Gemäß Artikel 13 des Personenstandsgesetzes von 2014 ist das Volkskomitee (PC) der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der der Vater oder die Mutter wohnt, für die Registrierung der Geburt eines Kindes zuständig.
Andererseits wird in Absatz 1, Artikel 11 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 klargestellt, dass der Wohnsitz eines Bürgers ein ständiger Wohnsitz oder ein vorübergehender Wohnsitz ist. Darin:
Als ständiger Wohnsitz gilt der Ort, an dem ein Bürger dauerhaft und dauerhaft lebt und für den er eine ständige Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Ein vorübergehender Aufenthalt liegt vor, wenn ein Bürger für einen bestimmten Zeitraum außerhalb seines ständigen Wohnsitzes lebt und für einen vorübergehenden Aufenthalt registriert ist.
Somit kann die Geburtenanzeige für Kinder nach geltendem Recht weiterhin am vorübergehenden Wohnsitz des Vaters oder der Mutter erfolgen.
Geburtsurkundenverfahren
Das Recht, die Geburt eines Kindes zu registrieren, hat die verantwortliche Person (Vater, Mutter, Großvater oder Großmutter oder ein anderer Verwandter, Einzelperson oder Organisation, die das Kind erzieht).
Zu den vorzubereitenden Dokumenten gehören:
- Geburtsregistrierungsformular.
- Original-Geburtsurkunde.
- Kopie der Heiratsurkunde (falls vorhanden).
- Kopie des Personalausweises oder der CCCD-Karte der Eltern des Kindes (falls vorhanden).
- Die Person, die die Geburt des Kindes anmeldet, muss Ausweisdokumente wie einen Reisepass oder Personalausweis oder eine CCCD-Karte oder andere Dokumente mit beigefügtem Foto vorlegen.
Je nach Ort verlangt das Volkskomitee auf Gemeindeebene den Vergleich mehrerer Dokumente, um die Richtigkeit der Angaben der Person, die die Geburt anzeigt, zu überprüfen.
Bei Kindern ohne Geburtsurkunde muss eine schriftliche Bestätigung eines Zeugen über die Geburt vorliegen. Wenn es keine Zeugen gibt, muss eine schriftliche Bürgschaft vorliegen.
Im Falle ausgesetzter Kinder muss eine von einer zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Aussetzung des Kindes vorliegen.
Bei Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Wo bekommt man eine Geburtsurkunde?
Reichen Sie die Unterlagen beim Volkskomitee der Gemeinde ein, in der der Vater oder die Mutter wohnt. Wenn der Wohnsitz des Vaters oder der Mutter nicht ermittelt werden kann, wenden Sie sich an das Volkskomitee der Gemeinde, in der das Kind tatsächlich lebt.
Die Geburtenregistrierung ausgesetzter Kinder erfolgt beim Volkskomitee der Gemeinde, in der die Person wohnt, die das Kind vorübergehend aufzieht, oder in der die Organisation, die das Kind vorübergehend aufzieht, ihren Hauptsitz hat (Klausel 3, Artikel 13 des Dekrets Nr. 158/2005/ND-CP).
Im Falle ausländischer Elemente muss der Antragsteller den Antrag bei der Empfangs- und Ergebnisrückgabeabteilung des Volkskomitees auf Bezirksebene oder beim Justizministerium einreichen.
Der Empfänger ist dafür verantwortlich, die gesamte Akte unverzüglich zu prüfen und dabei die Angaben in der Erklärung sowie die Gültigkeit der vom Antragsteller eingereichten und vorgelegten Unterlagen in der Akte abzugleichen.
Nach Erhalt aller Dokumente erstattet der Standesbeamte, sofern die Geburtsdaten vollständig und zutreffend sind, dem Vorsitzenden des Volkskomitees der Gemeinde Bericht, trägt die Geburtsdaten in das Geburtsregister ein und erhält eine persönliche Identifikationsnummer. Der Vorsitzende des Volkskomitees der Gemeinde stellt dem Antragsteller eine Geburtsurkunde aus.
Verfahren zur Online-Erstellung einer Geburtsurkunde
Darüber hinaus können Sie Ihre Geburt online registrieren, indem Sie https://dichvucong.gov.vn aufrufen und die erforderlichen Schritte befolgen.
Im Einzelnen führt der Anmelder die Online-Geburtsregistrierung gemäß den folgenden Schritten durch:
-Schritt 1: Erstellen Sie ein Konto.
-Schritt 2: Wählen Sie nach der Kontoerstellung bei der Online-Übermittlung den Punkt „Reguläre Geburtenregistrierung (Gemeindeblock)“ aus.
-Schritt 3: Füllen Sie alle Informationen im Online-Geburtsregistrierungsformular aus, fügen Sie Fotos von Geburtsurkunde, Personalausweis/CCCD, Reisepass, Heiratsurkunde von Vater und Mutter (falls vorhanden) usw. bei.
Je nach Bundesland oder Stadt gibt es für jeden Ort eine elektronische Informationsseite. Wenn für ein Kind eine Geburtsurkunde ausgestellt werden muss, kann die Website-Adresse direkt unter https://dichvucong.gov.vn abgerufen werden.
Minh Hoa (t/h)
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