Am 29. November 2024 erließ die Nationalversammlung das Gesetz Nr. 56/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung von neun Gesetzen, darunter das Steuerverwaltungsgesetz von 2019 (Gesetz Nr. 56). Gesetz Nr. 56 legt fest, dass der 1. April 2025 als Datum des Inkrafttretens von Artikel 6.5.b zur Verantwortung der Betreiber von E-Commerce-Handelsräumen bei der Einbehaltung und Zahlung von Steuern im Namen von Geschäftshaushalten und Einzelpersonen gilt, die auf dem Parkett Geschäfte tätigen.
Da noch immer viele Fragen ungeklärt sind, hat die Vietnam E-Commerce Association (VECOM) am 24. März eine offizielle Mitteilung an Premierminister Pham Minh Chinh, den Vorsitzenden der Nationalversammlung Tran Thanh Man und den Vorsitzenden des Wirtschafts- und Finanzausschusses Phan Van Mai bezüglich des Inkrafttretens von Artikel 6.5.b des Gesetzes Nr. 56 gesandt.
Dementsprechend schlug VECOM vor, den Stichtag für die Verantwortung der E-Commerce-Handelsparkettmanager für die Einbehaltung und Zahlung von Steuern im Namen von Geschäftshaushalten und Einzelpersonen, die auf dem Parkett Geschäfte tätigen, vom 1. Juli auf den 1. April zu verschieben.
In einem an die Behörden gesandten Dokument erklärte der Vorsitzende von VECOM, Nguyen Ngoc Dung, dass die Verordnung zur Umsetzung noch nicht erlassen worden sei, obwohl bis zum Inkrafttreten der Regelung nur noch wenige Tage verbleiben. Dies führt zu Verwirrung sowohl bei der Geschäftswelt, die E-Commerce-Plattformen verwaltet, als auch bei den Verkäufern auf in- und ausländischen E-Commerce-Plattformen.
Nach zwei offiziellen Arbeitstreffen mit der Steuerbehörde (Finanzministerium) am 16. Januar und 7. März stellte VECOM fest, dass es noch viele unklare Fragen gibt, die in direktem Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten und Steuerpflichten von Geschäftshaushalten und Einzelpersonen stehen, insbesondere mit dem Inhalt der Steuererklärung und -rückerstattung.
E-Commerce-Plattformen haben viele Fragen zur Umsetzung dieser Verordnung erhalten, können diese jedoch nicht klar beantworten, da es kein offizielles Leitfadendokument gibt. Das Verständnis und die Reaktionen der Steuerbehörden auf zentraler und lokaler Ebene sind unterschiedlich.
Darüber hinaus sieht das Mehrwertsteuergesetz von 2024 vor, dass E-Commerce-Plattformen mit Wirkung vom 1. Juli Steuern im Namen von Geschäftshaushalten und Einzelunternehmen abziehen und abführen.
Daher schlug VECOM vor, die Regelung umzusetzen, dass E-Commerce-Handelsplattformen Steuern im Namen von Unternehmen, Haushalten und Einzelpersonen bereits ab dem 1. Juli statt erst ab dem 1. April abführen und abführen.
Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/chuyen-doi-so/kinh-te-so/de-xuat-lui-thoi-diem-san-online-ke-khai-nop-thue-thay-nguoi-ban/20250326082306635
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