Am 2. März gab die Ermittlungsbehörde der Bezirkspolizei Cai Lay (Tien Giang) bekannt, dass sie soeben Entscheidungen zur strafrechtlichen Verfolgung und vorübergehenden Inhaftierung von sechs Verdächtigen getroffen habe, um den Akt der Erpressung von Eigentum beim Eintreiben von Schulden zu untersuchen.
Zu den angeklagten und vorübergehend inhaftierten Angeklagten gehören: Nguyen Thi Hong Nhung (31 Jahre alt), Nguyen Quoc Dat (26 Jahre alt, alle wohnhaft im Bezirk Cai Lay), Vo Cao Tuan (44 Jahre alt), Nguyen Tan Vu (42 Jahre alt), Nguyen Hoang Phuc (38 Jahre alt, alle wohnhaft im Bezirk Chau Thanh) und Kien Thuong (28 Jahre alt, wohnhaft im Bezirk Go Cong Tay, alle wohnhaft in Tien Giang).
Angeklagte Nguyen Thi Hong Nhung bei der Ermittlungsbehörde
Bei der Ermittlungsbehörde gestand Nhung, dass er Herrn Luu Van Hoang Anh (wohnhaft im Bezirk Cai Lay) im Januar 2024 über einen Freund 50 Millionen VND geliehen hatte. Als die Zeit gekommen war, zahlte Herr Hoang Anh nicht, Nhung rief mehrmals an und forderte das Geld an, doch es gelang ihm nicht.
Angeklagter Kien Thuong
Am Nachmittag des 24. Januar rief Nhung Thuong an und bat sie, die Schulden einzutreiben. Thuong lud Tuan, Phuc und Vu ein und Nhung lud Dat ein, mit ihr zu gehen.
Als sie bei Herrn Hoang Anhs Haus ankamen, ihn jedoch nicht treffen konnten, bedrohten Nhungs Leute die Frau und die Kinder von Herrn Hoang Anh und forderten von ihm die Zahlung des Geldes. Thuong und Tuan holten selbstgemachte Messer hervor, die sie bei sich trugen, um die Frau von Herrn Hoang Anh mental zu bedrohen und sie zur Zahlung der Schulden zu zwingen.
Angeklagter Vo Cao Tuan
Vor ihrer Abreise drohte Nhungs Gruppe damit, zurückzukommen, wenn Herr Hoang Anh nicht zahlen würde.
Dann überwies Nhung 1,2 Millionen VND an Thuong als Gehalt, Thuong zahlte Phuc, Vu und Tuan jeweils 300.000 VND. Thuong, Dat, Phuc, Vu und Tuan gaben alle zu, gegen das Gesetz verstoßen zu haben.
Derzeit konsolidiert die Ermittlungsbehörde der Polizei des Bezirks Cai Lay weiterhin die Fallakten, um die Verdächtigen im Fall der Bedrohung der Verwandten des Schuldners mit der Eintreibung von Schulden zu verfolgen.
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