Am 1. März erließ die Regierung das Dekret Nr. 51/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 der Regierung zur Regelung der Registrierungsgebühren.
Insbesondere ändert Dekret Nr. 51/2025/ND-CP Punkt c, Klausel 5, Artikel 8 von Dekret Nr. 10/2022/ND-CP, das die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos regelt.
Nach der neuen Regelung wird für batteriebetriebene Elektroautos vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 weiterhin ein Erstzulassungsbeitrag von 0 % erhoben.
Nach Angaben des Finanzministeriums soll dies dazu beitragen, die Umweltverschmutzung durch Fahrzeugabgase zu verringern. Um Unternehmen zu ermutigen, in die Produktion zu investieren, Liefermöglichkeiten zu nutzen und Verbraucher zur Nutzung batteriebetriebener Elektroautos zu animieren, hat die Regierung am 15. Januar 2022 das Dekret Nr. 10/2022/ND-CP erlassen.
Dabei schreibt Punkt c, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP ermäßigte Zulassungsgebühren für batteriebetriebene Elektroautos wie folgt vor: Innerhalb von 3 Jahren (vom 1. März 2022 bis 1. März 2025) beträgt die erste Zulassungsgebühr 0 %; Zahlen Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre die Erstzulassungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleichen Sitzplätzen.
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Quelle: https://nhandan.vn/tiep-tuc-mien-le-phi-truoc-ba-doi-voi-xe-o-to-dien-den-het-thang-22027-post862593.html
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