Gemäß Artikel 13 des Personenstandsgesetzes aus dem Jahr 2014 ist für die Registrierung der Geburt eines Kindes das Volkskomitee der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt zuständig – also des Wohnorts des Vaters oder der Mutter.
Andererseits wird in Absatz 1, Artikel 11 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 eindeutig erklärt, dass der Wohnsitz eines Bürgers ein ständiger Wohnsitz oder ein vorübergehender Aufenthalt ist. Darin:
Als ständiger Wohnsitz gilt der Ort, an dem ein Bürger dauerhaft und dauerhaft lebt und für den er zur ständigen Niederlassung angemeldet ist.
Von einem vorübergehenden Aufenthalt spricht man, wenn ein Bürger für einen bestimmten Zeitraum außerhalb seines ständigen Wohnsitzes wohnt und für einen vorübergehenden Aufenthalt angemeldet ist.
Somit kann nach geltendem Recht die Geburtenanzeige für Kinder weiterhin am vorläufigen Wohnsitz des Vaters oder der Mutter erfolgen.
Verfahren zur Geburtsurkunde
Das Recht, die Geburt eines Kindes zu registrieren, hat die verantwortliche Person (Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter oder ein anderer Verwandter, Einzelperson oder Organisation, die das Kind erzieht).
Zu den vorzubereitenden Dokumenten gehören:
- Geburtsregistrierungsformular.
- Original-Geburtsurkunde.
- Kopie der Heiratsurkunde (sofern vorhanden).
- Kopie des Personalausweises oder der CCCD-Karte der Eltern des Kindes (sofern vorhanden).
- Die Person, die die Geburt des Kindes anzeigt, muss Ausweisdokumente wie einen Reisepass oder Personalausweis oder eine CCCD-Karte oder andere Dokumente mit beigefügtem Lichtbild vorlegen.
Je nach Ort verlangt das Volkskomitee auf Gemeindeebene einen Vergleich verschiedener Dokumente, um die Richtigkeit der Angaben der Person, die die Geburt anzeigt, zu überprüfen.
Bei Kindern ohne Geburtsurkunde muss eine schriftliche Bestätigung eines Zeugen über die Geburt vorliegen. Gibt es keine Zeugen, muss eine schriftliche Bürgschaft vorliegen.
Bei ausgesetzten Kindern muss eine Urkunde einer zuständigen Behörde vorliegen, die die Aussetzung des Kindes bestätigt.
Bei durch Leihmutterschaft geborenen Kindern müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde?
Reichen Sie die Unterlagen beim Volkskomitee der Gemeinde ein, in der der Vater oder die Mutter wohnt. Kann der Wohnsitz des Vaters oder der Mutter nicht ermittelt werden, ist der Antrag an das Volkskomitee der Gemeinde zu richten, in der das Kind tatsächlich wohnt.
Die Geburtenregistrierung verlassener Kinder erfolgt beim Volkskomitee der Gemeinde, in der die Person, die das Kind vorübergehend aufzieht, wohnt oder in der die Organisation, die das Kind vorübergehend aufzieht, ihren Hauptsitz hat (Klausel 3, Artikel 13 des Dekrets Nr. 158/2005/ND-CP).
Im Falle ausländischer Elemente muss der Antragsteller den Antrag bei der Empfangs- und Ergebnisrückgabeabteilung des Volkskomitees auf Bezirksebene oder beim Justizministerium einreichen.
Dem Empfänger obliegt die unverzügliche Prüfung der gesamten Akte, ein Abgleich der Angaben in der Erklärung sowie der Gültigkeit der vom Antragsteller übermittelten und vorgelegten Unterlagen in der Akte.
Nach Erhalt aller Dokumente erstattet der Standesbeamte, sofern die Geburtsdaten vollständig und zutreffend sind, dem Vorsitzenden des Volkskomitees der Gemeinde Bericht, trägt die Geburtsdaten in das Geburtsregistrierbuch ein und erhält eine persönliche Identifikationsnummer. Der Vorsitzende des Volkskomitees der Gemeinde stellt dem Antragsteller eine Geburtsurkunde aus.
Verfahren zur Online-Erstellung einer Geburtsurkunde
Darüber hinaus können Sie Ihre Geburt auch online registrieren, indem Sie https://dichvucong.gov.vn aufrufen und die erforderlichen Schritte befolgen.
Im Einzelnen führt der Anmelder die Online-Geburtsregistrierung gemäß den folgenden Schritten durch:
-Schritt 1: Erstellen Sie ein Konto.
-Schritt 2: Wählen Sie nach der Kontoerstellung bei der Online-Einreichung den Punkt „Reguläre Geburtenregistrierung (Gemeindeblock)“ aus.
-Schritt 3: Füllen Sie alle Informationen in das Online-Geburtsregistrierungsformular aus und fügen Sie Fotos von Geburtsurkunde, Personalausweis/CCCD, Reisepass, Heiratsurkunde von Vater und Mutter (sofern vorhanden) usw. bei.
Je nach Provinz oder Stadt gibt es für jeden Ort eine elektronische Informationsseite. Wenn eine Geburtsurkunde für ein Kind ausgestellt werden muss, können die Leute die Website-Adresse finden, indem sie direkt unter https://dichvucong.gov.vn danach suchen.
Minh Hoa (t/h)
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