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Wie werden ab 1.2 die neuen Mautgebühren erhoben?

Báo Thanh niênBáo Thanh niên21/01/2024

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Der Straßenbenutzungsgebühr unterliegen demnach zugelassene (mit Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen versehene) und für den Verkehr geprüfte (mit einem Zertifikat über technische Sicherheit und Umweltschutz versehene) Kraftfahrzeuge, darunter: Personenkraftwagen, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge).

Für die oben genannten Fahrzeugtypen fallen teilweise keine Straßenbenutzungsgebühren an.

Từ 1.2, mức thu phí đường bộ mới áp dụng như thế nào?- Ảnh 1.

Straßenbenutzungsgebührenordnung

Từ 1.2, mức thu phí đường bộ mới áp dụng như thế nào?- Ảnh 2.


Từ 1.2, mức thu phí đường bộ mới áp dụng như thế nào?- Ảnh 3.

Berechnungs- und Zahlungsmethode der Gebühren

Für Fahrzeuge von Organisationen und Privatpersonen, die in Vietnam registriert sind (ausgenommen Fahrzeuge der nationalen Verteidigungs- und Polizeikräfte), sieht das Dekret vor, dass bei Fahrzeugen, die zum ersten Mal geprüft werden, der Zeitpunkt für die Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren ab dem Datum berechnet wird, an dem dem Fahrzeug ein Prüfzertifikat ausgestellt wird. Bei Fahrzeugen, die renoviert, in ihrer Funktion geändert oder in den Besitz einer Organisation oder einer Privatperson überführt werden (und umgekehrt), wird die Gebühr ab dem Datum der Funktionsänderung bzw. des Besitzwechsels gemäß der Zulassungsbescheinigung des neuen Fahrzeugs berechnet.

Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder nach Fahrzeugprüfzyklus berechnet. Die Kontrolleinheit stellt einen dem Mautzahlungszeitpunkt entsprechenden Mautmarkenstempel aus.

Im Einzelnen wie folgt:

Straßenbenutzungsgebühren nach Prüfzyklus berechnen und bezahlen

+ Für Fahrzeuge mit einem Prüfzyklus von 1 Jahr oder weniger: Fahrzeughalter zahlen Straßenbenutzungsgebühren für den gesamten Prüfzyklus und erhalten eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke.

+ Für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als 1 Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Fahrzeughalter müssen jährlich (12 Monate) Straßenbenutzungsgebühren zahlen oder für den gesamten Inspektionszyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) bezahlen.

Bei Zahlung der Gebühren nach Prüfzyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Die Prüfstelle stellt eine dem Prüfzyklus entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (Prüfzyklus) muss der Fahrzeughalter zur Prüfung bei der Prüfstelle vorsprechen und die Gebühr für den nächsten Prüfzyklus entrichten.

Bei jährlicher Gebührenzahlung (12 Monate): Die Kontrollstelle stellt eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke entsprechend dem 12-monatigen Gebührenzahlungszeitraum aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (12 Monate) muss der Fahrzeughalter zur Kontrollstelle gehen, um die Gebühr zu entrichten und sich eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke für die nächste Periode (12 Monate bzw. die verbleibende Zeit des Kontrollzyklus) ausstellen zu lassen.

+ Falls der Fahrzeughalter früher oder später als im vorgeschriebenen Prüfzyklus zur Inspektion kommt, inspiziert die Inspektionseinheit das Fahrzeug und berechnet die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Zahlungszeitraums für die Straßenbenutzungsgebühr bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus (wenn der nächste Prüfzyklus mehr als 12 Monate dauert, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus bezahlen). Wenn der Gebührenberechnungszeitraum keinen vollen Monat umfasst, wird die zu zahlende Gebühr berechnet, indem die ungerade Anzahl von Tagen durch 30 Tage geteilt und mit der Gebühr für 1 Monat multipliziert wird.

+ Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für vorherige Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss der Fahrzeughalter zusätzlich zu der für den nächsten Zyklus zu zahlenden Gebühr auch die nicht bezahlte Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Kontrollstelle zieht die fällige Gebühr für den vorherigen Zeitraum ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat erhobenen Gebühr multipliziert mit der verspäteten Zahlungsfrist.

