Zusätzlich zu den neuen Gesetzen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, sind viele neue Verkehrsrichtlinien ab dem 1. Januar 2025 wie folgt:
Abgasuntersuchung für Motorräder
Gemäß Artikel 27 des Rundschreibens 47/2024/TT-BCA, gültig ab 1. Januar 2025, muss der Besitzer Motorräder und Motorroller, deren Produktionsdatum mehr als fünf Jahre zurückliegt, zur Abgasuntersuchung zur Prüfstelle bringen.
Für Motorräder und Motorroller mit einem Zeitraum vom Baujahr bis zu 5 Jahren muss der Halter keinen Antrag auf Abgasuntersuchung stellen und das Fahrzeug auch nicht zur Abgasuntersuchung in die Prüfstelle bringen.
Emissionsprüfzertifikate für Motorräder und Motorroller werden vom Vietnam Register mithilfe der Prüfverwaltungssoftware ausgestellt. Diese basiert auf den Ergebnissen der Zertifizierung der technischen Sicherheit und Umweltschutzqualität von Motorrädern und Motorrollern bei Produktion, Montage und Import. Diese werden den archivierten Daten des Vietnam Registers in Kombination mit der Datenbank des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen entnommen.
Versteigerung von Motorradkennzeichen zulassen
Die Kennzeichenversteigerung wird seit 2022 durchgeführt, gilt allerdings nur für Pkw-Kennzeichen.
Ab dem 1. Januar 2025 werden auch Motorradkennzeichen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Straßenverkehrssicherheit und -ordnung 2024 versteigert.
Konkret sieht Artikel 37 des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit und -ordnung von 2024 vor, dass der Anfangspreis eines Nummernschilds für ein zur Versteigerung stehendes Motorrad oder einen Motorroller nicht unter 5 Millionen VND liegen muss. Bieter müssen einen Betrag hinterlegen, der mindestens dem Startpreis des versteigerten Kennzeichentyps entspricht.
Falls die Anmeldefrist für die Teilnahme an der Auktion abläuft und sich nur eine Person zur Teilnahme an der Auktion anmeldet oder sich mehrere Personen zur Teilnahme an der Auktion anmelden, aber nur eine Person an der Auktion teilnimmt oder mehrere Personen an der Auktion teilnehmen, aber nur eine Person mindestens den Startpreis eines zur Auktion stehenden Kennzeichens bietet, wird diese Person als Gewinner der Kennzeichenauktion ermittelt.
Neue Führerscheinpolitik
Führerschein mit Bewertungsnote
Gemäß Artikel 58 des Gesetzes zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit 2024, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden für jeden Führerschein 12 Punkte pro Jahr vergeben, um die Einhaltung der Verkehrsregeln durch den Fahrer zu bewerten.
Für jeden Verstoß gegen die Verkehrssicherheitsvorschriften werden den Fahrern je nach Art und Schwere des Verstoßes Punkte abgezogen.
Informationen über die Anzahl der abgezogenen Punkte werden im Verwaltungsdatenbanksystem erfasst und dem betreffenden Fahrer mitgeteilt, sobald der Strafentscheid rechtskräftig wird.
Sollten im Laufe des Jahres noch Restpunkte anfallen, wird die Fahrerlaubnis im darauffolgenden Jahr mit den vollen 12 Punkten wieder erteilt. Werden innerhalb eines Jahres alle Punkte abgezogen, ist es dem Fahrer nicht mehr gestattet, ein Fahrzeug mit der eingetragenen Führerscheinart zu führen.
6 Monate nach Abzug aller Punkte kann der Fahrer zur Wiederherstellung der Punkte an einem von der Verkehrspolizei organisierten Wissenstest teilnehmen. Wer die Prüfung besteht, bekommt alle 12 Punkte aus seinem Führerschein zurückerstattet.
Führerscheinklasse wechseln
Artikel 57 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit schreibt bis zu 15 Arten von Führerscheinen vor (drei Arten mehr im Vergleich zur vorherigen Regelung), darunter die folgenden Klassen: Klasse A1, A, B1, B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E, DE.
Im Vergleich zu den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 weist das neue Gesetz folgende Anpassungen auf:
Klasse B ist eine Kombination aus Klasse B1 und B2.
Die Klasse C für das Fahren von Lkw ab 3,5 Tonnen wurde unterteilt in C1 für das Fahren von 2,5 bis 7,5 Tonnen und C für das Fahren über 7,5 Tonnen.
Die Klasse D, die bisher für das Führen von Personenkraftwagen mit 10-30 Sitzplätzen vorgesehen war, wurde in D1 (Fahrzeuge mit 8-16 Sitzplätzen) und D2 (16-29 Sitzplätze) unterteilt. Die Klasse D ist jetzt nur noch für das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 29 Sitzplätzen vorgesehen.
Aufgrund von Änderungen in der Klassifizierung der Führerscheine gibt es auch einige Unterschiede hinsichtlich der Gültigkeitsdauer und des Alters für die Ausstellung eines Führerscheins für jeden Typ.
