Eine Reihe großer internationaler Fluggesellschaften weltweit, die Flüge vom/zum internationalen Flughafen Tan Son Nhat durchführen, haben gegen zahlreiche Vorschriften Vietnams für die zivile Luftfahrt verstoßen.
Eine Reihe großer internationaler Fluggesellschaften weltweit, die Flüge vom/zum internationalen Flughafen Tan Son Nhat durchführen, haben gegen zahlreiche Vorschriften Vietnams für die zivile Luftfahrt verstoßen.
Vom internationalen Flughafen Tan Son Nhat werden zahlreiche Flüge von/zu Fluggesellschaften aus aller Welt angeboten. |
Bei vielen großen Fluggesellschaften treten Fehler auf.
Nach fünfmonatiger Inspektion hat die vietnamesische Zivilluftfahrtbehörde die Schlussfolgerung Nr. 38/KL – TTHK zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für ausländische Fluggesellschaften, die am internationalen Flughafen Tan Son Nhat operieren, abgeschlossen.
Gemäß der Entscheidung Nr. 08/QD – TTHK vom 16. September 2024 des Chefinspektors der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde sind folgende ausländische Fluggesellschaften im „Ziel“, die am internationalen Flughafen Tan Son Nhat operieren: Air Asia Behad (AK); Eva Airways (BR); China Airlines (CI); Cathay Pacific (CX); China Süd (CZ); Emirate (EK); Thai AirAsia (FD); Japan Airlines (JL); Kambodscha Angkor Air (K6); Koreanische Fluggesellschaften (KE); Malaysia Airlines (MH); Asiana Airlines (OZ); Singapore Airlines (SQ); Tiger Airways (SCOOT PTE. LTD – TR); Thai VietJet Air (VZ).
Der Inspektionszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2023 bis zum Ende der direkten Inspektion an der Einheit (5. November 2024) und anderen damit verbundenen Zeiträumen.
Darunter befinden sich viele Fluggesellschaften, die von Skytrax – einer Organisation, die Flugdienste bewertet – mit 4 bis 5 Sternen bewertet wurden und wichtige internationale Strecken von/nach Vietnam bedienen.
Aus diesem Grund soll diese Inspektion auch dazu beitragen, einen einigermaßen realistischen Überblick über die Einhaltung der Vorschriften für die zivilen Luftfahrtaktivitäten ausländischer Fluggesellschaften am internationalen Flughafen Tan Son Nhat zu erhalten, der derzeit die meisten internationalen Flüge in Vietnam abwickelt.
Laut Herrn Dinh Van Cung, Chefinspektor der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde, haben die am internationalen Flughafen Tan Son Nhat operierenden ausländischen Fluggesellschaften während des Inspektionszeitraums die Bestimmungen des vietnamesischen Zivilluftfahrtgesetzes relativ vollständig eingehalten.
Im Bereich des Flugbetriebs werden alle Fluggesellschaften von der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams als „Foreign Air Operators – FAOC“ anerkannt und führen gemäß den erteilten saisonalen Fluggenehmigungen regelmäßige Flüge durch. sichere Flüge durchführen.
Im Bereich der Luftsicherheit verfügen alle Fluggesellschaften über die Zulassung der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams und ein von den Luftfahrtbehörden des Gastlandes genehmigtes Luftsicherheitsprogramm. die Passagiere über die Sicherheitsvorschriften für die Luftfahrt zu informieren und sie darüber zu informieren; Führen Sie Schulungen zur Luftsicherheit für Mitarbeiter durch; Gewährleistung der Luftsicherheit bei Flügen.
Allerdings stellte die Aufsichtsbehörde der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde neben den erzielten Ergebnissen noch immer zahlreiche Mängel und Einschränkungen bei den Flugbetriebsabläufen der Fluggesellschaften am internationalen Flughafen Tan Son Nhat fest.
Insbesondere wurde KE, BR und JL von der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde nicht das Recht eingeräumt, regelmäßige Lufttransporte von und nach Vietnam durchzuführen, wie in den Artikeln 112, 113 und 114 des vietnamesischen Zivilluftfahrtgesetzes vorgeschrieben. Kapitel VI, Rundschreiben Nr. 81/2014/TT-BGTVT zur Regelung des Luftverkehrs und der allgemeinen Luftfahrtaktivitäten.
Von der FAOC ausgestellte CI, gültig vom 29. Juni 2022 bis 29. Juni 2023, ohne Ausstellungsdatum; Das JL-Zertifikat vom 16.01.2023, gültig vom 20.01.2023 bis 20.01.2024, sowie die ab dem 20.01.2023 gültigen Betriebsgenehmigungen sind fehlerhaft. Das FAOC-Zertifikat vom 20.01.2024 bis 20.01.2025 mit Ausstellungsdatum 18.01.2023 ist fehlerhaft.
In Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften zum Flugbetriebsmanagement stellte die Aufsichtsbehörde der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde fest, dass Flugzeuge und Flugbesatzungen während des Inspektionszeitraums die Vorschriften zum Flugbetriebsmanagement beim Betrieb auf vietnamesischem Gebiet einhielten.
