Kinhtedothi – Die Regierung hat das Dekret 17/2025/ND-CP vom 6. Februar 2025 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete geändert und ergänzt werden und in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes aufgeführt werden.
Dementsprechend ändert und ergänzt Dekret Nr. 17/2025/ND-CP eine Reihe von Artikeln des Regierungsdekrets Nr. 23/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes zur Auswahl von Investoren zur Umsetzung von Projekten in Fällen aufgeführt werden, in denen die Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Industrie- und Sektormanagement organisiert werden muss; Dekret Nr. 24/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024 mit einer Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes über die Ausschreibung von Auftragnehmern; Dekret Nr. 115/2024/ND-CP vom 16. September 2024 mit einer Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Ausschreibungsgesetzes und des Grundstücksgesetzes zur Auswahl von Investoren zur Umsetzung von Investitionsprojekten unter Nutzung von Grundstücken.
Ergänzende Anweisungen zur Reihenfolge und zu den Verfahren für die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes über die Ausschreibung
In diesem Zusammenhang fügt das Dekret Nr. 17/2025/ND-CP Artikel 2a nach Artikel 2 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024 hinzu, das regelt Die Reihenfolge und das Verfahren zur Umsetzung von Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes über Ausschreibungen lauten wie folgt:
Vor der Unterzeichnung eines internationalen Vertrags oder einer ausländischen Darlehensvereinbarung, deren Bestimmungen zum Bieten von dem Bietergesetz abweichen oder dort noch nicht festgelegt sind, entscheidet die Regierung über die Anwendung der Bestimmungen zum Bieten gemäß der folgenden Reihenfolge und den folgenden Verfahren:
1. Vor Beginn der Verhandlungen übermittelt die Projektmanagementagentur der Verhandlungsagentur ein Dokument, in dem die Anwendung anderer oder im Ausschreibungsgesetz noch nicht festgelegter Inhalte vorgeschlagen wird. Der Inhalt des Vorschlags umfasst:
a) Regelungen von Sponsoren oder internationalen Organisationen haben einen anderen Inhalt oder sind im Ausschreibungsgesetz noch nicht konkretisiert;
b) Notwendigkeit und Bewertung der Auswirkungen der Anwendung der unter Punkt a dieser Klausel genannten Inhalte.
2. Zu Vorschlägen für die Anwendung anderer oder noch nicht im Ausschreibungsgesetz festgelegter Inhalte sowie der Inhalte internationaler Verträge und ausländischer Darlehensvereinbarungen holt das Verhandlungsgremium Stellungnahmen des Außenministeriums, des Justizministeriums und der zuständigen Behörden ein. Die konsultierten Agenturen müssen der Verhandlungsbehörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Konsultationsdokuments und der zugehörigen Dokumente schriftlich antworten.
3. Vor der Unterzeichnung eines internationalen Vertrags oder eines Auslandsdarlehensabkommens legt die Verhandlungsstelle der Regierung die Anwendung der Vorschriften des Sponsors oder der internationalen Organisation, deren Mitglieder der Staat und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam sind, zur Prüfung und Entscheidung vor.
Änderung der Verfahren zur Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen
Gleichzeitig ändert und ergänzt Dekret Nr. 17/2025/ND-CP auch die Vorschriften zum Prozess und den Verfahren zur Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen in Artikel 83 von Dekret Nr. 24/2024/ND-CP vom 27. Februar 2024.