Läuft Ihr Führerschein seit einem Tag ab, müssen Sie die Theorieprüfung wiederholen.
Bisher war es möglich, einen neuen Führerschein zu erhalten, wenn dieser weniger als drei Monate abgelaufen war, ohne die Theorieprüfung wiederholen zu müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 ist jedoch in Absatz 2, Artikel 34 des Rundschreibens 35/2024/TT-BGTVT festgelegt, dass Personen mit Führerscheinen der Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E, DE, deren Gültigkeitsdauer weniger als ein Jahr zurückliegt, zur Erteilung eines Führerscheins eine vorschriftsmäßige Theorieprüfung ablegen müssen.
Bei Überschreitung des Gültigkeitsdatums von 1 Jahr oder mehr muss zur Ausstellung des Führerscheins eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Fahrprüfung im Formular und auf der Straße abgelegt werden.
Daher müssen Autofahrer ab dem 1. Januar 2025 darauf achten, ihren Führerschein vor Ablauf zu erneuern, denn wenn die Gültigkeit ihres Führerscheins nur einen Tag beträgt, müssen sie die Theorieprüfung wiederholen.
Neue Richtlinie zur Fahrzeugzulassung und Nummernschildvergabe
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist die Fahrzeuganmeldung möglich.
Bisher nahm die Polizeidienststelle Anträge auf Kfz-Zulassung in der Regel nur werktags während der Dienstzeiten entgegen.
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 5 des Rundschreibens 79/2024/TT-BCA ist der Direktor der Provinzpolizeibehörde ab dem 1. Januar 2025 jedoch befugt, außerhalb der Arbeitszeiten, an Feiertagen und bei Bedarf an Feiertagen über die Organisation der Fahrzeugzulassung zu entscheiden und diese öffentlich bekannt zu geben.
Sorgen Sie gleichzeitig dafür, dass die Fahrzeugzulassungsbeamten das Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem regelmäßig prüfen und Dokumente entgegennehmen, um sicherzustellen, dass die Fahrzeugzulassung rechtzeitig und gemäß den Vorschriften bearbeitet wird.
Die Zulassung importierter Fahrzeuge ist online möglich.
Zuvor war in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA festgelegt, dass nur im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge zum ersten Mal über den vollständigen Online-Dienst der Öffentlichkeit zugelassen werden konnten.
Ab dem 1. Januar 2025 können vietnamesische Bürger gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1, Artikel 14 des Rundschreibens 79/2024/TT-BCA Fahrzeuge mithilfe des vollständigen öffentlichen Online-Dienstes für sowohl montierte als auch importierte Fahrzeuge registrieren.
Bei einem Wohnsitzwechsel in eine andere Provinz ist weder eine Änderung der Fahrzeugzulassung noch eine Neuzulassung von Nummernschildern erforderlich.
Das Rundschreiben 79/2024/TT-BCA zur Fahrzeugzulassung verpflichtet Fahrzeugbesitzer nicht mehr dazu, die Fahrzeugzulassung und die Nummernschilder neu auszustellen, wenn sie ihre Hauptgeschäftsstelle oder ihren Wohnort in eine andere Provinz oder zentral verwaltete Stadt verlegen.
Gemäß Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 79 müssen Fahrzeugbesitzer sich nur dann an die Fahrzeugzulassungsbehörde wenden, um die Formalitäten zur Änderung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung und des Nummernschilds zu erledigen, wenn sich die Angaben zum Namen des Fahrzeugbesitzers oder zur Identifikationsnummer des Fahrzeugbesitzers ändern oder wenn die Fahrzeugzulassungsbescheinigung gemäß den Vorschriften abläuft.
Fahrzeughalter können ihren Fahrzeugschein bei Bedarf gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 18, Rundschreiben 79 noch immer auf eine neue Adresse ändern.
Elektrofahrzeuge und Auktionsgewinner erhalten einen Fahrzeugschein und ein Nummernschild mit Identifikationsaufkleber.
Gemäß den Bestimmungen in Punkt c, Klausel 1, Artikel 14 des Rundschreibens 79 erhält der Eigentümer des versteigerten Fahrzeugs, das saubere Energie, grüne Energie nutzt und umweltfreundlich ist, den Fahrzeugschein und das Nummernschild mit Identifikationsstempel zurück.
Kennzeichen, die saubere Energie, grüne Energie oder umweltfreundlich nutzen, sind mit einem grünen Identifikationsstempel versehen.
Fahrzeugidentifikationsstempel verwenden saubere Energie, grüne Energie, umweltfreundlich, grün, rund, 30 mm im Durchmesser, entworfen mit spezieller Sicherheitsdesign-Software, fälschungssicher. Die Stempel werden mit lichtbeständiger Tinte farbig auf abziehbares Aufklebermaterial gedruckt.
Das Nummernschild, das die Auktion gewonnen hat, hat einen Identifikationsstempel auf rotem und gelbem Hintergrund und blaue Buchstaben.