Es gibt jedoch eine Reihe von Vorfällen im Zusammenhang mit dem Visual Aircraft Parking Guidance System (VDGS), davon 2 bei der Fluggesellschaft KE, 5 bei CX und 5 bei MH. 1 Vorfall, bei dem ein Flug auf dem Weg zur Parkposition 07 mit einem Laternenpfahl kollidierte und der Lichtmast der Fluggesellschaft BR am 3. Juli 2024 auf dem Flug BR396 zerbrach; 1 Fall des Betriebs eines Flugzeugs zu kommerziellen Zwecken ohne Genehmigung der Fluggesellschaft CX für die Flüge CX767, CX766 am 10. April 2024.
Viele subjektive Fehler
Ein wichtiges Thema, dem die Aufsichtsbehörde der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams im Hinblick auf ausländische Fluggesellschaften, die am internationalen Flughafen Tan Son Nhat operieren, besondere Aufmerksamkeit schenkt, ist die Qualität der Passagierdienste am Flughafen und die nicht erstattungsfähige Vorauszahlung von Entschädigungen im Luftverkehr.
Den Aufzeichnungen zufolge haben Fluggesellschaften, darunter KE, FD, OZ, TR, VZ, EK und JL, die Passagierserviceverfahren nicht an die Zivilluftfahrtbehörde Vietnams und die Southern Airports Authority übermittelt, wie in Klausel 3, Artikel 4, Rundschreiben Nr. 36/2014/TT-BGTVT zur Regelung der Qualität der Passagierservices an Flughäfen (Rundschreiben 36) vorgeschrieben.
Fluggesellschaften, darunter CX, MH, CI, K6 und SQ, haben der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde keine Passagierserviceverfahren sowie Änderungen und Ergänzungen vorgelegt.
„Die oben genannte Verantwortung liegt bei den Fluggesellschaften KE, FD, OZ, TR VZ, EK, JL, CX, MH, CI, K6, SQ; „Die Verantwortung der Leiter und Spezialisten der Luftverkehrsbehörde und der Southern Airport Authority besteht darin, die Umsetzung der Passagierserviceverfahren zu überwachen und zu beaufsichtigen“, so der Inspektor der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams.
In Bezug auf die Passagierdienste an Abflugorten stellte die Aufsichtsbehörde der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams fest, dass MH Airlines die Öffnungszeiten der Schalter nicht bekannt gab. EK gibt die Schalterschlusszeit nicht bekannt; TR, K6: Die angekündigten Schalteröffnungszeiten entsprechen nicht den Bestimmungen im Rundschreiben 36. KE, FD, MH, OZ, TR, VZ, EK: Angekündigte Schalterschlusszeit nicht gemäß Rundschreiben 36.
Darüber hinaus sind Fluggesellschaften wie MH, OZ, TR, VZ und FD in den Transportvorschriften nicht öffentlich aufgeführt. CI führt in den Transportvorschriften keine Liste der für den Transport eingeschränkten Gegenstände auf, die nicht in der Liste der gefährlichen Gegenstände enthalten sind, die nicht auf dem Luftweg transportiert werden dürfen, wie in Klausel e, Artikel 2, Rundschreiben 36 vorgeschrieben.
In Bezug auf den Passagierservice bei verspäteten, unterbrochenen oder annullierten Flügen stellte die Aufsichtsbehörde der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams fest, dass die Fluggesellschaften dem internationalen Flughafen Tan Son Nhat und der Southern Airports Authority Informationen zum Flugstatus zur Verfügung stellten. Stellen Sie sicher, dass das Personal die Bereitstellung von Diensten ankündigt und organisiert und die Fragen und Bedürfnisse der Passagiere gemäß den Bestimmungen in Klausel 1, Artikel 7, Rundschreiben 36 beantwortet.
Darüber hinaus ergreifen Fluggesellschaften Regelungen im Falle von Flugverspätungen oder Unterbrechungen des planmäßigen Transports von 15 Minuten oder mehr gegenüber dem Flugplan auf Grundlage der Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 7, Rundschreiben 36.
Es gibt jedoch immer noch einige Fälle wie KE, OZ, EK, JL, SQ, CI, K6, TR, die der Southern Airport Authority keine Informationen über Flugverspätungen übermitteln, wie in Klausel 1, Artikel 7, Rundschreiben 36 vorgeschrieben ...
In Bezug auf die Einführung einer nicht erstattungsfähigen Vorauszahlung bei der Beförderung von Fluggästen stellte die Aufsichtsbehörde der Zivilluftfahrtbehörde Vietnams fest, dass eine Reihe von Fluggesellschaften ihren Passagieren keine nicht erstattungsfähige Vorauszahlung gemäß Klausel 1, Artikel 4, Rundschreiben Nr. 14/2015/TT-BGTVT (Rundschreiben 14) zahlten, darunter: MH (5 Flüge), TR (1 Flug), K6 (6 Flüge).
