Die oben genannten Informationen sind im Entwurf eines Dekrets zur Änderung einer Reihe von Bestimmungen des Bildungsgesetzes enthalten, das derzeit vom Ministerium für Bildung und Ausbildung beraten wird.
Dementsprechend wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung Regelungen für studentische Arbeiten entwickeln, in denen die Gruppe Stipendien zur Lernförderung berücksichtigt und gewährt, darunter auch Studierende in anderen Ausbildungsformen wie dualem Studium oder Fernstudium, nicht nur Vollzeitstudenten.
Es ist vorgesehen, dass Teilzeitstudenten ebenso Stipendien gewährt werden wie Vollzeitstudenten. (Illustration)
Der Grund für diesen Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Ausbildung liegt darin, dass in Punkt b, Absatz 4, Artikel 8 des Regierungserlasses 84 aus dem Jahr 2020 festgelegt ist: „Für Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen werden Stipendien zur Förderung des Lernens in Höhe von mindestens 8 % der Studiengebühreneinnahmen für öffentliche Schulen bereitgestellt.“ Die Vergabe von Stipendien an Voll- und Teilzeitstudierende steht somit voll und ganz im Sinne der Resolution.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung führte weiter aus, dass auch das aktuelle Hochschulgesetz nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitstudium unterscheide. Die Ausbildungsform wird ausschließlich in der Diplomanhanganlage festgehalten.
Neben der Änderung und Ergänzung der Stipendienempfänger schlug das Ministerium für Bildung und Ausbildung vor, dass öffentliche Schulen mindestens 5 % ihrer Studiengebühreneinnahmen dem Stipendienfonds zur Förderung des Lernens zuweisen, was einer Reduzierung um 3 % gegenüber dem derzeitigen Niveau entspricht. Für Privatschulen beträgt der Satz weiterhin 2 %. Gleichzeitig wird die Höhe des Abzugs auch auf Basis der Studiengebühren von Studierenden aller Ausbildungssysteme berechnet, nicht nur von Vollzeitstudierenden.
Das Bildungsministerium hat in dem Entwurf zudem eine Änderung und Ergänzung vorgeschlagen, wonach Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen ebenso Anspruch auf Sommerferien haben wie allgemeinbildende Lehrkräfte. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Richtlinien für Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen, die Bildungsprogramme zur Erlangung von Diplomen des nationalen Bildungssystems unterrichten, ähnlich umgesetzt werden wie die für Lehrkräfte der allgemeinen Bildung. Das aktuelle Dekret 84/2020/ND-CP sieht für diese Fälle jedoch keine Sommerferien vor.
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Quelle: https://vtcnews.vn/sinh-vien-tai-chuc-co-the-duoc-cap-hoc-bong-nhu-he-chinh-quy-ar902166.html
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