Eine Spareinlage ist der Geldbetrag, den der Einleger bei einem Kreditinstitut unter der Voraussetzung der vollständigen Rückzahlung von Kapital und Zinsen gemäß der Vereinbarung mit dem Kreditinstitut einzahlt.
Zu den Einlegern zählen:
- Vietnamesische Staatsbürger ab 18 Jahren sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen voll geschäftsfähig.
- Vietnamesische Staatsbürger im Alter von 15 bis unter 18 Jahren, deren Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt ist oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verloren hat.
- Vietnamesische Staatsbürger, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt oder ihre Geschäftsfähigkeit verloren haben oder jünger als 15 Jahre sind und Spareinlagengeschäfte über gesetzliche Vertreter abwickeln; Vietnamesische Bürger mit gesetzlich vorgeschriebenen kognitiven und Verhaltensschwierigkeiten lassen ihre Spareinlagen über Vormünder abwickeln.
Die Regelungen zu Spareinlagen und Sparzinsen sind im Rundschreiben 48/2018/TT-NHNN konkret geregelt und enthalten insbesondere folgende Inhalte:
Form der Spareinlage
Spareinlagen werden klassifiziert nach:
- Zu den Einlagenkonditionen zählen sowohl unbefristete Spareinlagen als auch befristete Spareinlagen. Die konkrete Laufzeit der Einlage wird vom Kreditinstitut festgelegt;
- Weitere vom Kreditinstitut festgelegte Kriterien.
Kreditinstitute müssen jede Spareinlagenart gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen spezifizieren und dabei die Sicherheit der Vermögenswerte für die Einleger und die Sicherheit der Geschäftstätigkeit für die Kreditinstitute gewährleisten. Regelungen zur Form der Spareinlagen müssen mindestens folgende Inhalte haben: Art der Zinsauszahlung, Art der Zinsberechnung, Laufzeitverlängerung, vorzeitige Auszahlung der Spareinlagen, Fälle, in denen der Einleger die vorzeitige Auszahlung der Spareinlagen vorab anzeigen muss.
Regelungen zu Sparkarten bzw. Sparbüchern
Eine Sparkarte oder ein Sparbuch (im Folgenden kurz Sparkarte genannt) ist eine Bescheinigung, die das Eigentum des Einlegers an Spareinlagen bei einem Kreditinstitut bestätigt und für den Empfang von Spareinlagen an legalen Transaktionsorten innerhalb des Geschäftsnetzes des Kreditinstituts gilt.
Die Sparkarte muss mindestens folgende Inhalte haben:
i) Name des Kreditinstituts, Stempel; Vollständiger Name und Unterschrift des Kassierers und des gesetzlichen Vertreters des Kreditinstituts;
(ii) Vollständiger Name, Nummer und Ausstellungsdatum des Dokuments, das die Angaben des Einlegers oder aller Einleger (bei gemeinsamen Spareinlagen) bestätigt, sowie Angaben zum gesetzlichen Vertreter des Einlegers, wenn die Spareinlagen über einen gesetzlichen Vertreter hinterlegt werden;
(iii) Sparkartennummer; Menge; Münze; Einzahlungsdatum; Fälligkeitsdatum (bei Termineinlagen); Einzahlungsfrist; Zinssatz; Zinszahlungsmethode;
(iv) Maßnahmen zur Abfrage von Spareinlagen durch die Einleger;
(v) Bearbeitung von Fällen zerknitterter, zerrissener oder verlorener Sparkarten;
Neben den oben genannten Inhalten kann die Sparkarte je nach den Bestimmungen des Kreditinstituts weitere Inhalte aufweisen.
Regelungen zu Sparzinsen
- Die Zinssätze für Spareinlagen werden von den Kreditinstituten gemäß den Zinssatzbestimmungen der Staatsbank von Vietnam für den jeweiligen Zeitraum festgelegt.
- Die Methode zur Berechnung der Zinsen auf Spareinlagen erfolgt gemäß den Vorschriften der Staatsbank von Vietnam.
- Die Art der Verzinsung von Spareinlagen richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Einleger.
Währung zum Empfangen und Bezahlen von Spareinlagen
- Als Währung für den Erhalt von Spareinlagen gelten der vietnamesische Dong und Fremdwährungen. In welcher Fremdwährung die Spareinlagen eingehen, entscheidet das Kreditinstitut.
