Erwägen Sie die Legalisierung des Fahrplans zur Erhöhung der Mehrwertsteuer

Việt NamViệt Nam14/08/2024

Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, betonte, dass der Fahrplan für die Erhöhung der Mehrwertsteuer sehr sorgfältig und umsichtig berechnet werden müsse, insbesondere im Kontext der derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, und schlug vor, den Fahrplan für die Steuererhöhungen nicht im Gesetz festzulegen, sondern die Regierung damit zu beauftragen, ihn zu prüfen und der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.

Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, spricht am Morgen des 14. August bei der Rechtssitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung. (Foto: DUY LINH)

Am Morgen des 14. August unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalversammlung, Nguyen Duc Hai, Ständiger Ausschuss der Nationalversammlung Stellungnahmen zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Entwurfs des Mehrwertsteuergesetzes (in der geänderten Fassung) abgeben.

2 Ansichten zur Mehrwertsteuer auf Düngemittel

Bezüglich des Vorschlags, Düngemittel sowie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte nicht von der steuerfreien Kategorie in die mit 5 % steuerpflichtige Kategorie umzuwandeln, sagte der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Le Quang Manh, dass es im Ständigen Ausschuss des Ausschusses zwei Standpunkte gebe.

Der erste Standpunkt spricht sich dafür aus, die aktuellen Regelungen beizubehalten, da es sich bei der Mehrwertsteuer um eine indirekte Steuer handelt und derjenige, der sie zahlt, der Steuerzahler ist. Mehrwertsteuer ist der Endverbraucher. Wenn Düngemittel mit einem Steuersatz von 5 % belegt werden, wird dies die Landwirte (Fischer) stark treffen, weil die Düngemittelpreise durch die Einführung einer Mehrwertsteuer steigen und die Kosten landwirtschaftlicher Produkte steigen. Dies steht im Widerspruch zum Geist der Förderung der landwirtschaftlichen, bäuerlichen und ländlichen Entwicklung gemäß der Resolution Nr. 19-NQ/TW.

Der zweite Standpunkt steht im Einklang mit dem Inhalt des Gesetzesentwurfs und der ihn erarbeitenden Agentur, da das Gesetz Nr. 1/2014/QH13, das auf Düngemittel eine Steuer von 5 % auf weniger Mehrwertsteuer erhebt, einen erheblichen Politikbruch darstellt, der sich in den vergangenen zehn Jahren negativ auf die heimische Düngemittelproduktionsbranche ausgewirkt hat.

Der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Le Quang Manh, berichtete über die Sitzung. (Foto: DUY LINH)

Den Unternehmen wurde die Vorsteuer (einschließlich der Investitionskosten für den Erwerb von Vermögenswerten) nicht erstattet, sie müssen sie also in ihren Ausgaben berücksichtigen, was zu höheren Produktionskosten und -preisen führt. Die Verkaufspreise können nicht mit denen importierter Düngemittel konkurrieren, die nicht mehr steuerpflichtig, sondern steuerfrei sind. Die Unzulänglichkeiten des Mechanismus müssen bei der Mehrwertsteuer wieder in den Griff bekommen werden.

Die Rückkehr zum 5-prozentigen Steuersatz wird gewisse Auswirkungen auf die Düngemittelpreise auf dem Markt haben und die Kosten für importierte Düngemittel erhöhen (derzeit machen sie lediglich 26,7 Prozent des Marktanteils aus). Gleichzeitig sinken die Kosten für im Inland produzierte Düngemittel (derzeit 73 % des Marktanteils). Den Unternehmen, die Düngemittel herstellen, wird die Steuer erstattet, da die Ausgangssteuer (5 %) niedriger ist als die Eingangssteuer (10 %) und der Staatshaushalt keine Mehreinnahmen verzeichnet, da die Mehreinnahmen aus Importen durch Steuerrückerstattungen für die Inlandsproduktion ausgeglichen werden müssen.

Bleiben die Preise für Düngemittel und Betriebsstoffe auf dem internationalen Markt unverändert, haben inländische Unternehmen Spielraum für Preissenkungen. Darüber hinaus ist Düngemittel derzeit ein preisstabilisiertes Produkt, so dass staatliche Verwaltungsbehörden bei großen Preisschwankungen auf dem Markt bei Bedarf die notwendigen Managementmaßnahmen ergreifen können, um die Preise auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren.

