Frage:
Ich bin im Krankenhaus, aber die von der Schule ausgestellte Krankenversicherungskarte ist abgelaufen. Kann ich die Krankenhausrechnung trotzdem bezahlen, wenn die Karte während meines Krankenhausaufenthalts abläuft? – ([email protected]).
Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:
Gemäß den Bestimmungen in Klausel 9, Artikel 27 des Dekrets 146/2018/ND-CP gilt Folgendes: Befindet sich eine Person mit einer Krankenversicherungskarte in einer medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung in stationärer Behandlung, ist die Krankenversicherungskarte jedoch abgelaufen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Untersuchung und Behandlung im Rahmen und Umfang der Leistungen bis zur Entlassung aus dem Krankenhaus, jedoch nicht länger als 15 Tage ab dem Ablaufdatum der Krankenversicherungskarte.
Die medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen sind dafür verantwortlich, den Patienten und den Sozialversicherungsträger, bei dem der Untersuchungs- und Behandlungsvertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen wurde, zu benachrichtigen, damit der Patient weiterhin an der Krankenversicherung teilnehmen kann. Der Sozialversicherungsträger stellt den Patienten während ihrer Behandlung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen Krankenversicherungskarten aus bzw. erneuert diese.
Damit werden Ihnen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Leistungen und Leistungsstufen bis zu Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus, längstens jedoch 15 Tage nach Ablauf der Krankenversicherungskarte, von der Krankenkasse erstattet.
Darüber hinaus müssen Sie Ihre Krankenversicherungskarte gemäß den Vorgaben der medizinischen Einrichtung und des Sozialversicherungsträgers erneuern, wenn Sie sich in der Behandlungsphase befinden.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/the-bhyt-het-han-nam-vien-co-duoc-thanh-toan-vien-phi-khong.html
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