Meta Group-Logo. (Foto: AFP/VNA)
Am 12. März gaben französische Organisationen, die Verleger und Autoren vertreten, bekannt, dass sie den Facebook-Eigentümer Meta verklagen würden, nachdem dessen Veröffentlichungen zum Trainieren von Anwendungen der generativen künstlichen Intelligenz (KI) verwendet worden waren.
Zu den drei Gruppen gehören die SNE-Verlagsorganisationsgruppe; Autorengruppe; Die Musikgruppen SGDL und SNAC haben sich über das Verhalten von Meta beschwert, eine Reihe urheberrechtlich geschützter Werke ohne die Erlaubnis der Autoren und Verleger zu verwenden.
In einer Erklärung betonte SNE-Fraktionsvorsitzender Vincent Montagne, die Beschwerdeführer hätten festgestellt, dass die von den Facebook-Eigentümern verwendete Datenbank Inhalte aus zahlreichen Werken enthalte, die von SNE-Mitgliedern geschrieben und veröffentlicht worden seien.
SGDL-Chef Christophe Hardy sagte, der Kläger hoffe mit der Klage vor dem Pariser Gericht, dass KI-Entwickler den rechtlichen Rahmen einhalten müssten. Im Falle der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte müssen sie die Zahlung von Urheberrechtsgebühren in Betracht ziehen.
Französische Verleger und Autoren haben keine Informationen darüber veröffentlicht, welchen Schaden ihnen Meta zugefügt hat.
Inzwischen hat der Eigentümer von Facebook zugegeben, die Datenbank Books3, die den vollständigen Text von rund 200.000 Büchern, darunter auch einige auf Französisch, enthält, zum Trainieren seines großen Sprachmodells Llama zu verwenden./.
Quelle: https://www.vietnamplus.vn/meta-bi-kien-tai-phap-do-van-de-ban-quyen-post1020206.vnp
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