Einer neuen Regierungsverordnung zufolge werden batteriebetriebene Elektroautos für weitere zwei Jahre von der Zulassungsgebühr befreit, anstatt dass die Förderung bereits Ende Februar dieses Jahres ausläuft.
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 51/2025/ND-CP (Dekret 51) erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren geändert und ergänzt werden.
Dementsprechend ändert und ergänzt Dekret 51 Punkt c, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP.
Konkret beträgt gemäß Dekret 51 vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027 die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos 0 %.
Gemäß Dekret 10/2022/ND-CP beträgt die ermäßigte Zulassungsgebühr für die Erstzulassung batteriebetriebener Elektroautos 3 Jahre lang 0 %, gültig vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2025.
So werden batteriebetriebene Elektroautos gemäß Dekret 51 für weitere zwei Jahre von der Zulassungsgebühr befreit.
In dem vom Finanzministerium an die Regierung gesandten Verordnungsentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung Nr. 10/2022/ND-CP heißt es, dass die Anwendung einer Zulassungsgebühr von 0 % für batteriebetriebene Elektroautos (anstelle von 10–12 % für Benzin- und Dieselautos mit denselben Sitzplätzen) direkt dazu beiträgt, die Kosten der Autozulassung zu senken, den Zugang der Verbraucher zu Autoprodukten zu verbessern und gleichzeitig die Verbraucher zur Nutzung dieses umweltfreundlichen Transportmittels zu motivieren.
Nach drei Jahren der Anwendung hat sich die Zahl der batteriebetriebenen Elektroautos, für die erstmals Zulassungsgebühren gezahlt wurden, dramatisch erhöht, und zwar um fast das Zwanzigfache, von 4.040 Autos in den zehn Monaten des Jahres 2022 auf 79.781 Autos im Jahr 2024.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/mien-le-phi-truoc-ba-voi-o-to-dien-chay-pin-them-2-nam-2376429.html
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