Leser fragten: Können Sie mir bitte mitteilen, wie das Gesetz die Grundsätze für die Durchführung der Eingangsqualitätskontrolle für Beamte regelt?
Antwort: Der Inhalt Ihrer Frage ist in Artikel 2 des Regierungserlasses Nr. 06/2023/ND-CP vom 21. Februar 2023 zur Regelung der Qualitätsbewertung der Leistungen von Beamten (gültig ab 10. April 2023) festgelegt. Der konkrete Inhalt ist wie folgt:
1. Die Beurteilung der Qualität des Beamteneinsatzes ist eine Maßnahme zur Bewertung und Feststellung der erforderlichen Grundkenntnisse von Bewerbern vor der Teilnahme an der Beamteneinstellung bei den zuständigen Stellen.
2. Die Grundsätze für die Durchführung der Eingangsqualitätskontrolle bei Beamten lauten wie folgt:
a) Gewährleistung von Öffentlichkeit, Transparenz, Objektivität und Rechtmäßigkeit.
b) Stellen Sie Praktikabilität, Effizienz und Einsparungen sicher.
c) Die Prüfergebnisse werden bundesweit einheitlich verwendet.
d) Die Anzahl der Anmeldungen jedes Kandidaten zur Prüfung ist nicht begrenzt.
d) Verstärkte Anwendung von Informationstechnologie und digitaler Transformation bei der Organisation und Umsetzung der Eingangsqualitätskontrolle von Beamten.
(Laut qdnd.vn)
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