(HNMO) – Ziel des Entwurfs des Gesetzes über Kreditinstitute (geändert) ist es, die Vorschriften zu vervollkommnen und Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten des Gesetzes über Kreditinstitute zu beheben. Legalisierung, um einen Rechtskorridor für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen von Kreditinstituten zu schaffen.
In Fortsetzung des Programms der fünften Sitzung der 15. Nationalversammlung legte die vom Premierminister ermächtigte Gouverneurin der Staatsbank von Vietnam, Nguyen Thi Hong, am Morgen des 5. Juni unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalversammlung, Nguyen Khac Dinh, den Bericht zum Gesetzesentwurf über Kreditinstitute (in geänderter Fassung) vor. Die Gouverneurin der Staatsbank, Nguyen Thi Hong, sagte, dass die Entwicklung des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) darauf abziele, die Risikoprävention zu stärken und die Selbstinspektionskapazität, die interne Kontrolle und die Eigenverantwortung der Kreditinstitute zu verbessern. Gleichzeitig sollen Instrumente zur Verwaltung von Kreditinstituten geschaffen werden. Frühzeitige Erkennung von Verstößen und rechtzeitige Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten der Personen, die Kreditinstitute leiten und betreiben. Stärkung der Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen im Zusammenhang mit Inspektion, Aufsicht und Individualisierung der individuellen Verantwortung; für Transparenz im Bankgeschäft sorgen.
Das Gesetz über Kreditinstitute (geändert) zielt auch darauf ab, die Sicherheit des Kreditinstitutssystems zu gewährleisten. Stärkung der Inspektions- und Aufsichtsmaßnahmen der Staatsbank. Gleichzeitig sind die Regierungsinspektion, das Finanzministerium und andere Ministerien und Zweige beteiligt, um die Kreditaktivitäten zu verwalten und zu kontrollieren und Manipulationen, Konzerninteressen und gegenseitige Eigentümerschaft zu verhindern. Sie müssen in der Lage sein, mit Massenabhebungen von Einlegern umzugehen und über wirksame Mechanismen zur Umstrukturierung besonders kontrollierter Kreditinstitute zu verfügen.
In Bezug auf den Standpunkt zur Gesetzgebung sagte der Gouverneur der Staatsbank von Vietnam, dass bei der Ausarbeitung des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) die Standpunkte der Partei und des Staates genau beachtet werden müssen, um den Rechtsrahmen für Währung und Bankaktivitäten zu perfektionieren und Kreditinstitute umzustrukturieren, um die Systemsicherheit zu gewährleisten, Transparenz, Publizität und die Einhaltung von Marktprinzipien und internationalen Best Practices zu verbessern und den digitalen Transformationsprozess im Bankensektor zu erleichtern.
Hinsichtlich des Regelungsumfangs übernimmt der Gesetzesentwurf die Bestimmungen des geltenden Gesetzes über Kreditinstitute und ergänzt sie um den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen und den Umgang mit Sicherheiten für uneinbringliche Forderungen. Bezüglich der Anwendungsgegenstände fügt der Gesetzesentwurf hinzu, dass es sich bei den Anwendungsgegenständen um Organisationen handelt, bei denen der Staat 100 % des Gründungskapitals besitzt und die Funktion des Kaufs, Verkaufs und der Schuldenverwaltung hat.
Der Gouverneur der Staatsbank Vietnams sagte, dass mit dem Ziel, Bedingungen für einen verbesserten Kreditzugang der Bevölkerung zu schaffen, durch den Gesetzesentwurf die Bestimmungen zur Kreditvergabe geändert und ergänzt worden seien. Dazu gehört die Vereinfachung der Verfahren für Konsumentenkredite und Kleinkredite für den täglichen Bedarf; einen Rechtskorridor für die Bereitstellung von Bankdienstleistungen auf elektronischem Wege schaffen und die digitale Transformation im Bankgeschäft fördern, beispielsweise durch die Ergänzung von Vorschriften für die Kreditvergabe auf elektronischem Wege.
Im Hinblick auf Beschränkungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten und zur Begrenzung von Risiken durch Kreditkonzentration ändert und ergänzt der Gesetzentwurf Vorschriften in Richtung einer Reduzierung des Kreditlimitverhältnisses eines Kunden, eines Auftraggebers und verbundener Personen. Gleichzeitig werden mit dem Gesetzesentwurf auch die Regelungen zur Anpassung der Grenzen für Kapitaleinlagen und Aktienkäufe von Kreditinstituten geändert und ergänzt, um die Popularität der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu steigern.
Bei der Vorstellung des Prüfberichts zum (geänderten) Entwurf des Gesetzes über Kreditinstitute sagte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses der Nationalversammlung, Vu Hong Thanh, dass einer der neuen Punkte, der bei der Prüfbehörde bereits bei der vorläufigen Prüfung große Bedenken hervorgerufen habe, die Hinzufügung einer Regelung sei, die Kreditinstituten ein frühzeitiges Eingreifen der Staatsbank erlaube.
Dementsprechend gestattet der Gesetzesentwurf die Verwendung von Sonderkrediten bereits in der Frühinterventionsphase, erweitert jedoch einige Konzepte wie ungesicherte Kredite und spezielle Kreditbezeichnungen. Legen Sie den Zinssatz für Sonderkredite auf 0 %/Jahr fest und fördern Sie einen Mechanismus zur Vergabe von Sonderkrediten für Kreditinstitute. Insbesondere Banken befinden sich in der frühen Interventionsphase, wenn sie massiven Abhebungen ausgesetzt sind, die zur Insolvenz führen, oder wenn Kreditinstitute ihre Zahlungsquoten und ihre Kapitalsicherheit drei bzw. sechs Monate in Folge nicht aufrechterhalten können und Verluste von mehr als 20 % des Wertes ihres Stammkapitals und ihrer Rücklagen angehäuft haben.
Zu den Maßnahmen, die für diese Gruppe ergriffen werden, gehören Sonderkredite ohne Sicherheiten mit einem jährlichen Zinssatz von 0 % von der Staatsbank, der Einlagensicherung und anderen Banken. Der Wirtschaftsausschuss ist der Ansicht, dass die Staatsbank als Kreditgeber letzter Instanz Sonderkredite vergeben muss, um Liquidität und Systemsicherheit zu gewährleisten, Massenabhebungen zu verhindern und Sicherheit sowie gesellschaftliche Ordnung und Ordnung zu stabilisieren.
„Allerdings muss die Gewährung von Sonderkrediten dahingehend überprüft werden, dass sie nur noch im Falle von Massenabhebungen oder bei einem Zusammenbruchsrisiko gewährt werden, das die Sicherheit des Bankensystems beeinträchtigt und soziale Instabilität verursacht. Die Staatsbank muss für die Entscheidung über die Gewährung von Sonderkrediten verantwortlich sein. Dabei handelt es sich um Lösungen zur Unterstützung von Kreditinstituten in Schwierigkeiten, die zwar nicht aus dem Staatshaushalt fließen, aber indirekt den Haushalt betreffen“, betonte die Prüfstelle.
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