Vietnam.vn - Nền tảng quảng bá Việt Nam

Neue Regelungen zum Umgang mit öffentlichem Vermögen nach Straffung des Apparats

Báo Giao thôngBáo Giao thông01/03/2025

Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 50 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete geändert und ergänzt werden, in denen eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte näher erläutert werden.


Das Dekret Nr. 50 ändert und ergänzt die Vorschriften zum Umgang mit öffentlichem Vermögen im Falle einer Fusion, Konsolidierung, Trennung, Auflösung und Betriebseinstellung.

Dabei sind staatliche Behörden, die einer Fusion, Konsolidierung, Trennung, Auflösung oder Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit unterliegen, für die Inventarisierung und Klassifizierung der Vermögenswerte verantwortlich, die von der Behörde verwaltet und genutzt werden. Verantwortlich für die Handhabung von Vermögenswerten, die durch die Inventur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als überzählig/mangelhaft ermittelt wurden.

Quy định mới về xử lý tài sản công sau tinh gọn bộ máy- Ảnh 1.

Gemäß den Vorschriften erbt eine juristische Person nach einer Fusion oder Konsolidierung das Recht, das Vermögen der fusionierten oder konsolidierten Agentur zu verwalten und zu nutzen (Abbildungsfoto).

Mit Vermögenswerten, die nicht der Agentur gehören (im Auftrag anderer verwaltete Vermögenswerte, geliehene Vermögenswerte, von anderen Organisationen oder Einzelpersonen gemietete Vermögenswerte usw.), wird die staatliche Agentur gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze umgehen.

Im Falle einer Fusion oder Konsolidierung (einschließlich der Gründung neuer Agenturen oder Einheiten auf der Grundlage der Umstrukturierung bestehender Agenturen oder Einheiten) erbt die juristische Person nach der Fusion oder Konsolidierung das Recht, das Vermögen der fusionierten oder konsolidierten Agentur zu verwalten und zu nutzen.

Diese juristische Person ist dafür verantwortlich, die Verwendung der Vermögenswerte entsprechend den Standards und Normen für die Verwendung öffentlicher Vermögenswerte zu regeln. Öffentliches Vermögen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwalten und verwenden.

Identifizieren Sie überschüssige Vermögenswerte (die für die Verwendung gemäß Funktionen, Aufgaben und der neuen Organisationsstruktur nicht mehr benötigt werden) oder solche, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung behandelt werden müssen, um Aufzeichnungen zu erstellen und den zuständigen Behörden und Einzelpersonen Bericht zu erstatten, damit diese sie prüfen und über die Behandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entscheiden können.

Führen Sie weiterhin unvollendete Inhalte für Vermögenswerte durch, deren Handhabung vor der Fusion oder Konsolidierung durch zuständige Behörden und Einzelpersonen beschlossen wurde, die aber zum Zeitpunkt der Fusion oder Konsolidierung von der fusionierten oder konsolidierten staatlichen Behörde noch nicht abgeschlossen wurden.

Im Falle einer Trennung ist die staatliche Behörde, die Gegenstand der Trennung ist, dafür verantwortlich, einen Plan zur Aufteilung des vorhandenen Vermögens auszuarbeiten und die Verantwortung für die Verwaltung des in Bearbeitung befindlichen Vermögens den neuen juristischen Personen nach der Trennung zuzuweisen. Darüber hinaus ist sie der Behörde oder Person, die befugt ist, über die Trennung zu entscheiden, zur Genehmigung vorzulegen.

Nach Abschluss der Trennung liegt es in der Verantwortung der neuen juristischen Personen, die Nutzung der Vermögenswerte gemäß den Standards und Normen für die Vermögensverwendung zu regeln und die Handhabung der Vermögenswerte im Rahmen der Handhabung gemäß den zugewiesenen Verantwortlichkeiten abzuschließen.

Für überschüssiges Vermögen oder Vermögen, das gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung behandelt werden muss, ist die neue juristische Person dafür verantwortlich, Aufzeichnungen zu erstellen und den zuständigen Behörden und Personen Bericht zu erstatten, damit diese über die Behandlung gemäß den Vorschriften nachdenken und entscheiden können.