- Die für die Auszahlung der Spareinlagen verwendete Währung ist die Währung, in der der Einleger eingezahlt hat. Zahlungen in ungeraden Fremdwährungen erfolgen gemäß den Anweisungen des Kreditinstituts.
- Bei Spareinlagen in vietnamesischen Dong von vietnamesischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Vietnam können der Einleger und das Kreditinstitut die Zahlung von Kapital und Zinsen auf das eigene vietnamesische Dong-Zahlungskonto des Einlegers vereinbaren.
- Bei Spareinlagen in vietnamesischen Dong von gebietsfremden vietnamesischen Bürgern, die vom Zahlungskonto des Einlegers eingezahlt werden, vereinbaren der Einleger und das Kreditinstitut, den Kapitalbetrag in Höhe des eingezahlten Betrags und die entsprechenden Zinsen auf das Zahlungskonto des Einlegers in vietnamesischen Dong einzuzahlen.
- Bei Fremdwährungseinlagen von vietnamesischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Vietnam, die vom Zahlungskonto des Einlegers eingezahlt werden, vereinbaren der Einleger und das Kreditinstitut, den Kapitalbetrag in Höhe des eingezahlten Betrags und die entsprechenden Zinsen auf das Fremdwährungszahlungskonto des Einlegers einzuzahlen.
Vorzeitige Auszahlung von Spareinlagen
- Die vorzeitige Auszahlung von Spareinlagen erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Einleger bei der Einzahlung.
- Der Zinssatz für vor Fälligkeit abgehobene Spareinlagen entspricht den Bestimmungen der Staatsbank von Vietnam zu Zinssätzen für Fälle vorzeitiger Abhebung zum Zeitpunkt der vorzeitigen Abhebung von Spareinlagen.
Regelungen zur Laufzeitverlängerung von Spareinlagen
Wenn der Einleger am Fälligkeitstag der Spareinlage das Geld nicht abhebt und auch keine andere Anfrage oder Vereinbarung vorliegt, gewährt das Kreditinstitut eine neue Laufzeit gemäß den Bestimmungen des Kreditinstituts für diese Art von Spareinlagen.
Verfahren zur Auszahlung von Spareinlagen an den Transaktionsstellen von Kreditinstituten
- Kreditinstitute empfehlen den Einlegern, die folgenden Verfahren durchzuführen:
+ Geschenk-Sparkarte;
+ Legen Sie Dokumente vor, die die Angaben des Einlegers und aller Einleger (bei gemeinsamen Spareinlagen) bestätigen. Bei der Auszahlung von Spareinlagen durch einen gesetzlichen Vertreter muss der gesetzliche Vertreter Dokumente vorlegen, die seine Vertretungsbefugnis belegen, Dokumente, die die Angaben des gesetzlichen Vertreters bestätigen, und Dokumente, die die Angaben des Einlegers bestätigen;
+ Reichen Sie ein Formular zur Auszahlung des Sparguthabens mit einer Unterschrift ein, die mit dem beim Kreditinstitut hinterlegten Unterschriftenmuster übereinstimmt. Für Anleger, die nicht schreiben, lesen oder sehen können: Anleger müssen den Anweisungen des Kreditinstituts Folge leisten.
- Das Kreditinstitut gleicht die Angaben zum Einleger, die Angaben des gesetzlichen Vertreters des Einlegers (bei Auszahlung von Spareinlagen durch den gesetzlichen Vertreter), die Angaben auf der Sparkarte und die Unterschrift auf dem Auszahlungsformular auf Richtigkeit mit den beim Kreditinstitut gespeicherten Angaben ab.
- Nachdem das Kreditinstitut und der Einleger die oben genannten Verfahren abgeschlossen haben, zahlt das Kreditinstitut dem Einleger den vollen Betrag und die Zinsen der Spareinlagen aus.
- Kreditinstitute müssen die Zahlungsverfahren für die folgenden Zahlungsfälle gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen leiten und so die korrekte Auszahlung von Spareinlagen, die Sicherheit der Vermögenswerte der Einleger und die Betriebssicherheit der Kreditinstitute gewährleisten:
+ Auszahlung von Spareinlagen nach Erbfolge;
+ Zahlen Sie Spareinlagen gemäß der Genehmigung des Einlegers.
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