ANTD.VN – Die Bankeninspektions- und -aufsichtsbehörde warnt vor Risiken im Zusammenhang mit den Aktienbesitzverhältnissen von Aktionärsgruppen bei einer Aktienbank; Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es bei dieser Bank zu einer starken Kreditkonzentration auf Großkunden kommt und es zu einigen Verstößen bei der Kreditvergabe kommt.
Risiken aus Eigenkapitalbeteiligungen, Kredite an Großkunden
Die Abteilung für Bankeninspektion und -aufsicht 1 (Abteilung 1) der Agentur für Bankeninspektion und -aufsicht (unter der Staatsbank) hat soeben eine Mitteilung über den Abschluss der Inspektion der Kien Long Commercial Joint Stock Bank (KienlongBank) herausgegeben.
Dem Prüfergebnis zufolge hat die Geschäftstätigkeit der KienlongBank einige positive Ergebnisse erzielt, beispielsweise: Die Quote der uneinbringlichen Forderungen blieb auf einem niedrigen Niveau, die Geschäftsergebnisse stiegen im Vergleich zu den Vorjahren ...
Allerdings wies die Bankenaufsicht auch auf zahlreiche Einschränkungen und Verstöße der KienlongBank hin.
In Bezug auf die Herausgabe interner Vorschriften zeigten die Inspektionsergebnisse, dass es bestehende Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung und zum Kundenranking gab und dass die Herausgabe interner Vorschriften zu Kreditvergabeaktivitäten für Kunden der KienlongBank gewisse Risiken birgt.
In Bezug auf die Aktienbesitzquote, den Kauf und die Übertragung von Aktien der Aktionäre der Kienlong Bank haben die Ergebnisse der Überprüfung keine Aktionäre, Anteilseigner oder gesetzlich verbundenen Personen ergeben, die die gesetzlich vorgeschriebene Eigentumsquote überschreiten.
Die Ergebnisse der Prüfung haben jedoch vor Risiken im Zusammenhang mit den Anteilsverhältnissen von Aktionärsgruppen gewarnt. Aktionäre einer Gruppe gelten nicht als Aktionäre und verbundene Personen im Sinne des Gesetzes über Kreditinstitute, sondern haben Interessensbeziehungen und wirtschaftliche Beziehungen.
Bezüglich der Kreditvergabetätigkeit an große Kundengruppen zeigen die Prüfungsergebnisse, dass die Bank eine hohe Kreditkonzentration aufweist, bei der Kreditvergabe an Kunden einige Verstöße vorliegen und es Probleme bei den Kreditvergabebedingungen sowie bei der Kreditbewertung und -genehmigung gibt. zu den Darlehensbedingungen; zur Kreditprüfung und -überwachung; auf Sicherheiten; Im Hinblick auf den Kreditgenehmigungsprozess erfüllt der Kunde die internen Vorschriften zu den Bedingungen für die Ausstellung eines UPAS-Akkreditivs nicht …
Die KienlongBank hat die im Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgeschriebene Meldefrist für eine Reihe großer Kryptowährungstransaktionen nicht eingehalten.
Im Abschluss der Prüfung wurden auch eine Reihe von Risikowarnungen hinsichtlich der Kreditvergabe, der Anleiheinvestitionen und der Ausstellung von UPAS-Akkreditiven für Kunden abgegeben.
Die Bankenaufsichtsbehörde erklärte außerdem, dass es durch die Leitung, das Management, die Aufsicht und die interne Revision noch nicht gelungen sei, die in den Inspektions- und Prüfungsergebnissen dargelegten Verstöße, Probleme und Risiken bei der Kreditvergabe rechtzeitig zu erkennen und vollständig zu bewerten. Daher seien drastische und angemessene Maßnahmen zur Handhabung und Steuerung der Risiken sowie zur Gewährleistung der Sicherheit des Bankbetriebs ergriffen worden.
Bekannt ist, dass die Bank bislang auch die Warnungen der Prüfstelle überwunden hat.
2 Strafentscheidungen erlassen
In Bezug auf die Ursachen der oben genannten Verstöße heißt es in der Schlussfolgerung der Inspektion, dass es neben objektiven Ursachen auch einige subjektive Ursachen gibt, wie zum Beispiel:
In der Leitung, Verwaltung, Aufsicht und internen Revision der Bank wiesen die Prüfungsergebnisse noch immer Mängel auf. Bei der Kreditbewertung und -genehmigung sowie bei der Prüfung und Überwachung der Kredite einiger Kunden kommt es immer noch zu Verstößen und Mängeln. Sie ist nicht wirksam und entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen und gewährleistet keine Kontrolle der Kreditrisikoaktivitäten.
Einige Personen und Funktionsabteilungen in den Filialen der KienlongBank haben die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Staatsbank und der internen Vorschriften der KienlongBank nicht ernsthaft eingehalten.
Hinzu kommt, dass manche Kreditkunden in ihrer Kreditbeziehung zur Bank die gesetzlichen und staatlichen Vorgaben nicht einhalten und nicht umsetzen.
Die Bankenaufsichtsbehörde wies auch auf die Verantwortlichkeiten in Bezug auf Verwaltung, Management, Prüfung und Kontrolle hin, wenn die in den Prüfungsergebnissen genannten Verstöße und Probleme auftraten.
Für die Beratung, Entscheidung, Überwachung, Verwaltung und Inspektion der einzelnen Verstöße und Mängel sind die Personen verantwortlich, die in direktem Zusammenhang mit den im Inspektionsergebnis genannten Verstößen und Mängeln stehen.
Nach der Inspektion erließ Abteilung 1 einen Beschluss zur Ahndung von Verwaltungsverstößen im Bank- und Währungsbereich gegen die KienlongBank für zwei Verwaltungsverstöße: Gewährung von Krediten an Organisationen und Einzelpersonen, die die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen (bis zum 5. Dezember 2024 hatten alle Kunden mit Verstößen ihre Kredite bei der KienlongBank zurückgezahlt);
Und der Verstoß: Nicht fristgerechte Meldung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (KienlongBank hat diese Transaktionen korrigiert und vollständige und genaue Berichte übermittelt).
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/canh-bao-mot-so-ton-tai-han-che-tai-mot-ngan-hang-thuong-mai-co-phan-post603234.antd
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