Im Falle einer Einstellung des Betriebs oder der Übertragung von Funktionen und Aufgaben an andere Behörden, Organisationen und Einheiten soll die staatliche Behörde, deren Betrieb eingestellt wird, auf Grundlage der Richtlinien der Behörde oder der zuständigen Person den Vorsitz führen und mit den Behörden, Organisationen und Einheiten, die die Funktionen und Aufgaben erhalten, einen Plan zur Vermögensaufteilung ausarbeiten, der den übertragenen Aufgaben und dem tatsächlichen Status der Vermögenswerte entspricht und in das Projekt/den Plan zur organisatorischen Aufteilung integriert werden soll. der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen.

Nach der Auftragserteilung gemäß dem Projekt/Plan zur Organisationsgestaltung ist die auftraggebende Stelle, Organisation oder Einheit für die Umsetzung der Punkte a, b und c verantwortlich.

Im Falle einer Auflösung oder Beendigung des Betriebs, die nicht in den Geltungsbereich der Bestimmungen in Absatz 4 oben fällt, ist die aufgelöste oder beendete staatliche Agentur nach der Veröffentlichung der Entscheidung über die Auflösung oder Beendigung des Betriebs der Agentur oder der zuständigen Person dafür verantwortlich, das Vermögen an die übergeordnete Verwaltungsagentur oder eine andere Agentur zu übergeben, die mit der Entgegennahme des Vermögens beauftragt ist.

Die mit der Entgegennahme von Vermögenswerten beauftragte Stelle ist dafür verantwortlich, auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung einen Bericht an die zuständige Stelle oder Person zur Prüfung und Entscheidung über die Handhabung zu erstellen und auf dieser Grundlage die Handhabung der Vermögenswerte gemäß den Vorschriften zu organisieren.

Bei Vermögenswerten, deren Verwaltung vor der Auflösung oder Beendigung des Betriebs durch die zuständige Behörde oder Person beschlossen wurde, die die aufgelöste oder geschlossene staatliche Behörde bis zum Zeitpunkt der Auflösung oder Beendigung des Betriebs jedoch noch nicht abgeschlossen hat, ist die mit der Entgegennahme der Vermögenswerte beauftragte Behörde für die weitere Abwicklung der noch nicht abgeschlossenen Inhalte verantwortlich.

Durch das Dekret Nr. 50 wird außerdem Klausel 2, Artikel 3 des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte, die der Tätigkeit staatlicher Stellen dienen, geändert und ergänzt.

Dementsprechend wird die Befugnis zur Entscheidung über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte in Fällen, in denen es nicht erforderlich ist, ein Investitionsprojekt zu etablieren, wie folgt umgesetzt: Der Minister oder Leiter einer zentralen Behörde entscheidet oder delegiert die Befugnis zur Entscheidung über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte, um den Tätigkeiten staatlicher Behörden unter der Leitung des Ministeriums oder der zentralen Behörde zu dienen.

Der Volksrat auf Provinzebene entscheidet oder delegiert die Entscheidungsbefugnis über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte zur Unterstützung der Tätigkeit staatlicher Stellen im Rahmen der lokalen Verwaltung.

In Bezug auf die Vermietung von Vermögenswerten, die dem Betrieb staatlicher Behörden dienen, ergänzt Dekret Nr. 50 eine Reihe von Klauseln von Artikel 4 des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP.

Minister und Leiter zentraler Behörden entscheiden über die Anmietung von Vermögenswerten zur Unterstützung der Tätigkeit staatlicher Behörden unter der Leitung von Ministerien und zentralen Behörden oder delegieren entsprechende Entscheidungsbefugnisse.

Der Volksrat auf Provinzebene entscheidet oder delegiert die Entscheidungsbefugnis über die Anmietung von Vermögenswerten zur Unterstützung der Tätigkeit staatlicher Stellen im Rahmen der örtlichen Verwaltung.


[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/quy-dinh-moi-ve-xu-ly-tai-san-cong-sau-tinh-gon-bo-may-192250301122522016.htm

Kommentar (0)

No data
No data

Gleiches Thema

Gleiche Kategorie

Ho-Chi-Minh-Stadt: Cafés mit Fahnen und Blumen geschmückt, um den 30. April zu feiern
36 Militär- und Polizeieinheiten üben für die Parade am 30. April
Vietnam nicht nur..., sondern auch...!
Victory – Bond in Vietnam: Wenn Spitzenmusik mit Naturwundern der Welt verschmilzt

Gleicher Autor

Erbe

Figur

Geschäft

No videos available

Nachricht

Politisches System

Lokal

Produkt