate vor Ablauf der 5-jährigen Gebührenermäßigung erfolgt eine Zusammenfassung, Bewertung und ein Vorschlag für die nächste Periode. Wenn diese Option umgesetzt wird, muss ein Dekret zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP ausgearbeitet werden.

Absatz 1, Artikel 13 des Dekrets 10 legt fest, dass das Finanzministerium sechs Monate vor dem Ende der Richtlinie (28. Februar 2027) Zeit hat, die Ergebnisse der Umsetzung der Richtlinie zur Befreiung und Reduzierung der Zulassungsgebühren für batteriebetriebene Elektroautos zusammenzufassen und zu bewerten.

Das Finanzministerium sagte, es tendiere zu Option 1. Nach Angaben des Finanzministeriums hatte das Finanzministerium vor einigen Jahren bei der Ausarbeitung des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 über Zulassungsgebühren recht klare Vorgaben für die Zulassungsgebühren von Elektroautos.

Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die durch Benzin- und Dieselfahrzeuge verursachten Umweltauswirkungen zu verhindern, den Treibhauseffekt zu verringern und die Umweltverschmutzung durch Fahrzeugabgase zu minimieren. Ermutigen Sie Unternehmen, in die Produktion zu investieren, nutzen Sie die Möglichkeiten zur Bereitstellung batteriebetriebener Elektroautos, um den Bedarf des vietnamesischen Marktes sowie der regionalen und internationalen Märkte zu decken, und regen Sie Verbraucher zur Nutzung batteriebetriebener Elektroautos an. Gleichzeitig muss vermieden werden, den Staatshaushalt, insbesondere die lokalen Haushalte, zu belasten.

Für Elektroautos gilt gemäß Dekret 10 bis zum 28. Februar 2025 eine Zulassungsgebühr von 0 %. Danach beträgt die Zulassungsgebühr für Elektroautos 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselautos mit der gleichen Anzahl an Sitzplätzen.

Bei seiner Veröffentlichung legte das Dekret Nr. 10/2022/ND-CP die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos wie folgt fest: Innerhalb von 3 Jahren ab dem 1. März 2022 wird die erste Zulassungsgebühr mit einem Satz von 0 % bezahlt. Zahlen Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre die Erstzulassungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleicher Sitzplatzanzahl.

Absatz 1, Artikel 13 des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP legt fest, dass es in der Verantwortung des Finanzministeriums liegt, die Umsetzungsergebnisse zusammenzufassen, zu bewerten und sechs Monate vor dem Ende des Erhebungszeitraums Änderungen des Erhebungssatzes für die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos vorzuschlagen.

Bislang ist die Zulassungsgebühr für neue batteriebetriebene Elektroautos fast am Ende der Befreiungsfrist angelangt, es verbleiben noch zwei Jahre, um sie um 50 % zu senken.

Laut VNA


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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-doanh-va-tieu-dung/bo-tai-chinh-de-xuat-2-phuong-an-mien-giam-le-phi-truoc-ba-doi-voi-o-to-dien/20250210094328838

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