Klausel 8, Artikel 2 des Aufenthaltsgesetzes Nr. 68/2020/QH14 legt fest, dass der ständige Wohnsitz der Ort ist, an dem ein Bürger stabil und dauerhaft lebt und für den er für einen ständigen Wohnsitz registriert ist.
Für Fälle, in denen eine dauerhafte Aufenthaltsregistrierung nicht möglich ist, sieht Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes Nr. 68/2020/QH14 fünf Fälle vor:
1. Unterkünfte an verbotenen Standorten, in Gebieten, in denen Bauarbeiten oder das Eindringen oder Besetzen von Schutzkorridoren der Landesverteidigung, Sicherheit, des Verkehrs, der Bewässerung, der Deiche, der Energie, von Grenzmarkierungen zum Schutz technischer Infrastrukturanlagen, von historisch-kulturellen Relikten mit Denkmalschutz, von Gebieten mit Warnungen vor Erdrutschen, Sturzfluten und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Bauschutzgebieten verboten sind.
2. Unterkünfte, deren gesamte Wohnfläche sich auf widerrechtlich beanspruchtem oder besetztem Grundstück befindet oder Unterkünfte, die auf Grundstücken errichtet wurden, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Baubedingungen entsprechen.
Laut Verordnung kann jeder Bürger nur einen ständigen Wohnsitz anmelden. (Foto: Illustration)
3. Für die Unterkunft liegt ein Landrückgewinnungsbeschluss und ein Beschluss zur Genehmigung des Entschädigungs-, Unterstützungs- und Umsiedlungsplans durch eine zuständige staatliche Stelle vor; Ein Wohnsitz ist ein Haus, bei dem es hinsichtlich eines Teils oder der gesamten Wohnfläche zu Streitigkeiten oder Beschwerden hinsichtlich des Eigentums- oder Nutzungsrechts kommt, die jedoch nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöst werden konnten.
4. Die Unterkunft wird durch eine Entscheidung der zuständigen staatlichen Behörde konfisziert; Das als ständiger Wohnsitz genutzte Fahrzeug ist nicht mehr zugelassen oder verfügt nicht über die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheits- und Umweltschutzbescheinigung.
5. Eine Unterkunft ist ein Haus, dessen Abriss von einer zuständigen staatlichen Stelle beschlossen wurde.
Darüber hinaus hat jeder Bürger nur einen festen Wohnsitz. Bei einer Änderung der Daueraufenthaltsanmeldung ist die Löschung der bisherigen Daueraufenthaltsanmeldung erforderlich, damit eine strikte Aufenthaltsverwaltung gewährleistet und die Bürgerrechte gewahrt werden.
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Quelle: https://vtcnews.vn/nhung-truong-hop-nao-khong-duoc-dang-ky-thuong-tru-theo-quy-dinh-moi-nhat-ar908877.html
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