Gemäß den neuen Bestimmungen gilt für Ausschreibungspakete, die unter die in Absatz 1, Absatz 2 und Punkt 3 des Artikels 82 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen, Folgendes :
a) Auf der Grundlage der von der Behörde oder Einheit vorgeschlagenen Bewerbungsunterlagen für die Auswahl eines Auftragnehmers in besonderen Fällen beauftragt der Leiter der Zentralbehörde oder der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz eine andere Behörde oder Einheit mit der Beurteilung.
b) Die Akte umfasst: die Vorlage, den Entscheidungsentwurf des Leiters der Zentralbehörde, des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz sowie zugehörige Dokumente und Materialien. Der Bericht über die Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen enthält folgende Inhalte: grundlegende Informationen zum Projekt, Beschaffungsschätzung, Ausschreibungspaket (Projektname, Beschaffungsschätzung, Ausschreibungspaket; Kapitalquelle, Gesamtinvestition des Projekts, Wert der Beschaffungsschätzung, Preis des Ausschreibungspakets; voraussichtliche Umsetzungszeit; andere erforderliche Inhalte); Erläutern Sie für die in Absatz 1, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Ausschreibungspakete die Notwendigkeit und die Gründe, warum die Anwendung einer der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Ausschreibungsgesetzes genannten Formen der Auftragnehmerauswahl nicht gemäß den Anweisungen in der Resolution, den Schlussfolgerungen und den Richtlinien des Zentralkomitees der Partei, des Politbüros, des Sekretariats und der wichtigsten Führungspersönlichkeiten von Partei und Staat umgesetzt werden kann. Erläutern Sie für die in Absatz 2, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Ausschreibungspakete die Notwendigkeit und die Bedingungen zur Gewährleistung eines oder mehrerer Faktoren im Zusammenhang mit den Bereichen Landesverteidigung, Sicherheit, auswärtige Angelegenheiten, Gebietsgrenzen und die Gründe, warum eine der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Ausschreibungsgesetzes genannten Formen der Auftragnehmerauswahl ausgewählt werden sollte. Erläutern Sie für das in Punkt s, Absatz 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP angegebene Ausschreibungspaket die Notwendigkeit und die besonderen Bedingungen für einen oder mehrere Inhalte in Bezug auf Prozess, Verfahren, Kriterien für die Auswahl von Auftragnehmern, Bedingungen für die Unterzeichnung und Ausführung von Verträgen und die Gründe, warum eine der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Ausschreibungsgesetzes angegebenen Formen der Auftragnehmerauswahl nicht angewendet werden kann; Der Entwurf des Auftragnehmerauswahlplans enthält die folgenden Hauptinhalte: Auftragnehmerauswahlprozess und -verfahren sowie andere damit verbundene Inhalte, um die spezifischen Bedingungen des Ausschreibungspakets des Projekts zu erfüllen, Beschaffungsschätzung, um die Auswahl von Auftragnehmern mit ausreichender Kapazität, Erfahrung und umsetzbaren und wirksamen Implementierungslösungen sicherzustellen. Entscheidungsentwürfe des Leiters einer Zentralbehörde oder des Vorsitzenden eines Volkskomitees einer Provinz enthalten die in Punkt d dieses Absatzes genannten Inhalte.
c) Während des Beurteilungsprozesses müssen Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden, andere zentrale Behörden und Volkskomitees auf Provinzebene Dossiers übermitteln, um (sofern erforderlich) Stellungnahmen der betreffenden Ministerien und Behörden zu den Inhalten der in Absatz 1 und Absatz 3 Punkt s von Artikel 82 dieser Verordnung genannten Angebotspakete einzuholen, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde fallen. Holen Sie Meinungen von einem oder mehreren Ministerien ein (Nationale Verteidigung, Öffentliche Sicherheit, Auswärtige Angelegenheiten) je nach ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich der Notwendigkeit und der Bedingungen zur Gewährleistung eines oder mehrerer Faktoren im Zusammenhang mit den Bereichen Nationale Verteidigung, Sicherheit, Auswärtige Angelegenheiten, Territorialgrenzen sowie Meinungen anderer relevanter Behörden (falls erforderlich) für das in Abschnitt 2, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP angegebene Angebotspaket;