Kennzeichen-Identifikationsstempel für Auktionsgewinner: roter und gelber Hintergrund, blaue Buchstaben; Rund, 30 mm Durchmesser, mit spezieller Sicherheitsdesign-Software entworfen, fälschungssicher. Die Stempel werden mit lichtbeständiger Tinte farbig auf abziehbares Aufklebermaterial gedruckt.
Neue Richtlinie zur Verkehrssteuerung
„Verkleidete“ Verkehrspolizisten dürfen Fahrzeuge anhalten
Bisher war es Verkehrspolizisten in Zivil nicht gestattet, Fahrzeuge anzuhalten, wenn sie Verstöße feststellten.
Ab dem 1. Januar 2025 ist es verkleideten Beamten gemäß Punkt b, Klausel 3, Artikel 7 des Rundschreibens 73/2024/TT-BCA gestattet, den Personalausweis der Volkspolizei zu verwenden, um bei der Feststellung schwerwiegender Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit und die öffentliche Ordnung das Anhalten von Fahrzeugen zu fordern und Personen zu benachrichtigen und zu mobilisieren, um Verstöße zu koordinieren und sofort zu verhindern. Wenn sie nicht sofort verhindert werden, können gefährliche Folgen, Sachschäden sowie Schäden am Leben und der Gesundheit von Verkehrsteilnehmern auftreten.
Fahrer werden über die VneTraffic-App über Bußgelder informiert
VNeTraffic ist eine mobile Verkehrsanwendung für Bürger, die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit verwaltet und betrieben wird.
Gemäß Rundschreiben 73/2024/TT-BCA wird die VneTraffic-Anwendung in folgenden Fällen verwendet:
Kündigen Sie den Entzug der Berechtigung zur Nutzung eines Führerscheins oder einer Fahrerlaubnis in einer elektronischen Umgebung an, damit Verkehrssünder und Fahrzeughalter (für Fahrzeughalterdokumente) die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnung und Verkehrssicherheit kennen und einhalten können und damit den zuständigen Behörden die Möglichkeit gegeben wird, Verstöße gemäß den Bestimmungen in Artikel 23 zu prüfen, zu kontrollieren und zu ahnden.
Senden Sie Bußgeldbescheide auf elektronischem Wege, indem Sie sich mit der VNeTraffic-App verbinden und Daten darüber austauschen, wenn Sie die in Artikel 24 vorgeschriebenen Bedingungen hinsichtlich Infrastruktur, Technologie und Informationen erfüllen.
Aktualisieren Sie die Informationen zum Fahrzeug, das den Verstoß begangen hat (Fahrzeugtyp, Nummernschild, Nummernschildfarbe, Zeit, Ort des Verstoßes, Verstoß; Einheit, die den Verstoß festgestellt hat; Einheit, die den Fall bearbeitet, Kontakttelefonnummer), damit der Fahrzeughalter, die Organisation und die Person, die mit dem Verwaltungsverstoß in Verbindung steht, den Verstoß kennen, nachschlagen und Kontakt aufnehmen können, um ihn gemäß den Bestimmungen in Artikel 24 zu klären.
Neue Punkte zum Fahrer-Gesundheitscheck
Abschaffung der 100-prozentigen Alkoholtests für alle Autofahrer ab 2025
Ab 2025 entfällt die Regelung zur Promillekontrolle für alle Autofahrer im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung. Alkoholtests werden nur auf ärztliche Anordnung durchgeführt.
Autofahrer müssen sich im Rahmen regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen einem Alkoholtest unterziehen.
Ab 2025 verstärkte Drogentests bei Gesundheitschecks für Fahrer
Gemäß Rundschreiben 36/2024/TT-BYT sind ab dem 1. Januar 2025 bei der Untersuchung des Gesundheitszustands von Fahrern Drogentests erforderlich (Screening und qualitative Prüfung von Drogen gemäß den Bestimmungen des Gesundheitsministeriums: Amphetamin, Marihuana, Morphin, Codein, Heroin).
Verlängerung der Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses für Fahrer auf 12 Monate
Das neue Gesundheitszertifikat gemäß Rundschreiben 36/2024/TT-BYT, das ab dem 1. Januar 2025 gilt, ist ab dem Datum der Unterzeichnung des Vertrags 12 Monate gültig, während das aktuelle Gesundheitszertifikat gemäß gemeinsamem Rundschreiben 24/2015/TTLT-BYT-BGTVT nur 6 Monate gültig ist.
Abschaffung der Mutterschaftsuntersuchungspflicht im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für Fahrer
Mit dem Rundschreiben 36/2024/TT-BYT werden außerdem die Vorschriften zu Mutterschaftsuntersuchungen aufgehoben, da diese weniger mit der Gesundheit der Fahrerin zu tun haben.
VN (laut VNA)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/nhung-chinh-sach-moi-ve-giao-thong-co-hieu-luc-tu-1-1-2025-401861.html
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