+ Möchte der Fahrzeughalter Straßenbenutzungsgebühren für einen längeren Zeitraum als den Prüfzyklus bezahlen, zieht die Prüfstelle die Gebühren ein und stellt eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

+ Für Fahrzeuge, die von den zuständigen staatlichen Stellen beschlagnahmt oder für ungültig erklärt wurden; Autos von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen (mit blauen Nummernschildern); liquidierte Fahrzeuge der Verteidigungskräfte und der Polizei; Wird ein mit einer Hypothek belastetes Fahrzeug von einem Kreditinstitut oder einer ausländischen Bankfiliale zurückgenommen und während der Dauer der Beschlagnahme, Rücknahme und Liquidation nicht zur Verkehrssicherheit geprüft und anschließend versteigert oder liquidiert, muss der neue Eigentümer des Fahrzeugs ab dem Zeitpunkt der Verkehrssicherheitsprüfung nur Straßenbenutzungsgebühren entrichten.

Bei der Abnahme des Fahrzeugs zur Verkehrssicherung muss der Fahrzeughalter der Abnahmestelle entsprechende Unterlagen vorlegen, wie beispielsweise: Beschlagnahme- oder Widerrufsbescheid der zuständigen Behörde; Entscheidung zur Rücknahme von hypothekarisch belastetem Eigentum; Beschluss zur Genehmigung der Liquidation von Vermögenswerten im Besitz von Verwaltungsbehörden, öffentlichen Diensteinheiten, Verteidigungs- und Polizeieinheiten; Protokoll oder Vertrag zur Durchführung des Verfahrens zum Erwerb von zu liquidierenden oder zu versteigernden Vermögenswerten.

Wird das Fahrzeug liquidiert oder versteigert und ist die Gebühr nach dem Zeitpunkt der erneuten Zulassung zur Verkehrszulassung entrichtet worden, so ist der Fahrzeugeigentümer verpflichtet, die Gebühr ab dem auf den Gebührenzahlungszeitraum des vorherigen Zyklus folgenden Zeitpunkt zu entrichten.

Straßenbenutzungsgebühren entsprechend dem Kalenderjahr bezahlen

Behörden, Organisationen und Unternehmen, die Straßenbenutzungsgebühren nach Kalenderjahr entrichten müssen, müssen der Fahrzeugkontrollstelle eine schriftliche Mitteilung (zum ersten Mal oder wenn sich die Anzahl der Fahrzeuge erhöht oder verringert) senden und für ihre Fahrzeuge Straßenbenutzungsgebühren nach Kalenderjahr entrichten.

Fahrzeughalter müssen jährlich bis zum 1. Januar des Folgejahres bei der zuständigen Prüfstelle die Gebühr für das Folgejahr entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Kontrolleinheit jedem Fahrzeug eine dem Mautzahlungszeitpunkt entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Monatliche Straßenbenutzungsgebühr bezahlen

Unternehmen, die Straßenbenutzungsgebühren in Höhe von 30 Millionen VND/Monat oder mehr zahlen müssen, müssen die Gebühren monatlich entrichten. Unternehmen müssen (bei der ersten Erfassung oder bei einer Erhöhung bzw. Verringerung des Fahrzeugbestands) eine schriftliche Mitteilung an die Kontrollstelle senden und Gebühren für ihre Fahrzeuge entrichten.

Jeden Monat muss sich das Unternehmen vor dem 1. des Folgemonats bei der Kontrollstelle (die zur Zahlung der monatlichen Gebühren registriert ist) melden, um die Straßenbenutzungsgebühren für den Folgemonat zu entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Mautbehörde eine dem Gebührenzahlungszeitpunkt entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Das Dekret schreibt vor, dass die Mauterhebungsorganisation bei der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren Mautbelege gemäß den Regierungsvorschriften zu Rechnungen, Dokumenten und Umsetzungsrichtlinien des Finanzministeriums erstellen und den Mautzahlern ausstellen muss.


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