Im Oktober 2024 treten viele neue Richtlinien in Kraft.

Eine Reihe von Politik beziehen sich auf wirtschaftliche Probleme als regelmäßiges Berichtssystem für Industriecluster; Vorschriften über die Nutzung von Häusern und Grundstücken, die öffentliches Eigentum sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; Die neuen Regelungen zu den Kosten für Projektmanagement und Bauinvestitionsberatung treten ab Oktober 2024 offiziell in Kraft.
* Regelmäßige Berichterstattung über Industriecluster
Das Ministerium für Industrie und Handel hat am 15. August 2024 das Rundschreiben Nr. 14/2024/TT-BCT herausgegeben, das das regelmäßige Berichtssystem für Industriecluster, die nationale Industriecluster-Datenbank und eine Reihe von Musterdokumenten zur Verwaltung und Entwicklung von Industrieclustern regelt.
Dieses Rundschreiben legt das regelmäßige Berichtssystem für Industriecluster gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 09/2019/ND-CP vom 24. Januar 2019 über das Berichtssystem staatlicher Verwaltungsbehörden fest. Nationale Industriecluster-Datenbank und einige Beispieldokumente zum Management und zur Entwicklung von Industrieclustern gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 32/2024/ND-CP der Regierung vom 15. März 2024 zum Management und zur Entwicklung von Industrieclustern.
Anwendbare Subjekte sind Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen, die in den Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern investieren; Organisationen und Einzelpersonen, die in Industrieparks Geschäfte machen; Andere Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Investition und dem Betrieb von Industrieclustern.
Gemäß dem Rundschreiben sind die Subjekte, die das Meldesystem umsetzen, die Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte (Industrie- und Handelsministerien); Bezirksvolkskomitee; Investor beim Aufbau der technischen Infrastruktur des Industrieclusters; Organisationen und Einzelpersonen, die in Produktion und Geschäft in Industrieparks investieren.
Der Meldeschluss für 6-Monats-Daten (Jahresanfang) berechnet sich vom 15. Dezember des Vorjahres bis zum 14. Juni des Meldezeitraums.
Der Stichtag für die jährlichen Meldedaten berechnet sich vom 15. Dezember des Vorjahres bis zum 14. Dezember des Meldezeitraums.
In regelmäßigen Abständen, jeweils vor dem 20. Juni und vor dem 20. Dezember eines jeden Jahres, müssen Organisationen und Einzelpersonen, die in Industrieparks in Produktion und Geschäft investieren, dem Statistikamt auf Bezirksebene und gleichzeitig dem Volkskomitee auf Bezirksebene über die Durchführung von Investitionsprojekten in Industrieparks für die nächsten sechs Monate und das gesamte Jahr Bericht erstatten.
Investoren, die in den Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern investieren, müssen dem Statistikamt auf Bezirksebene regelmäßig vor dem 20. Juni und vor dem 20. Dezember eines jeden Jahres über die Durchführung des Investitionsprojekts zum Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern für sechs Monate und das gesamte Jahr Bericht erstatten. Gleichzeitig müssen sie dem Volkskomitee auf Bezirksebene und dem Ministerium für Industrie und Handel Bericht erstatten.
In regelmäßigen Abständen vor dem 25. Juni und vor dem 25. Dezember eines jeden Jahres erstattet das Volkskomitee des Bezirks dem Volkskomitee der Provinz und dem Ministerium für Industrie und Handel sechs Monate und das ganze Jahr über Bericht über die Lage der Industriecluster in der Region.
In regelmäßigen Abständen vor dem 30. Juni und vor dem 31. Dezember eines jeden Jahres berichtet das Ministerium für Industrie und Handel dem Volkskomitee der Provinz und dem Ministerium für Industrie und Handel (örtliches Ministerium für Industrie und Handel) über die Situation der Industriecluster in der Provinz für sechs Monate und das ganze Jahr.
Im Rundschreiben wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die regelmäßigen Berichte in Form von Papierdokumenten oder elektronischen Dokumenten vorgelegt werden, die der Meldestelle auf eine der folgenden Arten übermittelt werden: direkt, per Post, über die nationale Dokumentenaustauschachse, per E-Mail oder auf andere gesetzlich vorgeschriebene Weise.
Falls die nationale Industriecluster-Datenbank erstellt und betrieben wurde, sendet das Ministerium für Industrie und Handel regelmäßig Berichte an das Ministerium für Industrie und Handel (lokales Ministerium für Industrie und Handel), indem es Daten aktualisiert und Berichte an die nationale Industriecluster-Datenbank sendet.
Darüber hinaus regelt das Rundschreiben Nr. 14/2024/TT-BCT auch den Aufbau und Betrieb der Nationalen Industriecluster-Datenbank.
Dementsprechend koordiniert das örtliche Ministerium für Industrie und Handel mit dem Ministerium für E-Commerce und digitale Wirtschaft sowie relevanten Agenturen und Einheiten die Organisation des Aufbaus und Betriebs der Nationalen Industriecluster-Datenbank.