Herr Le Quang Manh erklärte, dass die Mehrheit der Meinungen im Ständigen Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses zum ersten Standpunkt tendiere. Die Redaktion schlägt vor, den Gesetzesentwurf in der auf der 7. Sitzung vorgelegten Fassung beizubehalten. Basierend auf den Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung wird dieser den Gesetzesentwurf überarbeiten und vervollständigen.

Die Festlegung des Fahrplans für Steuererhöhungen muss sorgfältig und umsichtig erfolgen.

Bezüglich des Vorschlags, die Anhebung des allgemeinen Steuersatzes auf 10 % gemäß dem Fahrplan umzusetzen, erklärte der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, dass die Steuerreformstrategie bis 2030, Entschließung Nr. 07-NQ/TW vom 18. November 2016, die 10-Jahresstrategie für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2030 und die 5-Jahresaufgaben für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2025 in den Dokumenten des 13. Nationalen Delegiertenkongresses allesamt Anweisungen und Aufgaben zur Untersuchung der Anhebung der Mehrwertsteuersätze gemäß dem Fahrplan vorgeben.

Der derzeitige allgemeine Steuersatz Vietnams von 10 % ist im Vergleich zu anderen Ländern der Region und der Welt niedrig und bietet Spielraum für Steuererhöhungen, wie sie viele Länder seit der Pandemie durchgeführt haben, um die Effizienz der Haushaltseinziehung zu verbessern.

Der aktuelle Trend in der Finanzpolitik besteht darin, die indirekten Steuern auf den Konsum angemessen zu erhöhen, um die Voraussetzungen für eine Senkung der direkten Steuern auf Investitionen zu schaffen und so zur Lösung des Einnahmeproblems im Staatshaushalt beizutragen. Gleichzeitig werden wachstumsfördernde Investitionen gefördert, insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Steuern, wie etwa der Grundsteuer, in naher Zukunft.

Daher bietet die vorliegende Novelle des Mehrwertsteuergesetzes die Möglichkeit, die in mehreren Etappen festgelegten Aufgaben zu erfüllen und stellt den grundlegenden Inhalt für die Umsetzung der Ausrichtung auf die Ausweitung der Einnahmebasis dar.

Der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung, Nguyen Duc Hai, leitete die Sitzung. (Foto: DUY LINH)

Als Reaktion auf die Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung schlug die Mehrheit der Stellungnahmen im Ständigen Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses vor, Klausel 3, Artikel 9 des Gesetzesentwurfs um einen Fahrplan zur Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 10 % auf 11 % am 1. Januar 2028 und auf 12 % am 1. Januar 2030 zu ergänzen (voraussichtlich wird sich dies im Jahr 2028 auf etwa 40.100 Milliarden VND und im Jahr 2030 auf 43.400 Milliarden VND auswirken).

Laut Herrn Le Quang Manh hat dieser Fahrplan keinen Einfluss auf das Ziel der wirtschaftlichen Stabilität und des Wachstums in den nächsten vier bis fünf Jahren und gewährleistet Klarheit und Transparenz, sodass Unternehmen entsprechende Produktions- und Geschäftspläne berechnen und planen können.

In seinem Kommentar zu dieser Angelegenheit schlug der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, vor, dass man sich genau an die Vorgaben der Resolution Nr. 07-NQ/TW des Politbüros vom 18. November 2016, an die 10-Jahres-Strategie für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2030, an die 5-Jahres-Orientierung und Aufgaben für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2025 und an die Steuerreformstrategie bis 2030 halten müsse.

„Der Fahrplan muss sehr sorgfältig und umsichtig berechnet werden, insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Daher wird empfohlen, keinen Fahrplan für Steuererhöhungen im Gesetz festzulegen, sondern die Regierung mit der Untersuchung zu beauftragen und ihn der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen“, betonte der Vorsitzende der Nationalversammlung.

Bezüglich der Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, stimmte der Vorsitzende der Nationalversammlung den Bestimmungen zur Einnahmenschwelle im Gesetzentwurf sowie den Bestimmungen zu, die dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung die Befugnis erteilen, diese für jeden Zeitraum entsprechend anzupassen. Allerdings müssen die Behörden hinsichtlich spezifischer Schwellenwerte weiterhin ihre Zusammenarbeit fortsetzen, die Auswirkungen beurteilen, der sozioökonomischen Situation angemessene Optionen auswählen und die Einnahmen des Staatshaushalts sicherstellen.


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