d) Auf der Grundlage der Stellungnahmen der in Punkt c dieses Abschnitts genannten Stellen erstellt die mit der Bewertung beauftragte Stelle oder Einheit einen Bewertungsbericht, der folgende Inhalte enthält: Beurteilung der Notwendigkeit und Gründe für die Anwendung der Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen; Stellungnahmen zum Auftragnehmerauswahlplan in Sonderfällen und Entscheidungsentwürfe des Leiters der Zentralbehörde, des Vorsitzenden des Provinzvolkskomitees im Falle einer Empfehlung zur Genehmigung; Dem Leiter der Zentralbehörde und dem Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz empfehlen, die Anwendung des Formulars zur Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen zu genehmigen oder abzulehnen;
d) Auf der Grundlage der Antragsunterlagen und Beurteilungsberichte prüfen der Leiter der Zentralbehörde und der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz den Antrag auf das Formular zur Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen und entscheiden über dessen Genehmigung oder Ablehnung. Die Entscheidung des Leiters der Zentralbehörde und des Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz umfasst Folgendes: Genehmigung des Antrags und des Auftragnehmerauswahlplans in Sonderfällen für Ausschreibungspakete im Rahmen des Projekts, Beschaffungsschätzungen; Verantwortlichkeiten von Fachleuten, Investoren, Bietern und relevanten Behörden im Prozess der Auswahl des Auftragnehmers; Sonstige Anforderungen bei der Umsetzung von Projektpaketen und Beschaffungsschätzungen (sofern vorhanden).
Für Angebotspakete, die unter die in Punkt a und Punkt b, Klausel 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Der Gesundheitsminister beauftragt die angeschlossenen Behörden und Einheiten, Dossiers für die Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen vorzubereiten, und beauftragt gleichzeitig andere Behörden und Einheiten, die Beurteilung zu organisieren.
b) Die Akte umfasst: die Vorlage, den Entscheidungsentwurf des Gesundheitsministers und damit zusammenhängende Dokumente und Unterlagen. Der Bericht über die Auftragnehmerauswahl in Sonderfällen enthält folgende Inhalte: grundlegende Informationen zum Projekt, Beschaffungsschätzung, Ausschreibungspaket (Projektname, Beschaffungsschätzung, Ausschreibungspaket; Kapitalquelle, Gesamtinvestition des Projekts, Wert der Beschaffungsschätzung, Preis des Ausschreibungspakets; voraussichtliche Umsetzungszeit; andere erforderliche Inhalte); die Notwendigkeit und die besonderen Bedingungen für einen oder mehrere der in Absatz 1, Artikel 29 des Gesetzes über Ausschreibungen genannten Inhalte sowie die Gründe erläutern, warum eine der in den Artikeln 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27 und 28 des Gesetzes über Ausschreibungen genannten Formen der Auftragnehmerauswahl nicht angewendet werden kann; Der Entwurfsplan für die Auswahl von Auftragnehmern in Sonderfällen umfasst die folgenden Hauptinhalte: Prozess, Verfahren zur Auswahl von Auftragnehmern und andere damit verbundene Inhalte, um die spezifischen Bedingungen des Ausschreibungspakets des Projekts zu erfüllen, Beschaffungsschätzung, um die Auswahl von Auftragnehmern mit ausreichender Kapazität, Erfahrung und umsetzbaren und wirksamen Umsetzungslösungen sicherzustellen;
c) Auf der Grundlage der Antragsunterlagen und Beurteilungsberichte prüft der Gesundheitsminister die Anwendung des Auftragnehmerauswahlverfahrens und entscheidet in besonderen Fällen, ob er sie genehmigt oder ablehnt.
Falls eine internationale Organisation oder ein Hersteller von Arzneimitteln, Impfstoffen oder medizinischer Ausrüstung eigene Vorschriften zu Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, etwaigen Bedingungen für den Vertragsabschluss, Vorauszahlung oder Zahlung als verbindliche Bedingungen für die Lieferung von Arzneimitteln, Impfstoffen oder medizinischer Ausrüstung hat, gelten die Vorschriften dieser internationalen Organisation oder dieses Herstellers.
