In welchen Fällen muss die Verkehrspolizei Fahrzeuge anhalten?
Gemäß Artikel 16 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA ist es der Verkehrspolizei (TS) bei der planmäßigen Durchführung von Patrouillen- und Kontrollaufgaben gestattet, Fahrzeuge in den folgenden vier Fällen zur Kontrolle anzuhalten:
- Verkehrsverstöße und andere Verstöße direkt oder durch professionelle Mittel und Geräte feststellen und erfassen.
- Anordnungen und Pläne zur allgemeinen Verkehrsregelung umzusetzen, um Ordnung, Verkehrssicherheit und soziale Ordnung zu gewährleisten; Die zuständigen Behörden haben entsprechende Patrouillen-, Kontroll- und Verstoßbehandlungspläne herausgegeben.
- Es liegt eine schriftliche Anfrage des Leiters oder des stellvertretenden Leiters der Ermittlungsbehörde vor; Die zuständigen Behörden halten Fahrzeuge an, um die Sicherheit und Ordnung zu kontrollieren und zu gewährleisten. Bekämpfung der Kriminalität; Verhütung von Naturkatastrophen und Bränden; Krankheitsprävention; Rettung, Bergung und andere Verstöße.
- Es gibt Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Personen über illegale Handlungen von Personen und Fahrzeugen.
So hat die Verkehrspolizei beispielsweise im Falle der direkten Feststellung von Verstößen oder des Erhalts von Berichten oder Hinweisen auf Verstöße von Personen und Fahrzeugen, bei der Durchführung allgemeiner Kontrollaufgaben usw. das Recht, das Anhalten des Fahrzeugs zur Kontrolle zu verlangen.
Die Verkehrspolizei kontrolliert die Waren und die Anzahl der Personen im Bus. (Foto: Xuan Tien)
Darf die Verkehrspolizei Waren in Fahrzeugen kontrollieren?
In Punkt c, Absatz 2, Artikel 12 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA wird der Inhalt der Kontrolle von Waren in Fahrzeugen durch die Verkehrspolizei wie folgt geregelt:
„ Patrouillen- und Kontrollinhalte
2. Inhalte kontrollieren
b) Kontrolle der Verkehrsbedingungen von Fahrzeugen.
Führen Sie die Inspektionen der Reihe nach von vorne nach hinten, von links nach rechts, von außen nach innen, von oben nach unten durch und achten Sie dabei auf folgende Inhalte: Form, Außenmaße, Lackfarbe, Kennzeichen vorne, hinten und an beiden Seiten des Fahrzeugs; Technischer Sicherheits- und Umweltschutzzustand von Straßenkraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern gemäß den Vorschriften.
c) Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr.
Kontrollieren Sie die Rechtmäßigkeit von Waren, Typen, Volumen, Mengen, Spezifikationen und Größen. Tatsächliche Anzahl der transportierten Personen und Güter im Vergleich zu den zulässigen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr.
d) Kontrolle anderer relevanter Inhalte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen “.
Somit ist die Verkehrspolizei ab dem 15. September 2023, dem Tag des Inkrafttretens des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA, befugt, Waren in Fahrzeugen zu kontrollieren, darunter:
- Legalität der Waren, Art, Volumen, Menge, Spezifikationen, Größe.
- Objekte.
- Tatsächlich beförderte Personenzahl im Vergleich zur zulässigen Personenzahl und Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr.
CHAU THU
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