Das Ministerium für Industrie und Handel ist für die Aktualisierung der Daten zu Industrieclustern auf Provinzebene in der Nationalen Industriecluster-Datenbank gemäß den Vorschriften und Anweisungen des Ministeriums für Industrie und Handel verantwortlich.
Mit dem Rundschreiben Nr. 14/2024/TT-BCT werden in Anhang II auch Vorschriften zu einer Reihe von Musterdokumenten zur Verwaltung und Entwicklung von Industrieclustern erlassen, darunter: Dokument mit der Bitte, als Investor beim Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern aufzutreten; Entscheidung zum Auf-/Ausbau von Industrieclustern;
Beschluss zur Verkündung der Verordnung über die Verwaltung von Industrieclustern auf Provinzebene und der dazugehörigen Verordnung; Beschluss zur Verkündung der Verordnung über die Verwaltung öffentlicher Dienste und Versorgungseinrichtungen in Industrieparks und der beigefügten Verordnung.
Dieses Rundschreiben tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.

* Regelungen zur Nutzung von Häusern und Grundstücken, die öffentliches Eigentum sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
Am 23. August 2024 erließ die Regierung das Dekret Nr. 108/2024/ND-CP, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Häusern und Grundstücken regelt, die öffentliches Eigentum sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und lokalen Organisationen zugewiesen sind, deren Aufgabe die Verwaltung und der Handel mit Häusern zur Verwaltung und Nutzung ist.
Dieses Dekret regelt die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Häusern und Bauwerken, die mit Grundstücken verbunden sind, die öffentliches Eigentum sind und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (im Folgenden als Häuser und Grundstücke bezeichnet), die Organisationen mit der Funktion der Verwaltung und des Handels mit lokalen Häusern zur Verwaltung und Nutzung für folgende Zwecke zugewiesen sind: Vermietung von Häusern (verbunden mit Landnutzungsrechten); Vorübergehende Verwaltung bis zur Umsetzung der Haus- und Grundstücksverwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Dekret verlangt, dass die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Häusern und Grundstücken eine effiziente Arbeitsweise gewährleisten muss, um den Bedarf an Häusern und Grundstücken zu decken, die den Aufgaben der lokalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen. öffentlich, transparent, legal
Die Übertragung von Häusern und Grundstücken an Organisationen zur Verwaltung und Geschäftsführung sowie zur Nutzung erfolgt in Form einer Vermögensmehrung und der Vermögenswert beinhaltet nicht die staatliche Kapitalkomponente des Unternehmens.
Organisation der Hausverwaltung und des Geschäftsbetriebs; Organisationen und Einzelpersonen, die Häuser mieten; Agenturen, Organisationen und Einheiten, denen vorübergehend Wohnraum und Grundstücke zugewiesen werden, müssen ihren Pflichten gemäß den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen.
Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Häusern und Grundstücken muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überwacht, besichtigt, kontrolliert und geprüft werden. Jegliche Verstöße gegen das Gesetz zur Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Häusern und Grundstücken müssen unverzüglich erkannt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen strikt geahndet werden.
Gemäß den Vorschriften erfolgt die Vermietung von Häusern (verbunden mit Landnutzungsrechten) durch Wohnungsverwaltungen und Wirtschaftsorganisationen per Auktion, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Versteigerung nach der Preisliste erfolgt.
Dieses Dekret tritt am 15. Oktober 2024 in Kraft.
* Neue Punkte der Projektmanagement-Kostennormen und der Bauinvestitionsberatung
Das Bauministerium hat das Rundschreiben 09/2024/TT-BXD vom 30. August 2024 herausgegeben, mit dem eine Reihe von Baunormen im Rundschreiben 12/2021/TT-BXD vom 31. August 2021 des Bauministers geändert und ergänzt werden.
Mit dem Rundschreiben 09/2024/TT-BXD werden eine Reihe von Baunormen geändert und ergänzt, die im Rundschreiben 12/2021/TT-BXD des Bauministers vom 31. August 2021 erlassen wurden, darunter: Normen für die Schätzung von Baukosten; Geschätzte Kosten für die Installation von Maschinen und technologischer Ausrüstung; Geschätzte Kosten für Baureparaturen und -wartung; Normen für die Verwendung von Baumaterialien; Kostennormen für das Projektmanagement und Beratung zu Bauinvestitionen.
Darüber hinaus legt das Rundschreiben 09/2024/TT-BXD auch klar fest, dass der Übergang zur Anwendung der in diesem Rundschreiben erlassenen überarbeiteten und ergänzten Baunormen gemäß den Bestimmungen von Klausel 8, Artikel 44 des Dekrets 10/2021/ND-CP der Regierung vom 9. Februar 2021 über die Verwaltung von Bauinvestitionskosten erfolgen soll.
Dieses Rundschreiben tritt am 15. Oktober 2024 in Kraft.
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