Der stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz Bac Giang, Le O Pich, hat gerade die Entscheidung Nr. 24/2024 unterzeichnet und erlassen, in der die Grenzen der Wohnbaulandzuteilung und die Anerkennungsgrenzen für Wohnbauland detailliert beschrieben werden. Mindestfläche und Bedingungen für die Landaufteilung und -konsolidierung sowie einige andere Fragen im Zusammenhang mit der Landübertragung und der Umgestaltung der Landnutzung.
Wohngrundstücke müssen in Bezirken der Stadt Bac Giang und in städtischen Wohngrundstücken in Kleinstädten, in zu Bezirken umgewandelten Kleinstädten und in Kleinstädten eine Mindestfläche von 32 Quadratmetern haben. Darüber hinaus beträgt die Mindestfläche 50 m² in Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Kreisen und Städten, die aufgrund von Neugründungen in Stadtteile umgewandelt wurden.
Die Mindestfrontbreite beträgt 4 m, die Tiefe ab der Baugrenze (sofern vorhanden) beträgt mindestens 5,5 m, bei einem ursprünglichen Grundstück mit einer vorhandenen Tiefe von 5,5 m oder mehr. Bei Grundstücken nach der Rückeroberung durch den Staat gilt: Wenn die vorhandene Tiefe des Grundstücks weniger als 5,5 m beträgt, muss die Mindesttiefe 3 m betragen.
Bei Wohngrundstücken, die nicht unter die oben genannten Fälle fallen, muss das Grundstück nach der Abtrennung eine Mindestwohngrundstücksfläche von 70 m² aufweisen. Die Mindestbreite der Frontseite beträgt 4 m, die Tiefe ab der Baugrenze (sofern vorhanden) beträgt mindestens 8 m für ursprüngliche Grundstücke mit einer bestehenden Tiefe von 8 m oder mehr.
Falls die aktuelle Tiefe des Grundstücks nach der Rückeroberung durch den Staat weniger als 5,5 m beträgt, muss die Mindesttiefe 5 m betragen.
Wenn das Grundstück vom Staat zur Durchführung eines Investitionsprojekts zugeteilt oder gepachtet wird, wird das Grundstück entsprechend dem genehmigten Projekt gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes aufgeteilt.
Ein Immobilienprojekt in Bac Giang City (Illustrationsfoto: Duong Tam)
Außerdem beträgt gemäß Beschluss 24 des Volkskomitees der Provinz Bac Giang die Grenze für die Zuteilung von Wohnland an Einzelpersonen in städtischen Gebieten der Bezirke der Stadt Bac Giang (mit Ausnahme von Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Bezirken und Städten, die aufgrund von Neugründungen, Trennungen und Zusammenlegungen von Verwaltungsgrenzen in Bezirke und Städte umgewandelt wurden) maximal 100 Quadratmeter.
Was städtisches Land in Städten betrifft, wird Wohnland in Städten in Bezirke umgewandelt; Wohngrundstück in den Bezirken der Stadt Viet Yen; Wohngrundstücke in den Gemeinden: Dinh Tri, Song Khe, Tan Tien, Dong Son, Tan My, Song Mai in der Stadt Bac Giang; Wohngebiete in Gemeinden innerhalb der Grenzen der Stadt Bac Giang werden in Bezirke umgewandelt. Wohngrundstücke in ländlichen Gebieten, die an Autobahnen, Nationalstraßen und Provinzstraßen angrenzen, sind maximal 120 Quadratmeter groß.
Gleichzeitig beträgt die Wohngrundstücksfläche in Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Bezirken und Städten, die aufgrund neu festgelegter, geteilter oder zusammengelegter Verwaltungsgrenzen (nach Inkrafttreten der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu neu festgelegten, geteilten oder zusammengelegten Verwaltungsgrenzen) in Bezirke und Städte umgewandelt wurden, maximal 200 Quadratmeter.
Wohngrundstücke in Mittellandgemeinden von Kreisen, Städten und Gemeinden, maximal 300 m². Wohngrundstücke in Berggemeinden in Kreisen und Städten sind maximal 360 m² groß.
Wenn das Grundstück vor dem 18. Dezember 1980 angelegt wurde, wird die Wohngrundstücksfläche durch das Fünffache der Wohngrundstückszuteilungsgrenze entsprechend der jeweils vorgeschriebenen Region oder Fläche bestimmt, überschreitet jedoch nicht die Fläche des genutzten Grundstücks und beträgt maximal 800 m².
Für Grundstücke, die zwischen dem 18. Dezember 1980 und dem 15. Oktober 1993 angelegt wurden, wird die Grenze der Landzuteilung durch das Dreifache der Grenze der Landzuteilung bestimmt, die der jeweiligen vorgeschriebenen Region oder Fläche entspricht, die Gesamtfläche darf jedoch die Fläche des genutzten Grundstücks nicht überschreiten und beträgt maximal 600 m².
Nach Angaben des Volkskomitees der Provinz Bac Giang trat der Beschluss 24/2024 am 21. September offiziell in Kraft und ersetzte die Beschlüsse 40/2021 und 44/2023 der Provinz.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-bac-giang-20240914103748639.htm
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