Fluggesellschaften wie KE, TR, K6 und SQ geben auf der elektronischen Informationsseite des internationalen Flughafens Tan Son Nhat keine öffentlichen Ankündigungen bekannt. BR, FD, AK, CI werden auf der Website nicht öffentlich bekannt gegeben; CZ und VZ geben am internationalen Flughafen Tan Son Nhat die Fälle nicht erstattungsfähiger Vorauszahlungen, die Höhe der Entschädigung, Einzelheiten zu den Methoden und Bedingungen der Entschädigung sowie konkrete Adressen für die Durchführung der Entschädigung gemäß Klausel 2, Artikel 4, Rundschreiben 14 nicht öffentlich bekannt.
Es gibt 3 Fluggesellschaften, die der Southern Airport Authority gemäß den Bestimmungen in Klausel 3, Artikel 4, Rundschreiben 14 nicht unmittelbar nach der Entscheidung zur Annullierung oder nach der Feststellung, dass der Flug große Verspätung hat, Informationen über die Gründe für Flugannullierungen und große Flugverspätungen übermitteln, darunter: MH (6 Flüge); EK (2 Flüge); K6 (3 Fahrten).
Die Aufsichtsbehörde der Zivilluftfahrtbehörde von Vietnam stellte fest, dass vier Fluggesellschaften der Southern Airport Authority die nicht erstattungsfähige Vorauszahlung für Flüge nicht gemäß Klausel 4, Artikel 4, Rundschreiben 14 gemeldet haben, darunter: MH (5 Flüge); TR (1 Fahrt); AK (2 Fahrten) und K6 (3 Fahrten).
Insbesondere legt CZ eine Höhe der nicht rückzahlbaren Vorschussvergütung fest, die nicht den Bestimmungen in Klausel 3, Artikel 8, Rundschreiben 14 entspricht.
Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde liegt die subjektive Ursache für die oben genannten Verstöße und Probleme darin, dass die ausländischen Fluggesellschaften am internationalen Flughafen Tan Son Nhat ihrer Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Zivilluftfahrtgesetzes nicht vollständig nachgekommen sind. Einige Fluggesellschaften haben der Zuweisung von Personal für den Flugbetrieb und die Luftsicherheit keine Beachtung geschenkt.
- KE, VZ, CI für die Nichtbereitstellung des Luftsicherheitsprogramms und der Luftsicherheitsvorschriften an die Flughafenbehörde wie in Punkt g, Klausel 2, Artikel 27, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP vorgeschrieben.
- CZ für die Handlung: „Nichtanbringen von Sicherheitssiegeln an Flugzeugen, Fahrzeugen, Ausrüstung, Waren, Mahlzeiten und Postsendungen wie vorgeschrieben oder unsachgemäßes Anbringen von Sicherheitssiegeln“ gemäß Punkt h, Klausel 2, Artikel 27, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP.
- KE, OZ, TR, VZ, EK, JL, CX, MH, C1, K6, SQ für die Handlung „Nichtübermittlung der Passagierserviceverfahren am Flughafen an die zuständige staatliche Behörde wie vorgeschrieben“, wie in Punkt e, Klausel 1, Artikel 23, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP vorgeschrieben.
- TR, VZ, CI für die Handlung „Nichtbekanntgabe oder öffentliche Bekanntgabe der Hotline wie vorgeschrieben“ gemäß Punkt c, Klausel 1, Artikel 22, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP, ergänzt wie vorgeschrieben in Punkt b, Klausel 12, Artikel 3, Dekret Nr. 123/2021/ND-CP.
– EK, K6, MH für den Akt der „Nichtbereitstellung von Informationen über die Gründe für Flugausfälle oder große Flugverspätungen wie vorgeschrieben“ gemäß Punkt 1, Klausel 3, Artikel 24, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP, ergänzt durch die Bestimmungen von Klausel 14, Artikel 3, Dekret Nr. 123/2021/ND-CP“.
- MH, K6 für die Handlung der „Nichterfüllung oder nicht vollständigen Erfüllung der vorgeschriebenen Verpflichtungen im Falle einer Unterbrechung der Beförderung, Verspätung, Flugstornierung, vorzeitigen Abreise und Verweigerung der Beförderung von Passagieren“ gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 24, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP.
- KE, TR, K6, SQ, BR, FD, AK, CI, CZ, VZ für die Handlung, „Fälle nicht rückzahlbarer Vorausentschädigungen, Entschädigungshöhen, Einzelheiten zu Entschädigungsmethoden und -bedingungen sowie spezifische Adressen für die vorgeschriebene Entschädigungsdurchführung nicht öffentlich bekannt zu geben“, wie in Punkt d, Klausel 3, Artikel 24, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP vorgeschrieben.
- MH219, AK220, K6221 für den Akt der „nicht oder nicht vollständigen Meldung einer nicht erstattungsfähigen Vorauszahlung wie vorgeschrieben“ gemäß Punkt m, Klausel 3, Artikel 24, Dekret Nr. 162/2018/ND-CP.
[Anzeige_2]
Quelle: https://baodautu.vn/nhieu-loi-chu-quan-cua-cac-hang-bay-ngoai-tai-viet-nam-d251630.html
Kommentar (0)