Für Angebotspakete, die unter die in Punkt c, Klausel 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Der Gesundheitsminister beauftragt angeschlossene Agenturen und Einheiten mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Investoren bei der Bestellung von Impfstoffen;
b) Der Investor schätzt auf der Grundlage des erweiterten Impfplans die Menge und Art der zu kaufenden Impfstoffe sowie den Lieferzeitraum für die Impfstoffe (kann Impfstoffe für mehr als ein Jahr bestellen). geschätzter Stückpreis; Erstellen Sie einen Angebotspreis und andere erforderliche Inhalte, erstellen Sie einen Vorschlag zur Genehmigung des Auftragnehmerauswahlplans und reichen Sie ihn beim Gesundheitsministerium zur Beurteilung und Genehmigung ein. Bei mehrjährigen Bestellungen muss der Einkaufswert für jedes Jahr neu geschätzt werden. Zu den eingereichten Dokumenten gehören: Einreichung, Entscheidungsentwurf zur Genehmigung des Auftragnehmerauswahlplans des Gesundheitsministers und zugehörige Dokumente und Unterlagen;
c) Auf der Grundlage der Einreichung und des Bewertungsberichts des Investors prüft der Gesundheitsminister den Plan zur Auftragnehmerauswahl und entscheidet über dessen Genehmigung.
d) Auf der Grundlage des genehmigten Plans zur Auftragnehmerauswahl stimmt der Investor der Entscheidung zu, eine Bestellung aufzugeben und einen Vertrag mit einem inländischen Impfstoffhersteller zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen für das erweiterte Impfprogramm zu unterzeichnen.
d) Vor dem 31. Dezember eines jeden Jahres müssen die Impfstoffhersteller einen Preisplan entsprechend der im Laufe des Jahres für das erweiterte Impfprogramm gelieferten Menge erstellen und ihn dem Gesundheitsministerium zur Weiterleitung an das Finanzministerium zur Beurteilung, Genehmigung und Bekanntgabe des maximalen Impfstoffpreises vorlegen;
e) Auf Grundlage des vom Finanzministerium bekannt gegebenen Höchstpreises für Impfstoffe beschließt das Gesundheitsministerium über die Genehmigung konkreter Preise, die den Höchstpreis jedoch nicht überschreiten dürfen. Der jährliche Vertragszahlungswert basiert auf der Menge der gelieferten Impfstoffe und dem vom Gesundheitsministerium genehmigten spezifischen Preis.
Für Angebotspakete, die unter die in Punkt d, Klausel 3, Artikel 82 des Dekrets 24/2024/ND-CP genannten Fälle fallen:
a) Die für die Beilegung des Rechtsstreits zuständige Agentur oder Einheit entwickelt Kriterien, Aufgabenbeschreibungen und Kontrollmechanismen für Anwaltsorganisationen und Anwälte, um eine Liste (mindestens drei) von Anwaltsorganisationen und Anwälten zu erstellen, die voraussichtlich eingestellt werden; Wählen Sie nur aus der Liste seriöser und erfahrener Anwaltskanzleien und Anwälte aus;
b) Die mit der Beilegung des Rechtsstreits beauftragte Agentur organisiert Verhandlungen über Rechtsdienstleistungsverträge mit der Anwaltskanzlei oder dem Anwalt, die bzw. der am günstigsten ist, auf der Grundlage der Kriterien, Aufgabenbeschreibungen und Kontrollmechanismen für die Anwaltskanzlei oder den Anwalt im Rechtsstreit.
c) Der Leiter der für die Beilegung des Rechtsstreits zuständigen Agentur oder Einheit genehmigt und gibt die Ergebnisse der Auswahl der Anwaltsorganisationen und Anwälte bekannt;
d) Die für die Beilegung des Rechtsstreits zuständige Agentur oder Einheit schließt mit der Kanzlei oder dem Anwalt einen Rechtsdienstleistungsvertrag ab und unterzeichnet diesen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-quy-dinh-thu-tuc-lua-chon-nha-thau-trong-truong-hop-dac-biet.html
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