Welche Risiken bestehen beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Motorrädern ohne Eigentumsübertragung?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế01/09/2023

Können Sie mir sagen, welche Risiken beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Motorrädern ohne Eigentumsübertragung bestehen? - Leser Van Duong
Những rủi ro khi mua bán xe ô tô, xe máy cũ không sang tên?

1. 03 Risiken beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Motorrädern ohne Eigentumsübertragung

1.1 Verkäufer wegen Nichtentnahme der Fahrzeugzulassung und des Nummernschilds mit Geldstrafe belegt

Konkret heißt es in Artikel 6 Punkt a, Absatz 2, Punkt b, Klausel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, dass beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung und der Übertragung von Fahrzeugen (nachfolgend „Übertragung des Fahrzeugbesitzes“ genannt) Folgendes zu beachten ist:

- Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Nummernschild aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Eigentumsübertragung am Fahrzeug erhält) und den Fahrzeugschein und das Nummernschild der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Sperrung vorlegen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen muss der Fahrzeughalter zur Durchführung des Aberkennungsverfahrens den Fahrzeugschein bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorlegen;

- Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen; Falls die oben genannte Frist abgelaufen ist und der Fahrzeughalter die Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen oder den Fahrzeugschein und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergeben hat, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes in Empfang nimmt, um die Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeughalter wegen der nicht wie vorgeschrieben abgeschlossenen Widerrufsverfahren bestrafen.

* Die Verwaltungsstrafe bei Nichtbefolgung des vorgeschriebenen Entzugs der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens lautet wie folgt:

– Geldstrafe von 800.000 bis 2.000.000 VND für Einzelpersonen und von 1.600.000 bis 4.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Motorrädern, Motorrollern und motorradähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt e, Klausel 5, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).

– Geldstrafe von 2.000.000 bis 4.000.000 VND für Einzelpersonen und von 4.000.000 bis 8.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Autos, Traktoren, Spezialmotorrädern und autoähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt c, Klausel 7, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).

1.2 Für sämtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahrzeug haftet der Verkäufer.

Gemäß Absatz 2, Punkt b, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ist der Fahrzeughalter für sämtliche Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug rechtlich verantwortlich, wenn er das Widerrufsverfahren nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes nicht durchführt.

1.3 Käufer wird wegen Nichtübertragung des Fahrzeugbesitzes mit einer Geldstrafe belegt

Gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA muss die Organisation oder Einzelperson, die den Eigentumsübergang erhält, nachdem der Fahrzeughalter das Rückrufverfahren abgeschlossen hat, das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften abschließen.

* Die Verwaltungsstrafe für das nicht abgeschlossene Fahrzeugzulassungsverfahren (zur Übertragung des Namens des Fahrzeughalters im Fahrzeugschein auf Ihren Namen) lautet wie folgt:

– Geldstrafe von 400.000 VND bis 600.000 VND für Einzelpersonen, von 800.000 VND bis 1.200.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Motorrädern, Motorrädern und motorradähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt a, Klausel 4, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).

– Geldstrafe von 2.000.000 bis 4.000.000 VND für Einzelpersonen und von 4.000.000 bis 8.000.000 VND für Organisationen, die Eigentümer von Autos, Traktoren, Spezialmotorrädern und autoähnlichen Fahrzeugen sind (Punkt 1, Klausel 7, Artikel 30, Dekret 100/2019/ND-CP).

Die Überprüfung zur Feststellung dieses Verstoßes kann nur durch die Untersuchung und Beilegung von Verkehrsunfällen erfolgen. durch die Fahrzeugzulassung (Klausel 10, Artikel 80, Dekret 100/2019/ND-CP).

2. Verfahren zur Eigentumsübertragung beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Motorrädern

Insbesondere Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt die Verfahren für die Zulassung, Übertragung und Verlegung von Fahrzeugen wie folgt fest:

(1) Widerrufsbelehrung

- Fahrzeughalter geben die Zulassungs- und Kennzeichenentzugserklärung auf dem Bürgerservice-Portal ab; Fahrzeugscheinnummer online angeben; Reichen Sie das Widerrufsdossier gemäß Abschnitt 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten Sie einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;

- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine vorschriftsmäßige Zulassungs- und Kennzeichenentzugsbescheinigung aus (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Stempel der Kfz-Zulassungsbehörde auf der aufgeklebten Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 01 Kopie wird dem Fahrzeughalter zurückgegeben; 01 Kopie der Fahrzeugunterlagen; Bei Verlust des Fahrzeugscheines erfolgt eine Überprüfung gemäß den geltenden Vorschriften.

(2) Verfahren für die Zulassung, Überführung und Übertragung von Fahrzeugen

- Organisationen und Einzelpersonen, die den Eigentumsübergang für ein Fahrzeug erhalten, sowie Fahrzeugbesitzer (im Falle eines Umzugs des ursprünglichen Besitzers): Erklären Sie die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA; Bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungscode an und reichen Sie die in Abschnitt 2, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente ein.

– Wenn das Fahrzeug nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen tatsächlich gültig ist, stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.

- Terminpapier zur Ergebniserfassung erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr bezahlen und Nummernschild erhalten (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgegeben wurde); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.

- Erhalten Sie den Fahrzeugschein und das Nummernschild (im Falle der Nummernschildausgabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.

Bei einer Fahrzeugzulassung auf den Erstbesitzer bleibt das Identifikationskennzeichen (5-stelliges Kennzeichen) erhalten; Falls es sich bei dem alten Nummernschild um ein 3- oder 4-stelliges Nummernschild handelt, wird es gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA in ein neues Identifikationsnummernschild geändert.


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