Gamuda Land übergab das Haus, als die Bedingungen nicht erfüllt wurden
Dementsprechend sagten viele Kunden, die Wohnungen im von der Gamuda Land Joint Stock Company (Gamuda Land) investierten A5 Apartment Complex gekauft haben, dass ihnen die Wohnungen von Gamuda Land bereits seit vielen Monaten zum Einzug übergeben worden seien. Dieser Investor hat jedoch nicht genügend Dokumente vorgelegt, um nachzuweisen, dass die Wohnungen übergabeberechtigt sind. Dies führt bei einigen Bewohnern zu Unsicherheiten, da sie ihre Wohnungen erhalten müssen, ohne zu wissen, ob das Projekt zur Nutzung freigegeben ist oder nicht.
In einer Reihe von kürzlich abgehaltenen Arbeitstreffen mit der Bevölkerung hat der Investor das Dokument 516/GD-ATXD/GT vom 10. Mai 2023 der staatlichen Bewertungsabteilung für Bauqualität – Bauministerium (Bewertungsabteilung) herausgegeben, um die Fragen der Kunden zu beantworten.
In diesem Dokument heißt es eindeutig, dass der Apartmentkomplex A5 Folgendes umfasst: 4 Blöcke A1 bis A4, 15 Stockwerke hoch mit 688 Wohnungen; 3 Blöcke von B1 bis B3 sind 15 Stockwerke hoch und haben 547 Wohnungen; 9 Blöcke von V1 bis V9 sind 5 Stockwerke hoch und umfassen 5-stöckige Wohnungen mit insgesamt 98 Wohnungen; 1 Mini-Clubhaus mit 2 Etagen und 1 Keller unter den Blöcken.
Käufer von Häusern im Apartmentkomplex A5 von Diamond Alnata wurden aufgefordert, die Restzahlung zu leisten, damit das Haus ab Ende Januar 2023 übergeben werden kann.
Im Fazit des Dokuments 516 stellte die Bewertungsabteilung fest, dass das Mehrfamilienhaus A5 gemäß dem genehmigten Entwurf errichtet wurde. Die Bauqualitätssicherung und die Abnahme der fertiggestellten Bauleistungen erfolgen gemäß den Vorschriften zur Bauqualitätssicherung. Die Bewertungsabteilung forderte Gamuda Land auf, die Mängel in dem vom Investor am 4. Mai 2023 eingereichten Bericht weiterhin zu beheben und die Ergebnisse der Bewertungsabteilung mitzuteilen.
Allerdings hat die Bewertungsabteilung in diesem Dokument nicht klar zum Ausdruck gebracht, dass die Nutzung des Apartmentkomplexes A5 genehmigt wurde. Dies ist der erforderliche Inhalt, damit Gamuda Land Häuser an Kunden übergeben kann, ähnlich den Dokumenten zur Überprüfung der Abnahmeergebnisse, die die Bewertungsabteilung diesem Investor in anderen früheren Unterteilungen ausgestellt hat.
Um diese Angelegenheit zu klären, traf sich die Zeitung „Journalist and Public Opinion“ mit Herrn Nguyen Xuan Phuong, dem Büroleiter der Bewertungsabteilung. Bei dem Treffen sagte Herr Phuong, dass das oben genannte Dokument 516 kein Genehmigungsdokument für die Inbetriebnahme des Apartmentkomplexes A5 durch Gamuda Land sei.
Im Mehrfamilienhaus A5 ist eine Wohnung eingezogen.
„Aus diesem Dokument geht klar hervor, dass es beim Investor noch Defizite gibt, die überwunden werden müssen. Nachdem der Investor diese Probleme behoben hat, wird die Bewertungsabteilung sie erneut überprüfen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird ein Dokument ausgestellt, mit dem die Inbetriebnahme des Projekts genehmigt wird“, sagte Herr Phuong.
Darüber hinaus hat die Bewertungsabteilung nach dem Dokument 516/GĐ-ATXD/GT keine weiteren Dokumente zum Apartmentkomplex A5 herausgegeben. Daher sind die Arbeiten im Apartmentkomplex A5 noch nicht zur Übergabe an die Bewohner geeignet.
Kunden haben ihre Rechte noch immer nicht geltend gemacht
Bezüglich des Apartmentkomplexes A5 erließ das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt am 13. April einen Beschluss, Gamuda Land mit einer Geldbuße zu belegen, weil das Unternehmen einen Vertrag zum Kauf und Verkauf von Wohnungen in diesem Apartmentkomplex unterzeichnet hatte, ohne über ein Dokument des Bauamts zu verfügen, das dem Unternehmen mitteilt, dass es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf oder zur Vermietung künftiger Wohnungen berechtigt ist.
Gemäß Klausel 4, Artikel 58 des Dekrets 16/2022 der Regierung hat das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt beschlossen, Gamuda Land wegen illegaler Kapitalmobilisierung mit einer Geldstrafe von 900 Millionen VND zu belegen.
Auch dieses Unternehmen muss Abhilfemaßnahmen ergreifen, um das ordnungswidrig mobilisierte Kapital zurückzuzahlen. Die Frist zur Umsetzung der Abhilfemaßnahmen beträgt 10 Tage ab Erhalt der Entscheidung. Sämtliche Kosten für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen trägt das Unternehmen selbst.
Darüber hinaus forderten viele Kunden, die Wohnungen im Wohngebiet Diamond Alnata des Apartmentkomplexes A5 gekauft hatten, aufgrund von Vertragsverletzungen infolge der verspäteten Übergabe des Hauses von Gamuda Land die Zahlung von Leistungen gemäß den Vertragsbedingungen.
Viele Kunden arbeiten mit dem Investor zusammen, um ihre vertraglich vereinbarten Rechte geltend zu machen.
Konkret heißt es in dem von Gamuda Land mit Kunden geschlossenen Kaufvertrag in Artikel 11.7a „Strafe bei verspäteter Übergabe“, dass, wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung wie vorgeschrieben nachgekommen ist, der Verkäufer die Wohnung jedoch nicht an den Käufer übergibt, der Verkäufer für jeden Tag der verspäteten Übergabe Zinsen in Höhe von 18 %/Jahr zahlen muss, berechnet auf der Grundlage des Gesamtwerts der Kaufpreiszahlungen, die der Verkäufer erhalten hat. Diese Konventionalstraffrist wird berechnet vom Ende der zulässigen verspäteten Übergabefrist bis zum Datum der Übergabemitteilung, wenn die Wohnung den vorgeschriebenen Übergabebedingungen entspricht.
Darüber hinaus kann der Käufer den Vertrag einseitig kündigen. In diesem Fall gilt Artikel 18.4 des Vertrags. Darin ist festgelegt, dass Gamuda Land dem Kunden das erhaltene Geld zurückerstatten und Verzugszinsen auf der Grundlage des insgesamt erhaltenen Betrags zahlen muss, berechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der zulässigen Verzugsfrist bis zum Tag des Inkrafttretens der Kündigung des Vertrags.
Darüber hinaus muss Gamuda Land wegen Vertragsbruchs eine Geldstrafe in Höhe von 30 % des Kaufpreises zahlen und alle tatsächlichen Schäden ersetzen, die dem Käufer durch den Vertragsbruch des Verkäufers entstanden sind.
Bislang hat der Investor Gamuda Land den Kundenunterlagen zufolge allerdings weder das zu Unrecht mobilisierte Kapital ausgezahlt, noch den Kunden Leistungen gemäß Kaufvertrag ausgezahlt.
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