Wie werden ab 1.2 die neuen Mautgebühren erhoben?

Báo Thanh niênBáo Thanh niên21/01/2024

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Der Straßenbenutzungsgebühr unterliegen dementsprechend zugelassene Straßenkraftfahrzeuge (mit Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen), die für den öffentlichen Verkehr geprüft sind (mit einem Zertifikat über die technische Sicherheit und den Umweltschutz ausgestattet), darunter: Personenkraftwagen, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge (Automobile).

Für die oben genannten Fahrzeugtypen fallen teilweise keine Straßenbenutzungsgebühren an.

Từ 1.2, mức thu phí đường bộ mới áp dụng như thế nào?- Ảnh 1.

Straßenbenutzungsgebührenordnung

Từ 1.2, mức thu phí đường bộ mới áp dụng như thế nào?- Ảnh 2.


Từ 1.2, mức thu phí đường bộ mới áp dụng như thế nào?- Ảnh 3.

Berechnungs- und Zahlungsmethode der Gebühren

Für Fahrzeuge von Organisationen und Privatpersonen, die in Vietnam registriert sind (ausgenommen Fahrzeuge der nationalen Verteidigungs- und Polizeikräfte), legt das Dekret fest, dass bei Fahrzeugen, die zum ersten Mal inspiziert werden, der Zeitpunkt für die Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren ab dem Datum berechnet wird, an dem das Fahrzeug ein Inspektionszertifikat erhält. Bei Fahrzeugen, die renoviert werden, deren Funktionen geändert werden oder deren Eigentümerschaft von einer Organisation auf eine Privatperson übergeht (und umgekehrt), wird die Gebühr ab dem Datum der Funktionsänderung bzw. des Eigentümerwechsels gemäß der neuen Zulassungsbescheinigung berechnet.

Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder pro Fahrzeuginspektionszyklus berechnet. Die Kontrolleinheit stellt dem Mautzahlungszeitpunkt entsprechend eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Im Einzelnen wie folgt:

Straßenbenutzungsgebühren nach Prüfrhythmus berechnen und bezahlen

+ Für Pkw mit einem Prüfzyklus von 1 Jahr oder weniger: Der Fahrzeughalter bezahlt die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Prüfzyklus und erhält eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Mautmarke.

+ Für Autos mit einem Prüfzyklus von mehr als 1 Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Fahrzeughalter müssen jährlich (12 Monate) Straßenbenutzungsgebühren entrichten oder für den gesamten Prüfzyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) bezahlen.

Bei Zahlung der Gebühren nach Prüfzyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Die Prüfstelle stellt eine dem Prüfzyklus entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (Prüfzyklus) muss der Fahrzeughalter zur Prüfung bei der Prüfstelle vorbeikommen und die Gebühr für den nächsten Prüfzyklus entrichten.

Bei jährlicher Gebührenzahlung (12 Monate): Die Kontrollstelle stellt eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke entsprechend dem 12-monatigen Gebührenzahlungszeitraum aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (12 Monate) muss der Fahrzeughalter zur Kontrollstelle gehen, um die Gebühr zu entrichten und sich eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke für die nächste Periode (12 Monate bzw. die verbleibende Zeit des Kontrollzyklus) ausstellen zu lassen.

+ Falls der Fahrzeughalter früher oder später als im vorgeschriebenen Prüfzyklus zur Inspektion kommt, inspiziert die Inspektionseinheit das Fahrzeug und berechnet die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Zahlungszeitraums der Straßenbenutzungsgebühr bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus (wenn der nächste Prüfzyklus mehr als 12 Monate beträgt, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus bezahlen). Wenn der Gebührenberechnungszeitraum keinen vollen Monat umfasst, errechnet sich die zu zahlende Gebühr aus der Division der ungeraden Anzahl von Tagen durch 30 Tage multipliziert mit der Gebühr für 1 Monat.

+ Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für vorherige Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss der Fahrzeughalter zusätzlich zu der für den nächsten Zyklus geschuldeten Gebühr auch die nicht bezahlte Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Kontrollstelle zieht die fällige Gebühr für den vorherigen Zeitraum ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat eingezogenen Gebühr multipliziert mit dem Zeitraum der verspäteten Zahlung.

+ Möchte der Fahrzeughalter Straßenbenutzungsgebühren für einen längeren Zeitraum als den Prüfzyklus bezahlen, zieht die Prüfstelle die Gebühren ein und stellt eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

+ Für Fahrzeuge, die von den zuständigen staatlichen Stellen beschlagnahmt oder für ungültig erklärt wurden; Autos von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen (mit blauen Nummernschildern); liquidierte Fahrzeuge der Verteidigungs- und Polizeikräfte; Wird ein mit einer Hypothek belastetes Fahrzeug von einem Kreditinstitut oder einer ausländischen Bankfiliale gepfändet und während der Dauer der Beschlagnahme, Rücknahme und Liquidation nicht zur Verkehrssicherheit geprüft und anschließend versteigert oder liquidiert, muss der neue Eigentümer des Fahrzeugs ab dem Zeitpunkt der Verkehrssicherheitsprüfung lediglich Straßenbenutzungsgebühren entrichten.

Bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zur Verkehrssicherheit muss der Fahrzeughalter der Untersuchungsstelle entsprechende Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise: Beschlagnahme- oder Widerrufsbescheid der zuständigen Behörde; Entscheidung zur Rücknahme des mit einer Hypothek belasteten Eigentums; Beschluss, die Liquidation von Vermögenswerten im Besitz von Verwaltungsbehörden, öffentlichen Diensteinheiten, Verteidigungs- und Polizeieinheiten zuzulassen; Protokoll oder Vertrag zur Abwicklung des Verfahrens zum Ankauf von zu liquidierenden oder zu versteigernden Vermögenswerten.

Wird das Fahrzeug liquidiert oder versteigert und wurde die Gebühr nach dem Zeitpunkt der erneuten Verkehrszulassung bezahlt, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Gebühr ab dem Zeitpunkt nach dem Gebührenzahlungstermin des vorherigen Zyklus zu entrichten.

Straßenbenutzungsgebühren entsprechend dem Kalenderjahr bezahlen

Behörden, Organisationen und Unternehmen, die Straßenbenutzungsgebühren nach dem Kalenderjahr entrichten müssen, müssen (beim ersten Mal oder bei einer Erhöhung bzw. Verringerung der Fahrzeuganzahl) eine schriftliche Mitteilung an die Fahrzeugkontrollstelle senden und für ihre Fahrzeuge die Straßenbenutzungsgebühren nach dem Kalenderjahr entrichten.

Fahrzeughalter müssen jährlich bis zum 1. Januar des Folgejahres bei der zuständigen Prüfstelle vorbeikommen, um die Gebühr für das Folgejahr zu entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Kontrolleinheit jedem Fahrzeug entsprechend dem Mautzahlungszeitpunkt eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Monatliche Straßenbenutzungsgebühr bezahlen

Unternehmen mit Straßenbenutzungsgebühren von 30 Millionen VND/Monat oder mehr müssen die Gebühren monatlich entrichten. Unternehmen müssen (bei der ersten Erhebung oder bei einer Erhöhung bzw. Verringerung des Fahrzeugbestands) eine schriftliche Mitteilung an die Kontrollstelle senden und die Gebühren für ihre Fahrzeuge entrichten.

Jeden Monat muss sich das Unternehmen vor dem 1. des Folgemonats bei der Kontrollstelle (die sich zur Zahlung der Monatsgebühren angemeldet hat) melden, um die Straßenbenutzungsgebühren für den Folgemonat zu entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Mautorganisation eine dem Zeitpunkt der Gebührenzahlung entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Das Dekret legt fest, dass die Mauterhebungsorganisation bei der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren Mautbelege gemäß den Regierungsvorschriften zu Rechnungen, Dokumenten und Umsetzungsrichtlinien des Finanzministeriums erstellen und den Mautzahlern ausstellen muss.


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