(NLDO) – Batteriebetriebene Elektroautos sind bis 2027 weiterhin von der Erstzulassungsgebühr befreit.
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 51/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 der Regierung zur Regelung der Registrierungsgebühren geändert und ergänzt werden.
Gemäß Dekret 51 wird für batteriebetriebene Elektroautos vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 die Erstzulassungsgebühr weiterhin mit einem Satz von 0 % gezahlt.
Batteriebetriebene Elektroautos bleiben bis 2027 von der Erstzulassungsgebühr befreit. Foto: Nguyen Hai
Zuvor hatte das Finanzministerium bei seinem Vorschlag, die Zulassungsgebühren für batteriebetriebene Elektroautos weiterhin zu befreien, erklärt, dies solle zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Fahrzeugabgase beitragen. Ermutigen Sie Unternehmen, in die Produktion zu investieren, nutzen Sie Liefermöglichkeiten und regen Sie Verbraucher an, batteriebetriebene Elektroautos zu nutzen.
Mit der jüngsten Umsetzung der Null-Prozent-Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos wurden die bei ihrer Einführung gesetzten Ziele im Wesentlichen erreicht. Dies hatte Auswirkungen auf die Verbraucher, Hersteller und Händler batteriebetriebener Elektroautos, auf die Luftqualität und auf die Staatseinnahmen.
Wie die Zeitung Nguoi Lao Dong bereits berichtete, gelten für batteriebetriebene Elektroautos gemäß dem am 15. Januar 2022 erlassenen Dekret Nr. 10/2022/ND-CP zur Regelung der Zulassungsgebühren mit Wirkung vom 1. März 2022 bzw. vom 1. März 2025 keine Vorzugsregelungen bei den Zulassungsgebühren mehr.
Konkret heißt es in Dekret Nr. 10, dass innerhalb von 3 Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Dekrets (1. März 2022) für batteriebetriebene Elektroautos eine Erstzulassungsgebühr von 0 % erhoben wird. Bezahlen Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre die Erstzulassungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleicher Sitzplatzanzahl.
Die Zulassungsgebühr für Fahrzeuge, die in Vietnam zum ersten Mal zugelassen werden, beträgt je nach Ort zwischen 10 % und 12 %. Dies bedeutet, dass Käufer von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen ab dem 1. März eine Zulassungsgebühr in Höhe von etwa 5-6%, je nach Provinz oder Stadt, entrichten müssen, statt wie bisher vollständig davon befreit zu sein.
Gemäß Dekret Nr. 10 ändern sich die Kosten für Elektroautos ab dem 1. März erheblich, wenn sie einer Zulassungsgebühr von 50 % unterliegen. Wenn das Auto 1 Milliarde VND kostet, müssen die Verbraucher eine Zulassungsgebühr von etwa 50 Millionen VND entrichten, anstatt wie in den vergangenen Jahren diese Gebühr gar nicht zahlen zu müssen.
Auch auf dem vietnamesischen Automarkt wird es im Jahr 2024 zu einer explosionsartigen Zunahme an Elektrofahrzeugen kommen. Neben dem reinen vietnamesischen Elektroautohersteller VinFast beschleunigen auch große Autokonzerne ihre Pläne, den Verbrauchern reine Elektro- und Hybridautomodelle auf den Markt zu bringen.
Das neue Dekret tritt am 1. März 2025 in Kraft.
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Quelle: https://nld.com.vn/quy-dinh-moi-ve-le-phi-truoc-ba-doi-voi-xe-dien-co-hieu-luc-tu-1-3-196250301163213235.htm
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